Hallo,
ein Angestellter (AT) wird zum 1.8.2010 in Rente gehen. Der Ltr. der Personalabteilung fordert jetzt bereits vom Angestellten eine schriftliche Zusage, dass der Angestellte tatsächlich zum 1.8.2010 in Rente gehen wird. Der Angestellte hat GdB 80% und ist Jahrgang 1946.
Ist diese Forderung legitim? Die Rentenversicherung Bund hat dem Angestellten mitgeteilt, dass die Rentenbeantragung erst 3 Monate vor dem beabsichtigten Rentenbeginn entgegengenommen wird.
Persönlich steht der Termin 1.8.2010 für den Angestellten fest.
Können dem Angestellten aus dieser frühen Zusage Nachteile entstehen?
Ist er zu einer so frühzeitigen Zusage verpflichtet? Gibt es irgendeinen Fallstrick, den der Angestellte mangels Kenntnis des Arbeitsrechtes nicht sieht?
Das Arbeitsleben ist halt wie im wirklichen Krieg, wenn Du nicht aufpaßt pusten sie dich gnadenlos weg und kriegen dafür noch eine Belobigung.
Danke für Antworten
HSchnetter
Was steht im Arbeitsvertrag?
… und endet automatisch mit Renteneintritt.
… und endet automatisch beim Erreichen des 65. Lebensjahres.
Gruß
Stefan
Hallo Stefan,
vielen Dank für Deine Antwort.
Die Formulierung im Arbeitsvertrag lautet:
…es endet jedoch in jedem Fall spätestens mit Ablauf des Kalendermonats, in dem Sie das65 Lebensjahr vollenden,…oder mit Ablauf des Monats des Erstbezuges von Altersruhegeld vorausgeht.
Bei diesem Krieg hat man sicherlich zu Recht Sorge darum, dass das auch eine böse Falle sein kann.
Die Rentenversicherung nimmt frühestens 3 Monate vor Leistungsbeginn Anträge zur Entscheidung entgegen.
Ergo kann man eine schriftliche Zusage über ein Ausscheiden nur unter ausdrücklicher Erwähnung des gesicherten Rentenbeginns. Wie formuliert man das „wasserdicht“?
Danke im voraus für weitere Hilfe.
Beste Grüße
Hschnetter