Informatiionen die ich als Vermieter wissen muss

Guten Tag,

wir haben ein Haus gekauft in dem die untere Etage gewerblich vermietet ist. Dies wird auch so bleiben. Nun sind wir nicht wirklich vertraut mit dem Thema Vermietung. Ich arbeite mich hier langsam ein.

Kann uns hier jemand weiterhelfen. Was muss man besonders am Anfang wissen. Wo finde ich im Netz wirklich informative Seiten oder auch Verbände die empfehlenswert sind. Google hat mir nicht so wirklich weitergeholfen.

Da ja Kauf die Miete nicht bricht, bleibt ja der aktuelle Mietvertrag für das Gewerbe bestehen. Hat man hier als Neueigentümer eigentlich ein Recht sich eine Art aktuelle Bonitätsauskunft geben zu lassen? Oder muss man hier blind vertrauen?

Weiterhin musste der Mieter bisher keine Kaution zahlen. Kann ich das ändern?

Danke für die Informationen

Hallo,

der gewerbliche Mieter hat ein Mietvertrag den Sie als neuer Eigentümer nicht ändern können .
Wenn keine Kaution im Mietvertrag steht , so können Sie den Vertrag nicht ändern.
Die Bonität prüfen wenn ein neuer Mieter bei Ihnen einzieht , das übernehmen eigentlich die Makler.
Gruß Hester

Hallo Egatere.

ich bin auch privater vermieter und habe mir alles wissen nach und nach angeeignet.
was man am anfang wissen sollte:
das wichtigste: vertrag kommt von vertragen ! also: versuchen, so gut wie möglich mit dem mieter auszukommen. dazu gehört, probleme immer sofort angehen und lösen (nicht auf die lange bank schieben).
manchmal auch kompromisslösungen finden, mit denen beide leben können. bloss keinen streit: ihr lebt bzw. arbeitet unter einem dach.
da der mietvertrag bestehen bleibt, hast du wohl keine chance auf eine nachträgliche kaution. hier müsste dann ein neuer mietvertrag in beidseitigem einverständnis geschlossen werden.
mein tip: ich bin im haus- und grundeigentümer-verein. den gibt’s in ganz deutschland. dort bekomme ich immer die neuesten mietverträge und man kann sich dort auch beraten lassen. ausserdem machen die auch die bonitätsprüfungen. ich zahle dort glaube ich um die 15.-- euro/jahr.
im übrigen ist das mietrecht sehr kompliziert und umfangreich. ich suche im internet immer erst nach lösungen, wenn ein spezielles problem auftaucht.
ich hoffe, ich konnte dir ein wenig helfen und wünsche dir, das alles so läuft, wie du es dir wünschst.
viele grüsse.

Monza30

Hallo,
sehe ich auch so, „Kauf bricht Miete nicht!“ Besser gesagt, man übernimmt die bestehenden Verträge. Will also heissen, man kann zwar eine Auskunft einholen, wird wegen des eventuell negativen Ergebnisses jedoch nicht kündigen können. Das kann zunächtst einmal nur zu einer erhöhten „Sensibilität“ diesem Mieter gegenüber führen und schnelleren Reaktionen bei eventuell ausbleibender Mietzahlung.
Allerdings unterliegen Gewerbemietverträge ganz anderen Kündigungsmodalitäten und -zeiten (einfacher als bei Privatmietern!) Hierzu muss man den Vertrag lesen und sehen, was da vereinbart wurde. Gleiches gilt dann auch bei der Kaution, wenn man die haben will, muss man unter Umständen den bestenden Vertrag „kündigen“ und einen „Neuen“ anbieten. Natürlich immer gut abwiegen, ob das dann auch einen Vorteil erbringt oder vielleicht eher den Mieter in den Vorteil des früheren Ausstieges aus dem Vertrag bringt. -
Hilfreich in solchen Situationen ist oft eine Mitgliedschaft im nächstgelegenen „Haus- und Grundbesitzerverein“ Hier gibt es für Mitglieder in der Regel gute Tips und Hilfestellungen. Hier kennt man auch in der Regel den lokalen Markt und kann beraten.

Hier gibt es auch oft brauchbare Infos : www.immobilienscout24.de/de/gewerbe2/gewerberecht/mi…

Viel Erfolg und viele Grüße

Hallo,
Der Vertrag läuft genauso weiter, ohne Einschränkungen.
Also, musste er keine Kaution zahlen braucht er auch jetzt nicht. Eine Auskunft kann man jeder Zeit bekommen,( Haus und Grund , Netz),aber nicht vom Mieter.

Sehr geehrte Fragesteller,
Kauf b richt Miete nicht, d. h. Sie sind in den bestehenden Mietvertrag eingetreten und können Änderungen nur im Einvernehmen erreichen oder aber fristgerecht den Gewerbemiet-Vertrag kündigen (wenn Sie einen besseren Mieter haben), da gibt es keinen so ausgeprägten Schutz wie im Wohnungsmietrecht.
Evebntuell ist ein Anlaß für solche Nachverhandlungen, wenn malö der Mieter was will.
Für Verbände kann ich keine Empfehlung geben, da ich mit denen nichts zu tun habe, bei Problemen sollte man anwaltlichen Rat vorher einholen, was immer billiger ist, als Prozesse führen. Achten Sie bei solcher Beratung auf die Honorarvereinbarung, das ist der Bereich, wo Sie +über das Honorar handeln können und sollten, in allen anderen Bereichen legt das RVG die Gebühren fest.
Im Rahmen dieser Seite darf ich Ihnen jedoch keinen kommerzielen Rechtsrat erteilen.

Mit freundlichen Grüßen
RA Prof. Dr. Streich

Hallo,
eine wirklich gute Antwort an einen totalen Laien zu geben ist hier fahrlässig. Daher würde ich in dieser Situation raten > ich promote keinen Verein

Hallo,

sehr wertvolle und vor allem neutrale Informationen rund um Vermietung findet man auch unter http://www.hausblick.de/ oder unter http://www.bauemotion.de/ausblick/10033272/vermieter…

Ich wünsche viel Erfolg mit der Vermietung!

Steffi

Hallo Egatere,

Kauf bricht Miete nicht, das ist richtig. Gegenüber eines privaten Mieters ist m.E. der gewerbliche Mieter einfacher zu handhaben. Hier finden die vertraglichen Vereinbarungen Anwendung (Mietvertrag). Einem privaten Mieter kann z.B. nur gekündigt werden, wenn der die Miete nicht zahlt oder man hat selbst Eigenbedarf. Selbst die größte Feindschaft mit dem Mieter ist kein Kündigungsgrund. Wenn keine Miete mehr gezahlt wird ist die Räumung der Wohnung immer ein Kraftakt.

Wenn es ein ordentlicher Mieter (Gewerbe)ist, wird er seine Zustimmung zur Auskunftserteilung (Schufa, Bank usw.) geben. Im Internet recherchieren hilft auch schon mal und die Zahlungsmoral ist ein Indikator.

Auf jeden Fall würde ich die Miethöhe mit dem Mietspiegel oder der ortsüblichen Miete vergleichen.