Hallo,
wenn jemand stirbt, dann sollte es doch nach meiner Kenntis
von einem Amt (Erbgericht?) eine offizielle Information
an die möglichen Erben (z.B. leibliche Kinder) geben, oder?
Ist das so?
Gibt es da unterschiedliche Regelungen je nach Bundesland?
Kann es Gründe geben, wenn es keine Information gibt?
wenn jemand stirbt, dann sollte es doch nach meiner Kenntis
von einem Amt (Erbgericht?) eine offizielle Information
an die möglichen Erben (z.B. leibliche Kinder) geben, oder?
Nicht zwangsläufig. Nur wenn ein Erbe einen Erbschein benötigt, wird vom Nachlaßgericht festgestellt, ob noch andere erbberechtigt sind.
z.B. Wenn von einem Ehepaar das sämtliche Geldwerte auf gemeinsamen Konten hat, einer stirbt und der verbleibende evtl. Erben den Tod nicht mitteilt, dann kann der verbleibende Ehepartner einfach weiter von diesen Konten leben und keiner merkt was.
Allerdings können Erbberechtigte ihren Anteil einfordern, wenn sie später von dem Todesfall erfahren.
Wenn aber Werte allein dem Verstorbenen gehörten oder weitere Erben ihre Ansprüche geltend machen, dann muß ein Erbschein beantragt werden, damit man auch an die Werte rankommt.
z.B. Wenn von einem Ehepaar das sämtliche Geldwerte auf
gemeinsamen Konten hat, einer stirbt und der verbleibende
evtl. Erben den Tod nicht mitteilt, dann kann der verbleibende
Ehepartner einfach weiter von diesen Konten leben und keiner
merkt was.
Ah ja, so kenne ich das auch aus bekannten Fällen.
Wenn aber Werte allein dem Verstorbenen gehörten oder weitere
Erben ihre Ansprüche geltend machen, dann muß ein Erbschein
beantragt werden, damit man auch an die Werte rankommt.
Heißt also, wenn kein möglicher Erbe von Todefall was mitbekommen
hat, dann muß auch überhaupt nix passieren?
Gruß Uwi