Information AUF Briefumschlag von Bedeutung?

Mein Vermieter hat allen Mietparteien schriftlich angekündigt, dass in der 17. Kalenderwoche Älträder aus dem Innenhof entsorgt werden. Intakte Fahrräder sollten deshalb rechtzeitig per Namensschild gekennzeichnet werden. Ich hab das verpennt. In der KW 18 stand mein Fahrrad aber noch da, also dachte ich, die Sache sei erledigt - immerhin war mein Rad auch gut angeschlossen. Am Donnerstag der KW 19 war es dann auf einmal weg.

Ich habe den Vermieter dazu befragt: Er hatte offenbar auf die Umschläge, in die er die Briefe mit der KW-17-Info getan hat, in etwa geschrieben: „neuer Abholtermin: 12.05.“ (d.h. KW 19) und ist der Meinung, das habe als Information voll und ganz ausgereicht.

Ich habe inzwischen versucht, mein Fahrrad wiederzubeschaffen, aber es ist schon zerlegt, die Einzelteile sind in der betreffenden Fahrradwerkstatt nicht mehr auffindbar.

Ich habe also einerseits selbst mein Fahrrad in der KW 17 versehentlich nicht gekennzeichnet, andererseits hat der Vermieter meiner Meinung nach in keiner ausreichenden Form über die Abholung in der KW 19 informiert. Deshalb betrachte ich das Rad als ohne mein Einverständnis entsorgt.

Wie sieht die Rechtslage aus?

Hallo,

m.M.n. hast Du schlechte Karten, irgendetwas zu unternehmen, denn Dein Fahrrad war nicht gekennzeichnet.

Dies ist eine Laien-Meinung, lasse mich gern vom Gegenteil überzeugen.

Schade für Dich.

Guten Tag,

das ist ein verzwickter Fall! Grundsätzlich hat der Vermieter nicht das Recht Eigentum des Mieters zu beseitigen! Das ist verbotene Eigemacht. Aber selbst wenn man aus - mir derzeit nicht bekannten Umständen eine Einwilligung deuten könnte - hätte er das Rad auf jedenfall nicht dann ohne explizite Rückmeldung vernichten dürfen, wenn das Rad noch in gutem Zustand war! Eine alleinige zuschrift ohne Rückmeldungspflicht reicht sicherlich nicht aus um das zu tun! Der Vermieter masst sich hier hoheitliche Befugnisse an.

Gruß Till

PS: Wenn Du willst das meines Chef Kanzlei dich kostengünstig vertritt lass es mich wissen - das geht auch Fernkommunikativ!

Etwas komplex:
Ich würde danach gehen wie das bei den übrigen mietern aufgefaßt und gehandhabt worden ist.
Da hätte man ein Maß als Neutraler.
Haben die alles richtig verstanden und entsprechend agiert,wird ggfls. auch ein Gericht das als Maßstab sehen.
Wenn man also selbst die Ausnahme darstellt,wird man eher negativ mit seinem Begehr angesehen.
Es ist ja auch etwas vertrödelt worden,muß man sagen.
Gruß AK

Hallo, Ihre Aussichten sind eindeutig schlecht. Sie haben die nötige Sorgfaltsflicht verletzt und sind deshalb für die eingetretene Situation voll selbst verantwortlich.

Grüße, Donowan

Sie waren in der Pflicht, einen dem Mietvertrag zuwider laufenden Zustand zu beseitigen (ich geh mal davon aus, dass das unstrittig ist), haben dies nicht innerhalb der gesetzten Frist gemacht: Damit hatte der Vermieter das Recht zu handeln. Ihr Vermieter hatte die Aktion für die 17.KW angekündigt, was aber nicht bedeutet, dass er dann die Fahrräder umgehend entsorgen muss. Vielmehr hat er das Recht, nach diesem gesetzten Termin nach eigener Zeitplanung zu handeln. Wenn er dann eine Woche verstreichen lässt, ist das völlig o.k., denn er muss ja beispielsweise erst Vorbereitungen für den Abtransport und die Entsorgung treffen, deren Umfang er erst abschätzen kann, wenn er sieht, welche Fahrräder nach dem gestzten Termin noch im Hof stehen. Er muss noch nicht mal auf einen neuen Termin hinweisen, auch wenn er das hier aus Kulanz getan hat.
Sie können nicht davon ausgehen, dass wenn jemand einen rechtswidrigen Zustand über einen gesetzten Termin hinaus duldet, dass er ihn damit jetzt plötzlich billigt.
Ich fürchte daher, dass sie ihr Fahrrad als Totalverlust abschreiben müssen.

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Sie waren in der Pflicht, einen dem Mietvertrag zuwider laufenden Zustand zu beseitigen (ich geh mal davon aus, dass das unstrittig ist)

In dieser Pflicht sehe ich mich gerade nicht. Ich selbst wurde nie aufgefordert, irgendein Fahrrad zu entfernen.

haben dies nicht innerhalb der gesetzten Frist gemacht

Es wurde mir auch keine Frist gesetzt. Die 17. KW ist ja kein Termin sondern selbst ein Zeitraum, innerhalb dessen die Entsorgung stattfinden und die Räder gekennzeichnet sein sollten.

hätte er das Rad auf jedenfall nicht dann ohne explizite Rückmeldung vernichten dürfen, wenn das Rad noch in gutem Zustand war!

Das Rad war eindeutig NICHT in gutem Zustand - das hätte ich vielleicht erwähnen sollen. Aber daraus ergibt sich für mich kein Recht des Vermieters, es unangekündigt zu entsorgen.

Meine eigentliche Frage lautet ja deshalb auch: Reicht ein Vermerk des neuen Entsorgungszeitraums auf dem Briefumschlag aus? bzw. Vernachlässige ich, ganz allgemein, irgendeine Pflicht, wenn ich solche Vermerke auf dem Briefumschlag übersehe?

Hallo,

sicherlich reicht das nicht aus! Du musst aber bedenken, daß eine Aufgabe des Eigentums angenommen worden sein kann, wenn der Hof - offenbar - realtiv mit herrenlosen Velos vermüllt war!

tschüß O.

Wenn man einen Rat bekommt, der einem nicht gefällt, dann heisst das nicht, dass der Rat falsch ist.

MfG
Mawano

Ich weiß nicht, wie Sie darauf kommen, dass mir Ihr Rat nicht „gefällt“. Ich bin dankbar für jede Antwort, auch für Ihre.

Ich verstehe nur nicht Ihre Schlussfolgerung, dass ich in der Pflicht war, den Zustand zu beseitigen, und Ihre Auffassung, dass mir eine Frist gesetzt wurde. „Im Zeitraum X wird entsorgt“ beinhaltet doch weder eine Aufforderung zur Entsorgung noch eine Frist dafür.

Ihr Vermieter hat allen Mietparteien (also auch ihnen) seine Aktion angekündigt und nimmt danei Bezug auf sein Recht, die Mietsache also auch den Innenhof in ordnungsgemäßen Zustand zu halten… Ich will jetzt mal nicht bewerten, ob er damit im Recht ist, das wäre eine Ferndiagnose. Aber es spricht einiges dafür, dass es in ihrem Mietvertrag nicht erlaubt ist, alte unbenutzte oder defekte Fahrräder im Innenhof abzustellen.
Mit dem Anschreiben hat der Vermieter die Mietvertragsparteien aufgefordert, den vertragswidrigen Zustand zu beseitigen. Damit hat er alle (auch sie) verpflichtet. Bei einer Vielzahl von Adressaten ist ein persönliches Anschreiben nicht notwendig, es reicht wenn der Adresat erkennt, dass ergemeint ist und versteht, was er tun soll. Das ist hier unstrittig. Und eine Frist hat der Vermieter natürlich auch gesetzt, denn rechtlich gesehen ist eine Frist jeder zeitlich klardefinierte Zeitraum oder Zeitpunkt. Dann kann natürlich auch eine Woche sein oder sogar die Aussage „nach dem Juli“ oder „ab 2011“. Aus all diesen Aussagen kann man nämlich klar erkennen, bis wann man handeln muss. Nach der 17.KW heisst also eindeutig, mit dem ersten Tag der 18 KW. ist die Frist abgelaufen und der Vermieter konnte handeln.

Ihre Sichtweise zeigt davon, ich bin mal ganz offen, dass sie hier nach spitzfindigen Ausflüchten suchen, statt nach gutem Rat. Und das ärgert mich etwas, weswegen dass auch meine letzte Äußerung zu dieser Angelegenheit sein wird.

Da ich kein Rechtsanwalt von Beruf bin , kann ich dir nicht helfen.

Hallo,
ich bin keine Rechtsanwältin.
Ich kann nur raten die Verbraucherzentrale aufzusuchen.
Das ist vielleicht günstiger als ein Anwalt.

Wenn Du meine persönliche Ansicht (nicht rechtliche) dazu hören willst:

  1. Ich denke zunächst der Inhalt des Briefes ist entscheidend
    auf den Umschlag könnte jeder etwas schreiben, auch ein Bote der diesen überbringt (ohne Vollmacht für die Umschlagbeschriftung zu haben.
    Und warum schreibt der Vermieter einen Brief, wenn er wesentliche Änderungen auf dem Umschlag erfaßt?

  2. Wenn Du ein intaktes und keineswegs Altrad hattest ist fraglich ob der Vermieter vor Entsorgung nicht ein Verschulden trifft, wenn er eindeutig erkennen konnte das es sich nicht um ein Altfahrrad handelt.

  3. Auch ist fraglich,ob der Vermieter sich die Anweisung nicht hätte schriftlich bestätigen lassen müssen, denn schließich ist das Eigentumsrecht (und hier erzwungene Eigentumsaufgabe) im Grundgesetz verankert.

  4. Daraus folgt, wenn jmd. in Urlaub wäre würde auch sein Rad entsorgt?

5)Bitte gehe zur Verbraucherzentrale.

Ich habe zu niedergelassenen Anwälten nach meinen negativen Erfahrungen und mit deren Aufsichtsorganen, den Rechtsanwaltskammern kein Vertrauen in gute Arbeit.