Information für Pfändung über das Grundbuchamt

Nehmen wir an ich hätte eine Forderung/Titel und möchte eine Pfändung in Hamburg durchführen lassen.
Ich kenne nur den Namen des Eigentümers der Immobilie -sonst nichts.Keine Adresse etc.
Bekomme ich die Lage der Immobilie durch das elektronische Grundbuch-wenn nur der Name bekannt ist?
Ist mein Titel bzw.eine Pfändung ausreichend für „berechtigtes Interesse“ bei einer Auskunftserteilung durch das Grundbuchamt?
Besten Dank für jede Information

Bekomme ich die Lage der Immobilie durch das elektronische
Grundbuch-wenn nur der Name bekannt ist?

Nur der Name ist also bekannt? Und das in Hamburg… Wenn der Schuldner Methusalem Szkyzorak heißt hast du allein mit der Namenssuche vielleicht erfolg, Heißt der Schuldner jedoch Andreas Müller könnte es anders aussehen. Aber Spaß beiseite zumindest das Geburtsdatum sollte noch ran. Das müsste doch machbar sein. Ist den kein Geburtsdatum im Titels?

Rein technisch ist die Suche kein Problem.

Ist mein Titel bzw.eine Pfändung ausreichend für „berechtigtes
Interesse“ bei einer Auskunftserteilung durch das
Grundbuchamt?

Ja

ml.

Noch eine Anmerkung.
Wenn man die Vollstreckung ins Grundbuch selbst beantragen will sollte man sich auskennen. Selbst der größere Prozentsatz der "Wald- und Wiesenanwaltschaft bekommt das nicht unfallfrei hin! Um längeres hin-und her mit dem Grundbuchamt zu vermeiden doch lieber einen fähigen Anwalt machen lassen.

ml.

Hallo,

Nehmen wir an ich hätte eine Forderung/Titel und möchte eine
Pfändung in Hamburg durchführen lassen.

Nun ein Titel ist ein Dokument, das von einem Gericht, Notar, Jugendamt o. ä. ausgestellt wurde.

Wenn es sich nur um eine - NOCH NICHT TITULIERTE - Forderung handelt, kann man sowieso nicht pfänden, dann muss man erst bei Gericht klagen.

Ich kenne nur den Namen des Eigentümers der Immobilie -sonst
nichts.Keine Adresse etc.

Titel enthalten im Normalfall nicht nur den Namen, sondern zumindest die damalige Adresse.

Mit dieser alten Adressen und dem Titel (mit dem man dann das berechtigte Interesse nachweist) dann zum Einwohnermeldeamt und die Adresse raussuchen lassen.

Bekomme ich die Lage der Immobilie durch das elektronische
Grundbuch-wenn nur der Name bekannt ist?

Wenn es ein Titel ist, kann man es versuchen. Mit dem TITEL zum Grundbuchamt. Ob die technisch in der Lage sind, nur aus Namen und alter Adresse den Immobilienstandort zu erforschen.

Gruß
Ingrid