Information über gebrauchte Reimporte Pflicht?

Guten Tag,
wir haben uns Mitte des Jahres einen gebrauchten Polo über einen Händler gekauft (2 Jahre alt, 20000 km, laut Brief ein Vorbesitzer).
Nun haben wir festgestellt, dass der Wagen ursprünglich ein Reimport war.
Der Händler hat uns beim Kauf aber nichts davon gesagt.
Nun die Fragen:
Hätte uns der Händler diese Information geben müssen?
Und wenn ja: muss der Händler den günstigeren Neuwagenpreis bei Reimportautos beim Weiterverkauf des Wagens als Gebrauchtwagen an den Kunden weitergeben?
Vielen Dank schon mal für die Antworten!
Grüße,
Shoegazer

Hallo!

Hätte uns der Händler diese Information geben müssen?

Das kann ich nich sagen, dafür evtl mal im Rechtsbrett posten, aber FAQ:1129 dabei nich vergessen :wink:

Und wenn ja: muss der Händler den günstigeren Neuwagenpreis
bei Reimportautos beim Weiterverkauf des Wagens als
Gebrauchtwagen an den Kunden weitergeben?

Nein. Warum auch? Er hat ihn ja auch nur vom bisherigen Eigentümer GEBRAUCHT erstanden. Und ob der den „günstigeren Einkaufspreis“ erwähnt hat, weiss ich nich.

Gruss

Mutschy

Hallo,

es gibt ein inzwischen schon recht altes Urteil des OLG Hamm, Aktenzeichen: 28 U 150/02 – Urteil vom 13.05.2003, das einem gewerblichen Händler damals die Informationspflicht auferlegte. Das Urteil steht aber AFAIR ziemlich allein da. Zudem ist der Reimport inzwischen eine so übliche Geschichte, dass ich an einem reimportierten Fahrzeug auch keinerlei „Gschmäckle“ finde, solange man nicht bewusst eine Ausstattungsvariante verkauft, die Abweichungen zur inländischen Variante hat. Hierauf müsste man sicherlich als gewerblicher Händler und Profi hinweisen.

Hast Du keine Abweichungen festgestellt, würde ich die Sache so akzeptieren wie sie ist. Es ist ja nicht verboten ein besseres oder schlechteres Geschäft rein finanziell zu machen. Wu weißt nicht, ob der Händler seinen Einkaufspreis wg. Reimport hat drücken können. Du weißt ohnehin nie, was der Händler an Einkaufspreis gezahlt hat, und wie seine Marge ist. Und es ist einzig und allein sein Geschick möglichst günstig ein- und möglicht teuer zu verkaufen.

Überlege Dir, ob Du tatsächlich weniger gezahlt hättest, wenn Du um die Reimport-Eigenschaft gewusst hättest. Standen da zwei identische Fahrzeuge, einmal als dt. Modell einmal als Reimport nebeneinander?

Man darf beim Gebrauchtwagenhandel nicht vergessen, dass es da keine fixen Listenpreise gibt, sondern jedes Fahrzeug individuell zu betrachten und zu bewerten ist. D.h. da geht es um das konkrete Fahrzeug und nicht um das Modell xy. Und zwar um so mehr, je weiter das Fahrzeug vom Neuwagen weg ist. Bei 20.000Km könnte man da vielleicht noch diskutieren, bei 50.000 oder mehr wohl nicht mehr, weil da einfach die wertbildenden Faktoren sich mehr und mehr Richtung konkreter Mängel, Abnutzungsgrad, … entwickeln.

Gruß vom Wiz

Hey.

danke für die Antwort.
HAtte auch erst überlegt das ganze aud dem Rechtsbrett
zu posten.
Werde ich dann mal machen.

Danke nochmal und liebe Grüße.
Shoegazer