Im Lust&Liebe Brett herrscht Unklarheit, ob das Einwohnermeldeamt berechtigt ist Auskunft über die personenbezogenen Daten Dritter an „Jedermann“ zu machen.
Also anders: wenn ich da heute hingehe und frage: „Ich hätte gerne die Adresse von Herrn XYZ“ dürfen die Angestellten dann Auskunft geben?
Lieben Gruß
Patrick
[Team: Tippfehler in der Überschrift fürs Archiv korrigiert]
Ja, deine Meldedaten können, sofern du keine Auskunftssperre hast grundsätzlich eingesehen werden. Das kostet pro Datensatz - also pro Person - eine Gebühr von ca. 5€.
So kommen die Parteien auch an die Erstwählerdaten.
Hier die §§33 und 14 des niedersächsischen Meldegesetzes:
Ja, deine Meldedaten können, sofern du keine Auskunftssperre
hast grundsätzlich eingesehen werden. Das kostet pro Datensatz
also pro Person - eine Gebühr von ca. 5€.
So kommen die Parteien auch an die Erstwählerdaten.
Hier die §§33 und 14 des niedersächsischen Meldegesetzes:
Wenn ich das Gesetz richtig verstehe, dann beinhaltet die einfache Auskunft dass ich - wenn ich z.B. Name und Geburtsdatum mitbringe - erfragen kann, ob die Person bei dem jeweiligen Einwohnermeldeamt in das Melderegister eingetragen ist.
Es ging um eine Anfrage, ob es möglich ist eine gesuchte Person über das Einwohnermeldeamt zu ermitteln. Meiner Meinung nach muss man also Glück haben und die Anfrage entweder bei dem einen, genau dem richtigen Meldamt stellen (im Prinzip muss man die Adresse also bereits kennen), oder man geht eben sämtliche deutschen (oder europäischen) Meldeämter durch.
Bei einem - im Gesetzestext auch genannten - berechtigten Interesse darf auch erweitert Auskunft gegeben werden.
Wenn ich also zusammenfasse, wie ich es verstanden habe: um eine Person im Bundesgebit ausfindig zu machen muss ich bereits den Ort kennen, wo ich suchen möchte (ausser ich stelle Anfragen an ca. 5000 Meldeämter * ca. 5 EUR, d.h. ich bringe 25.000 EUR mit).
Eine Auskunft, wohin eine Person verzogen ist kann ich ohne berechtigtes Interesse bei einem einzelnen Amt nicht bekommen.
Ist das richtig so?
Bei den Erstwählerdaten der Parteien bin ich nicht sicher; eigentlich steht in dem Gesetzestext (für Niedersachsen), dass ich zwei Angaben zur Person machen muss. D.h. die Parteien müssten entweder schon etwas vorbereitet haben oder sie haben ein berechtigtes Interesse.
Wenn ich das Gesetz richtig verstehe, dann beinhaltet die
einfache Auskunft dass ich - wenn ich z.B. Name und
Geburtsdatum mitbringe - erfragen kann, ob die Person bei dem
jeweiligen Einwohnermeldeamt in das Melderegister eingetragen
ist.
Ja, es geht auch mit letzter bekannter Adresse, und man erfährt nicht nur dass jemand gemeldet ist, sondern auch mit konkreter Adresse.
Es ging um eine Anfrage, ob es möglich ist eine gesuchte
Person über das Einwohnermeldeamt zu ermitteln. Meiner Meinung
nach muss man also Glück haben und die Anfrage entweder bei
dem einen, genau dem richtigen Meldamt stellen (im Prinzip
muss man die Adresse also bereits kennen), oder man geht eben
sämtliche deutschen (oder europäischen) Meldeämter durch.
Der Regelfall läuft anders. Man hat einen früheren Wohnort, und fragt dort beim EMA an, bekommt die Rückmeldung „verzogen nach“, und fragt dann beim dortigen EMA an. Wenn man Glück hat, wohnt er noch da, ansonsten kann die Kette endlos weitergehen. Es gibt auch Leute die sich gar nicht anmelden, was zwar ordnungswidrig, aber grundsätzlich bis zu einem gewissen Grade machbar ist.
Wenn ich das Gesetz richtig verstehe, dann beinhaltet die
einfache Auskunft dass ich - wenn ich z.B. Name und
Geburtsdatum mitbringe - erfragen kann, ob die Person bei dem
jeweiligen Einwohnermeldeamt in das Melderegister eingetragen
ist.
Ja, es geht auch mit letzter bekannter Adresse, und man
erfährt nicht nur dass jemand gemeldet ist, sondern auch mit
konkreter Adresse.
Es ging um eine Anfrage, ob es möglich ist eine gesuchte
Person über das Einwohnermeldeamt zu ermitteln. Meiner Meinung
nach muss man also Glück haben und die Anfrage entweder bei
dem einen, genau dem richtigen Meldamt stellen (im Prinzip
muss man die Adresse also bereits kennen), oder man geht eben
sämtliche deutschen (oder europäischen) Meldeämter durch.
Der Regelfall läuft anders. Man hat einen früheren Wohnort,
und fragt dort beim EMA an, bekommt die Rückmeldung „verzogen
nach“, und fragt dann beim dortigen EMA an. Wenn man Glück
hat, wohnt er noch da, ansonsten kann die Kette endlos
weitergehen. Es gibt auch Leute die sich gar nicht anmelden,
was zwar ordnungswidrig, aber grundsätzlich bis zu einem
gewissen Grade machbar ist.
Oder es gibt die Möglichkeit, für den der unbekannt verziehen möchte, dass er sich regulär in ein Land ohne Meldepflicht (GB) abmeldet, um sich später an einem beliebigen Wohnort bei dem Meldeamt mit Zuzug aus dem Land ohne Meldepflicht anzumelden und schon ist die Verfolgung erschwert.