Hallo,
die „informationelle Selbstbstimmung“ garantiert den Schutz vor Veröffentlichung des eigenen Bildes und des „nicht öffentlich gesprochenen Wortes“. Darf jemand auch bestimmen, wer einen selbst geschriebenen Text (E-Mail) lesen darf?
Hallo,
die informationelle Selbstbstimmung hat andern einen Schutzbereich als Bilder oder texte zu schützen.
erst recht kann man damit nicht verhindern, das emails gelesen werden.
hth
Hallo,
da habe ich andere Infos: Das Recht am eigenen Bild und am „nicht öffentlich gesprochenen“ Wort basieren auf der i.S. und die basiert auf der Menschenwürde. Korrekt?
mfG roterstein
Hallo,
da habe ich andere Infos: Das Recht am eigenen Bild und am
„nicht öffentlich gesprochenen“ Wort basieren auf der i.S. und
die basiert auf der Menschenwürde. Korrekt?
das hat aber nun genau gar nichts damit zu tun, wer eine email liest.
Schau mal: http://de.wikipedia.org/wiki/Ver%C3%B6ffentlichung
Gruß
Testare_
Hallo testare_,
auf das Urheberrecht zielt mein Interesse in keiner Weise.
mfG roterstein
Hallo,
dann hast du nichts und nun viel Zeit mal nachzulesen, was Grundrechte sind btw, was informationelle Selbstbestimmung wirklich ist und wie sie wirken.
hth