Informationen an die Familienkasse

Hallo!
Ich hätte mal gerne gewusst, ob die Eltern der Familienkasse gegenüber auskunftspflichtig sind, was das Einkommen ihres volljährigen Kindes angeht. Denn mir stellt sich schon die Frage, inwieweit man von den Eltern verlangen kann, dass sie über das Einkommen ihres Kindes genau bescheid wissen, besonders da ein zu hohes Einkommen ggf. Rückzahlungsforderungen von paar tausend Euro bedeuten könnte, was die Eltern auch nur sehr eingeschränkt beeinflussen können. Und dann hätte ich noch gerne gewusst, ob für das Kindergeld die Sozial- oder Finanzgerichtsbarkeit gilt.

Hallo!

Wer Kindergeld erhalten möchte, muss Angaben über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Zahlung des Kindergeldes machen. Soll Kindergeld gezahlt werden für ein Kind, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, gehört zu den Voraussetzungen auch, dass die Einkünfte des Kindes einen bestimmten Betrag im Kalenderjahr nicht übersteigen. Geben die Eltern keine Auskunft über die Einkünfte eines Kindes, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, wird für dieses Kind kein Kindergeld gezahlt. Bei falschen Angaben über die Einkünfte des Kindes könnte der Tatbestand des Betrugs erfüllt sein.

Wird das Kindergeld (bei unbeschränkt Steuerpflichtigen) nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes gezahlt, ist der Rechtsweg zu den Finanzgerichten gegeben. Wird das Kindergeld (bei nicht unbeschränkt Steuerpflichtigen) nach dem Bundeskindergeldgesetz gezahlt, ist der Rechtsweg zu den Sozialgerichten gegeben.

Hallo!

Wer Kindergeld erhalten möchte, muss Angaben über das
Vorliegen der Voraussetzungen für die Zahlung des Kindergeldes
machen. Soll Kindergeld gezahlt werden für ein Kind, das das
18. Lebensjahr vollendet hat, gehört zu den Voraussetzungen
auch, dass die Einkünfte des Kindes einen bestimmten Betrag im
Kalenderjahr nicht übersteigen. Geben die Eltern keine
Auskunft über die Einkünfte eines Kindes, das das 18.
Lebensjahr vollendet hat, wird für dieses Kind kein Kindergeld
gezahlt. Bei falschen Angaben über die Einkünfte des Kindes
könnte der Tatbestand des Betrugs erfüllt sein.

Meine Frage war eher auf einen Fall bezogen, indem die Eltern das Kindergeld eventuell zurückzahlen müssen, weil das Kind eventuell die Einkommensgrenze übersteigt hat.
Also ob man die Eltern überhaupt dafür verantwortlich machen kann, wenn das Kind doch mehr verdient hat.
als es darf.

Hallo!

Also ob man die Eltern überhaupt dafür verantwortlich machen
kann, wenn das Kind doch mehr verdient hat.
als es darf.

Man kann die Eltern nicht dafür verantwortlich machen, dass das Kind mehr verdient, als die Eltern der Familienkasse mitgeteilt haben. Man kann die Eltern aber dafür verantwortlich machen, dass sie Änderungen in den Einkommensverhältnissen des Kinder der Familienkasse nicht mitgeteilt haben. Auf diese Mitteilungspflicht sind die Eltern meines Wissens ausdrücklich von der Familienkasse aufmerksam gemacht worden.

Gruß, Franz

Man kann die Eltern nicht dafür verantwortlich machen, dass
das Kind mehr verdient, als die Eltern der Familienkasse
mitgeteilt haben. Man kann die Eltern aber dafür
verantwortlich machen, dass sie Änderungen in den
Einkommensverhältnissen des Kinder der Familienkasse nicht
mitgeteilt haben. Auf diese Mitteilungspflicht sind die Eltern
meines Wissens ausdrücklich von der Familienkasse aufmerksam
gemacht worden.

Das ist mir schon klar. Aber die meisten Eltern von halbwegs erwachsenen Kindern wissen bestimmt nicht über jeden Euro bescheid, den ihr Kind verdient. Und wenn man jetzt mal die Rechtsnorm betrachtet, also dass die Eltern dann in dem fall zur Rückzahlung verpflichtet sind, müssten sie quasi eine Rechtsfolge tragen, deren Tatbestand sie nicht zu vertreten haben…
Und das kann ich mir in einem Rechtsstaat wie Deutschland halt nicht vorstellen.

Vielleicht kann folgende Überlegung zum Verständnis beitragen:

Von jemandem, der eine staatliche Leistung erhalten und behalten möchte, kann erwartet werden, dass er die durch ein Gesetz, das heißt für alle verbindlich, dafür festgelegten Voraussetzungen erfüllt.

Hängt eine von dem Leistungsempfänger zu erfüllende Voraussetzung davon ab, dass er von seinem Kind über dessen Einkünfte ständig unterrichtet wird, erscheint das nicht unbillig. Schließlich haben Eltern, die ihrem Kind Unterhalt leisten, einen Anspruch darauf, von dem Unterhaltsempfänger über seine Einkünfte informiert zu werden.

Leisten die Eltern ihrem Kind keinen Unterhalt und können deshalb nicht verlangen, über die Einkünfte des Kindes informiert zu werden, erscheint es nicht unbillig, dass die Eltern kein Kindergeld mehr erhalten.