Informationen für einen angehenden Rettungshelfer

Hallo liebe Leser, Fremde & mir hoffentlich Helfende,

ich fange bald meine Schule zum Rettungshelfer in Aachen an, welche ca. 4 Wochen dauert. Ich bin als FSJ’ler eingeteilt für den Bereich „Krankentransport“ auf einem KTW als Fahrer (nach den 4 Wochen + Praktikum auf dem RTW).

Wie sieht das jetzt aus - bin ich wirklich nur für Krankentransportfahrten eingeteilt, oder wird ein KTW auch zu Notfällen gerufen? Ich bin mir unsicher, weil mir bei einer Hilfsorganisation gesagt wurde das man teilweise auch Einsätze (mit Sonderrechten fährt) - allerdings ist das ja bei einem Krankentransport nicht nötig, wenn z.B. jemand eine Chemotherapie bekommt und von zuhause zum Krankenhaus gebracht werden muss.

Unter welchen Umständen wird ein KTW zu einem Notfall gerufen und wird auch unter Einbezug der Sonderrechte hinzugeholt? Oder ist es nicht korrekt, dass dieser Fall eintrifft?!

Interessant wären Berichte von anderen Rettungshelfern, Sanitätern o.ä., die von dieser Schilderung Erfahrung haben. Und wenn ein KTW zugeholt wird - kommt das oft vor (ich bin für den Bereich Duisburg eingeteilt, d.h. Großstadt), oder ist das wirklich die äußerste Ausnahme?

Danke für baldige Rückmeldungen!

PS: Interessant sind auch z.B. Erfahrungsberichte wie die Schulung zum Rettungshelfer genau aussieht. :smile:

Hi,

hast du dich jemals vorer mit dem Rettungsdienst und Krankentransport ernsthaft auseinander gesetzt?
Wie kommst du auf die Idee, RH zu werden?

Das Rettungsdienstgesetz NRW ist im Netz überall einsehbar. Dort ist auch geregelt, was wie im Kranken- und Notfalltransport vorgesehen ist.

Unter welchen Umständen wird ein KTW zu einem Notfall gerufen und :wird auch unter Einbezug der Sonderrechte hinzugeholt? Oder ist es :nicht korrekt, dass dieser Fall eintrifft?!

Die meisten KTW verfügen über eine Blaulichtanlage. Die ist nicht rein dekorativ.
Die StVO sagt Folgendes zum Sondersignal: „Fahrzeuge des Rettungsdiensts sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit,
wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.“
Ein KTW wird zu einem Notfall gerufen, wenn es das best- und schnellstverfügbare Fahrzeug ist. Darüber hat der Leitstellendisponent im Einzelfall zu entscheiden. Manchmal nutzt man den KTW auch als eine Art First Responder: Der KTW wird zum Notfallpatienten gerufen und soll diesen versorgen, bis ein RTW (zum Beispiel von weiter weg, falls alle näheren gerade anderweitig gebunden sind) zugegen ist.
Das lernst du aber während der RH-Schulung.
Allzu häufig dürfte das - besonders in größeren Städten - nicht vorkommen. Da hängt es aber auch wieder davon ab, wo du fährst.

Grüße
Liete

P.S.: Der LPN San ist ein nettes Buch, in das ich an deiner Stelle ruhig schon mal einen Blick werfen würde.
Falls du körperlich fit bist: Gut. Ansonsten tu etwas.

ich fange bald meine Schule zum Rettungshelfer in Aachen an,
welche ca. 4 Wochen dauert. Ich bin als FSJ’ler eingeteilt für
den Bereich „Krankentransport“ auf einem KTW als Fahrer (nach
den 4 Wochen + Praktikum auf dem RTW).

Es ist nicht gerade ein Zeichen für Qualität, wenn ein Krankentransportdienst die billigste aller denkbaren Ausbildungen für sein Personal nimmt.

Wie sieht das jetzt aus - bin ich wirklich nur für
Krankentransportfahrten eingeteilt,

Ja. Und zwar ausschließlich als Fahrer. Du darfst den Patienten nicht betreuen, außer durch den Rückspiegel freundlích anlächeln.
Sollte dein Kollege, der mindestens Rettungssanitäter, besser aber Rettungsassistent zu sein hat, irgendwann mal sagen: Ich hab keinen Bock, geh du mal nach hinten zum Patienten. - dann begeht man eine Ordnungswidrigkeit, für die bis zu 5.000€ aufgerufen werden.

oder wird ein KTW auch zu
Notfällen gerufen?

Nein, dazu wird er nicht gerufen.

ABER:

  1. Wenn ein RTW gerufen wird, aber weit weg steht, wird ein KTW die Erstversorgung und schlimmstenfalls auch den Transport erledigen.

  2. Nicht alle Anforderungen eines KTW sind durch den zu erfüllen.
    Selber erlebt: Hausarzt bestellt ausdrücklich einen KTW und schreibt als Grund „Verdacht Myokardinfarkt“. Der KTW findet eine Person im kardiogenen Schock vor und bestellt dann den RTW + NEF nach.

Also:
Der KTW ist ausdrücklich für NICHT-Notfälle gedacht und auch eigentlich nur dafür geeignet.
Es kommt aber vor, dass er trotzdem einen Notfall behandelt/transportiert:

  • weil ein anderes, geeigneteres Rettungsmittel nicht oder zu spät verfügbar ist
  • weil die Anforderung eines KTW auf Grund einer Fehleinschätzung der Situation erfolgte
  • weil sich der Zustand des Patienten während des Transportes massiv verschlechtert

Ich bin mir unsicher, weil mir bei einer
Hilfsorganisation gesagt wurde das man teilweise auch Einsätze
(mit Sonderrechten fährt)

In 15 Monaten Rettungsdienst in Dortmund, davon rund 1/3 auf dem KTW, wurde ich genau einmal mit Sonder- und Wegerechten angefordert. Ich habe - soweit ich mich erinnere - etwa zwei- oder dreimal selber deren Benutzung angeordnet.

Interessant wären Berichte von anderen Rettungshelfern,
Sanitätern o.ä., die von dieser Schilderung Erfahrung haben.
Und wenn ein KTW zugeholt wird - kommt das oft vor (ich bin
für den Bereich Duisburg eingeteilt, d.h. Großstadt), oder ist
das wirklich die äußerste Ausnahme?

Ich denke, du darfst dich auf einen angenehmen Dienst freuen, der ohne nennenswerte Anzahl Fahrten mit Sondersignal auskommt.

Und drauf freuen würde ich mich nicht.
Als Beifahrer hast du bei der Anfahrt die Situation, die dich erwartet, im Kopf. Und es nerven die idiotischen Reaktionen mancher Autofahrer.
Als Fahrer denkst du an nichts, außer, wie du es unfallfrei auf schnellem Weg zum Einsatzort schaffst. Wenn ich Schilderungen von Kampfpiloten höre, die gefragt wurden, ob man denn am Steuer eines Jets nicht unglaubiche Allmachts- oder Glücksgefühle hätte, dann ist das bei Sondersignalfahrten in Großstädten ungefähr genau da selbe.

Stress pur.

PS: Interessant sind auch z.B. Erfahrungsberichte wie die
Schulung zum Rettungshelfer genau aussieht. :smile:

Das ist eine nicht zeitgemäße Ausbildung. Helfern, die ihre Freizeit opfern, um beim Massenanfall von Verletzten bereit zu stehen, oder bei Großveranstaltungen im Sanitätsdienst zu helfen, denen kann kaum eine dreimonatige Rettungssanitäterausbildung zugemutet werden.
Sobald aber der Einsatz im regulären Rettungsdienst erfolgt, kann ich diese Spar-Ausbildung nicht gut heißen.

Sie besteht aus 80 Stunden Theorie und 80h Praktikum als „3. Mann“ im Rettungsdienst.
In den 80h wirst du die absoluten Basismaßnahmen lernen, also im Prinzip ein erweiterter Erste-Hilfe Lehrgang. Dazu noch ein paar häufige Krankheitsbilder und was man da machen kann (und auch, was man da auf keine Fall machen darf).

Hallo,

ich fange bald meine Schule zum Rettungshelfer in Aachen an,
welche ca. 4 Wochen dauert. Ich bin als FSJ’ler eingeteilt für
den Bereich „Krankentransport“ auf einem KTW als Fahrer (nach
den 4 Wochen + Praktikum auf dem RTW).

Interessant wären Berichte von anderen Rettungshelfern,
Sanitätern o.ä., die von dieser Schilderung Erfahrung haben.
Und wenn ein KTW zugeholt wird - kommt das oft vor (ich bin
für den Bereich Duisburg eingeteilt, d.h. Großstadt), oder ist
das wirklich die äußerste Ausnahme?

Muss man in NRW nicht eine Ortskenntnisprüfung ablegen, wenn man als Fahrer eines KTW unterwegs ist?

Gruß
Ingrid

Muss man in NRW nicht eine Ortskenntnisprüfung ablegen, wenn
man als Fahrer eines KTW unterwegs ist?

Nicht unbedingt.
Man benötigt im Bereich des regulären Rettungsdienstes (also z.B. nicht private Unternehmen wie etwa Taxifirmen mit angegliedertem Krankenfahrdienst) keine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
Wer also im „Rettungsdienst der Stadt Aachen“ einen KTW fährt, auch wenn dieser vom DRK oder ASB besetzt wird, benötigt nach der Fahrerlaubnisverordnung weder den sog. „P-Schein“ noch eine Ortskenntnisprüfung.

Örtlich gibt es Sonderregeln.
In Dortmund mussten die, die im RD der Stadt Dortmund fahren wollten, eine (stark) vereinfachte Ortskenntnisprüfung absolvieren und eine Fahrprobe ableisten. Aber das war kein Gesetz, sondern eine Vorgabe des Dienstherren.
Wollte man dagegen auch KTW fahren, die für die eigene Kasse z.B. einer Hilfsorganisation laufen, dann war der „P-Schein“ Pflicht.
Wie es aktuell dort geregelt ist, weiß ich nicht.

Was aber eine super süße Forderung in der FEV ist:

Der Führer eines Krankenkraftwagens (also RTW, KTW, NAW) muss einen Nachweis über eine Ausbildung in Erster Hilfe nachweisen.

Diese Forderung ist seit Jahren (Jahrzehnten?) obsolet, da IMHO kein einiziges Bundesland jemanden als Krankenkraftwagenfahrer zulässt, der nicht mindestens Rettungshelfer ist.

Ein EH Ausbilder (und RettAss) trieb dies mal auf die Spitze, als die fehlende Bescheinigung bei der Beantragung des P-Scheins bemängelt wurde und er sie sich vor den Augen der Behörder selber ausstellte. So geht zumindest die Legende. Ob er sich das wirklich getraut hat, weiß ich nicht…

Aha. Für einen Ehrenamtlichen, der ggf. bei einem ManV VERANTWORTLICH für einen Patieten und damit dessen Leben ist, reicht eine geringere Ausbildung als für einen KTW-Fahrer?!
Mal im Ernst: als Fahrer am KTW musst du das Auto sowie dessen Ausstattung beherrschen sowie einige Assitenzmaßnahmen, insbesondere aber das Umlagern sowie den Transport des Patienten. Dafür ist eine RH-Ausbilung vielleicht nicht der Goldstandard, aber allemal ausreichend. Für alles andere hast du, wie ja bereits erwähnt wurde, einen Beifahrer dabei…
Überlegt man sich das Ganze aus der Sicht der HiOrgs wird die Wahl der Ausbildung außerdem noch wesentlich verständlicher. Der FSJler muss während der gesamten Ausbildung vergütet werden, ohne einen Nutzen für die HiOrg darzustellen. Zudem muss die Ausbildung selbst finanziert werden. Damit fällt der FSJler mindestens drei Monate und eine Woche im Dienstbetrieb aus und seine Ausbildung kostet rund 1500 Euro. Danach braucht er noch eine kurze Einarbeitungsphase ehe er als Fahrer auf dem KTW eingesetzt werden kann, also alles in allem sind dann schon fast vier Monate des FSJ vergangen. I.d.R. verpflichten sich die Freiwilligen auf ein Jahr, haben also zudem noch vier Wochen Urlaub- und ist auch noch ein paar Tage krank- und damit hätte die HiOrg für einen Freiwilligen, der effektiv sechs Monate eingesetzt werden kann, zwölf Monate plus der Ausbildung bezahlt… Dann gibts wohl nicht mehr lang FSJler im Rettungsdienst…
Außerdem gibt es bisher noch keine Ausbildungsstufe zwischen RDH / RH und RS- und mit einem RS kann man bekanntermaßen problemlos Rettungswagen fahren- ob diese Ausbildung ausreichend ist oder nicht, sei dahingestellt, dennoch ist meiner Meinung nach eine Abstufung zwischen Kranken- und Rettungswagenbesatzung dringend notwendig…
Im Übrigen halte ich auch die Ausbildung der Rettungsassistenten nicht für ausreichend, aber ich will jetzt keine bereits hunderte Male geführte Diskussion lostreten…
Über die lokalen Gegebenheiten kann ich nichts genaues sagen- ich kenne aber durchaus Bereiche, wo Krankenwägen regelmäßig als Vorausfahrzeug zu Notfällen / Notarzteinsätzen gerufen werden. Zum Beispiel ist es auch möglich, dass ein RTW eine sog. Trageunterstützung benötigt, um den Pat. aus der Wohnung ins Auto zu bekommen. Auch hier kann neben der Feuerwehr mal ein KTW eingesetzt werden- und auch da kann manchmal eine gewisse Eile geboten sein.
Im Übrigen gibt es meiner Meinung nach SEHR wenige Fälle, in denen ein KTW-Transport mit Sonderrechten gerechtfertigt werden kann.
Geht es einem Patienten so schlecht, dass er mit Sonderrechten transportiert werden muss, so muss ich von einer akuten Lebensgefahr ausgehen, die ich im KTW mit durchschnittlicher Ausstattung nicht in den Griff bekommen werde bzw. kann ich meinen Pat. dann meist nicht ausreichend überwachen.
Als Vorbereitung auf die Ausbildung / dein FSJ empfehle ich dir neben dem LPN San auch, dir unabhängig von einer Ortskundeprüfung das Einsatzgebiet „zu lernen“- das heißt- wo sind geeignete Kliniken für welche Erkrankungen / Verletzungen? Wo gibts Alten-/ Pflegeheime, Schulen, Kindergärten? Auch ist es natürlich sehr nützlich, möglichst viele Straßen (-namen) zu kennen…
Viel Spaß in der Ausbildung und im FSJ:smile: