Sorry, aber…
für das/die Kind/er ist das nicht unbedingt eine
„Überraschungstüte“, denn die Kinder wissen zumindest die Höhe
der Renten, evtl. Sparguthaben, Immobilie, Versicherungen
/Sterbegeldversicherungen und können daher sehr gut
abschätzen, ob da etwas übrig bleibt.
Darf ich fragen woher du das wissen willst???
Ich, bspw., hab noch nie etwas darüber erfahren, wieviel mein Vater verdient, ob er Geld spart oder seine Rente komplett ausgibt.
Meine Eltern hätten uns nie nie nie erzählt, wieviel Geld sie haben oder nicht haben, egal wie alt sie und wir geworden sind.
Die Frage habe ich daher für den fiktiven Fall gestellt, dass Kinder nicht wissen, wieviel Geld der Vater hat.
Also: Ist das Erbe eine Überraschungstüte, oder kann man - bevor man es annimmt oder ausschlägt - erfahren, ob man Schulden oder Vermögen erbt?
Achtung, selbst wenn das Erbe ausgeschlagen wird, ist der
Familienangehörige dennoch zu den Beerdigungskosten
verpflichtet.
Damit hat das fiktive Kind dieses Vaters keinerlei Probleme.
Ob die Hausbank direkt nach dem Todesfall dem „Kind“
Mitteilung über evtl. Vermögenswerte machen wird, mag
bestritten werden.
Wie sieht denn die rechtliche Lage aus.
Die Formulierung „mag bestritten werden“ ist ja äußerst unklar: Meinst du damit, dass DU das bestreiten würdest? Oder wie?
Es gibt aber Hinweise an die Kinder, die man vielleicht irgend
wann einmal gehört oder nicht zugeordnet hat nach dem Motto:
wenn ich einmal sterbe, ist meine Beerdigung schon bezahlt;
Gut, das hat der fiktive Vater mal angedeutet, das sagt ja aber nichts darüber aus, ob er sonst Schulden oder Vermögen hat.
***Oftmals kommen da die ersten Gespräche in Gange und die
Eltern werden plötzlich redselig; das liegt daran, dass diese
sich schon darüber Gedanken gemacht haben, aber es nicht
fertig bringen, mit dem Kind darüber den ersten Schritt zu
gehen…
***ich schreibe hier aus Erfahrung"****
Sorry, aber deine persönliche Erfahrung nützt mir hier gar nichts, da der o.g. fiktive Vater seinen fiktiven Kindern niemals etwas über Geld erzählen würde, und da wird sich, je älter er wird, auch nichts dran ändern.
Er informiert auch seine fiktiven Kinder nicht über die fiktiven Mieteinnahmen des Hauses und regelt alles nach Gutdünken oder sagen wir Gutsherrenart.
Ich dachte, hier im Rechtsbrett könne ich die Frage juristisch relevant beantwortet bekommen?
Wär schön, wenn du dazu noch einen Versuch starten könntest.
Und Glückwunsch zu deinen redseligen Eltern. Jeder Jeck is anners.
Gruß, Fogari