wer kennt es nicht. Da hat man nach wochen- wenn nicht gar monatelanger Suche endlich eine annehmbare Wohnung gefunden, schon kommen die merkwürdigsten Begehrlichkeiten seitens des verehrten Maklers hoch.
Ich kann ja verstehen, dass man eine gewisse Sicherheit verlangt. Aber ist eine Kopie des kompletten Arbeitsvertrags UND eine Kopie einer kompletten SCHUFA Selbstauskunft sowie ein polizeiliches Führungszeugnis nicht ein wenig übertrieben? Zumal die Ausfertigung eines solchen Zeugnisses etliche Wochen dauert (lt. Auskunft Einwohneramt).
Was ist denn in einer SCHUFA-Selbstauskunft enthalten, was nicht auch in einer offiziellen Anfrage seitens eines Interessenten enthalten wäre? Geht es da nur um die Kosten (7,80 EUR)? Immerhin möchten die Makler ja auch noch eine stattliche Courtage für ihren Aufwand nahe Null.
Wie weit darf und wie weit sollte anstandshalber die Neugier eines Vermieters gehen? Ist so etwas mittlerweile üblich? Nicht mal als Student hat man sich meiner Erinnerung nach solch einer Prozedur zu unterwerfen.
Und zu guter letzt die Frage: Wenn ein „Makler“ offensichtlich mit einer Wohnungsverwaltungsgesellschaft verbandelt ist (z.B. im Briefkopf den Namen der Verwaltung trägt), ist dann eine Courtage überhaupt zulässig? Wehren kann man sich natürlich dagegen überhaupt nicht, dann bekommt eben jemand anders die Wohnung, der sich daraus nichts macht.
leider ist hier der Vermieter am längeren Hebel.
Mit diesen Maßnahmen fühlt er sich anscheinend vor irgendwelchen Nachteilen geschützt, obwohl eine Sicherheit hat er damit auch nicht.
Jeder kann mit den besten Referenzen in Schwierigkeiten kommen und ist dann plötzlich nicht mehr in der Lage die Miete zu bezahlen.
Auf der anderen Seite sollte man als seriöser Mieter mal versuchen den Spiess umzudrehen und Referenzen vom Vermieter verlangen. Kann der Mann die Nebenkosten zahlen, kann er Reparaturen leisten, hat er Pfändungen am Laufen usw.
Mit Sicherheit wird er diese Informationen nicht bekommen.
Das liegt daran, das sich anscheinend viele Vermieter nicht als Geschäftspartner der Mieter, sondern als Gönner sehen.
Und zu guter letzt die Frage: Wenn ein „Makler“ offensichtlich
mit einer Wohnungsverwaltungsgesellschaft verbandelt ist (z.B.
im Briefkopf den Namen der Verwaltung trägt), ist dann eine
Courtage überhaupt zulässig? Wehren kann man sich natürlich
dagegen überhaupt nicht, dann bekommt eben jemand anders die
Wohnung, der sich daraus nichts macht.
Steht ein Makler verwalterisch mit dem Vermieter in Verbindung, darf er keine Gebühr verlangen. Diese kann der Mieter zurückverlangen.
Ich kann ja verstehen, dass man eine gewisse Sicherheit
verlangt. Aber ist eine Kopie des kompletten Arbeitsvertrags
UND eine Kopie einer kompletten SCHUFA Selbstauskunft sowie
ein polizeiliches Führungszeugnis nicht ein wenig übertrieben?
Zumal die Ausfertigung eines solchen Zeugnisses etliche Wochen
dauert (lt. Auskunft Einwohneramt).
Kopie des Arbeitsvertrages halt ich zwar auch für übertrieben, aber Kopie der letzten Gehaltsabrechnung lassen wir uns auch geben.
SCHUFA gibt zumindest Auskunft darüber ob der Mieter bereits verschuldet ist. Für die Zukunft kann keiner Voraussagen machen.
Hm, polizeiliches Führungszeugnis halt ich auch für übertrieben. Ob das einige Wochen dauert? Na ja, kommt wohl auf das Amt an
Was ist denn in einer SCHUFA-Selbstauskunft enthalten, was
nicht auch in einer offiziellen Anfrage seitens eines
Interessenten enthalten wäre? Geht es da nur um die Kosten
(7,80 EUR)? Immerhin möchten die Makler ja auch noch eine
stattliche Courtage für ihren Aufwand nahe Null.
Wie weit darf und wie weit sollte anstandshalber die Neugier
eines Vermieters gehen? Ist so etwas mittlerweile üblich?
Nicht mal als Student hat man sich meiner Erinnerung nach
solch einer Prozedur zu unterwerfen.
Vermutlich ist es deswegen mittlerweise üblich, weil immer mehr Mieter einziehen und ihre Miete nicht bezahlen. Hinzu kommt, dass die Mietkaution in 3 Raten gezahlt werden kann. Also der Mieter zahlt die 1. Rate Kaution und ab dann nix mehr.
Und zu guter letzt die Frage: Wenn ein „Makler“ offensichtlich
mit einer Wohnungsverwaltungsgesellschaft verbandelt ist (z.B.
im Briefkopf den Namen der Verwaltung trägt), ist dann eine
Courtage überhaupt zulässig? Wehren kann man sich natürlich
dagegen überhaupt nicht, dann bekommt eben jemand anders die
Wohnung, der sich daraus nichts macht.
Das die Verwaltung nichts nehmen darf ist klar. Dass es aber sicherlich Firmenkonstrukte gibt wo es dann doch möglich ist, kann muss aber hier nicht der Fall sein.
Vermutlich ist es deswegen mittlerweise üblich, weil immer
mehr Mieter einziehen und ihre Miete nicht bezahlen. Hinzu
kommt, dass die Mietkaution in 3 Raten gezahlt werden kann.
Also der Mieter zahlt die 1. Rate Kaution und ab dann nix
mehr.
Auf die Ratenzahlung der Kaution muß sich ein Vermieter aber nicht einlassen. Er kann eine Bankbürgschaft oder ein Sparbuch mit dem Kautionsbetrag verlangen und die Wohnung erst heraus geben, wenn Kaution und erste Miete in voller Höhe auf dem Tisch des Hauses liegen.
es besteht einhellige Meinung, dass der VM die Möglichkeit haben muss, vom Mieter eine Selbstauskunft der Schufa zu verlangen. Der Mieter kann dies ablehnen.
Der Arbeitsvertrag geht den VM nichts an. Ein polizeiliches Führungszeugnis ist eine Unverschämtheit. Man kann nur empfehlen, wenn es zeitlich möglich ist, einen anderen VM zu suchen. Wer von Anfang schon seinen Mieter mit Angelegenheiten aus seinem Privatleben ausspioniert wird dies auch während der Mietzeit versuchen.
Gruss Günter
wer kennt es nicht. Da hat man nach wochen- wenn nicht gar
monatelanger Suche endlich eine annehmbare Wohnung gefunden,
schon kommen die merkwürdigsten Begehrlichkeiten seitens des
verehrten Maklers hoch.
Ich kann ja verstehen, dass man eine gewisse Sicherheit
verlangt. Aber ist eine Kopie des kompletten Arbeitsvertrags
UND eine Kopie einer kompletten SCHUFA Selbstauskunft sowie
ein polizeiliches Führungszeugnis nicht ein wenig übertrieben?
Zumal die Ausfertigung eines solchen Zeugnisses etliche Wochen
dauert (lt. Auskunft Einwohneramt).
Was ist denn in einer SCHUFA-Selbstauskunft enthalten, was
nicht auch in einer offiziellen Anfrage seitens eines
Interessenten enthalten wäre? Geht es da nur um die Kosten
(7,80 EUR)? Immerhin möchten die Makler ja auch noch eine
stattliche Courtage für ihren Aufwand nahe Null.
Wie weit darf und wie weit sollte anstandshalber die Neugier
eines Vermieters gehen? Ist so etwas mittlerweile üblich?
Nicht mal als Student hat man sich meiner Erinnerung nach
solch einer Prozedur zu unterwerfen.
Und zu guter letzt die Frage: Wenn ein „Makler“ offensichtlich
mit einer Wohnungsverwaltungsgesellschaft verbandelt ist (z.B.
im Briefkopf den Namen der Verwaltung trägt), ist dann eine
Courtage überhaupt zulässig? Wehren kann man sich natürlich
dagegen überhaupt nicht, dann bekommt eben jemand anders die
Wohnung, der sich daraus nichts macht.
hast du das irgendwo Schwarz auf Weiß? Alle meine diesbezüglichen Recherchen endeten darin, dass der Vermieter auf eine Zahlung der Kaution in 3 Raten eingehen „muss“.
Klar kann der Vermieter den Vertragsabschluss ablehnen, wenn der Mieter dieses Ansinnen stellt. Bisher war es aber so, dass der Vertrag unterschrieben ist und der Mieter dann die Kaution in 3 Raten zahlen will
Gruß Reni
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dass sich Realität und Recht nicht immer gleichen müssen, ist leider bei Kautionen oft der Fall. Nach § 551 Abs 2 BGB Satz 1 „ist der Mieter berechtigt, die Kaution in drei Monatsraten zu zahlen“.
Sicher gibt es viele VM, die die Kaution bei Einzug fordern. Der Mieter kann darauf eingehen, darf trotzdem dann in Raten zahlen, denn nach § 551 Abs 4 ist eine zum Nchteil abweichende Vereinbarung unwirksam.
Der seriöse VM wird auf die Ratenzahlung eingehen. In den Fällen aber, wo der VM die Kaution bar will, muss der Mieter mit größtrer Vorsicht agieren, sollte das Geld selbst auf ein Sparbuch einzahlen und das verpfändete Sparbuch, nie jedoch die Kautionsgelder in bar übergeben.
Vermutlich ist es deswegen mittlerweise üblich, weil immer
mehr Mieter einziehen und ihre Miete nicht bezahlen. Hinzu
kommt, dass die Mietkaution in 3 Raten gezahlt werden kann.
Also der Mieter zahlt die 1. Rate Kaution und ab dann nix
mehr.
Nein, es gibt immer mehr VM, die mit der Kaution der Mieter ihre offenen Rechnungen bezahlen oder erst mit der neuen Kaution dem früheren Mieter die Kaution erstatten können. Sicher aber ist die wirtschaftliche Lage - vor allem der Hartz IV - Geschädigten - auch vorhanden.
Auf die Ratenzahlung der Kaution muß sich ein Vermieter aber
nicht einlassen. Er kann eine Bankbürgschaft oder ein Sparbuch
mit dem Kautionsbetrag verlangen und die Wohnung erst heraus
geben, wenn Kaution und erste Miete in voller Höhe auf dem
Tisch des Hauses liegen.
Irrtum. Wer einen Mietvertrag abgeschlossen hat, darf den Einzug nicht deswegen verweigern, weil ihm die Kaution nicht in voller Höhe ausgehändigt wird.
jaja die braven mieter und die bösen vermieter
wr so schreibt hat sicherlich viel verständnis für hausbesetzer und hat seine ideologischwe programmierung 1968 erfahtren.
weisst du, wie viele vermieter es grade nicht sio dick haben wie du vermutest
hast du schon mal etwas von mietnomaden oder vandalismus durch mieter gehört? vor diesem hintergrund ist es wohl verständlich, wenn ein vermieter auf nummer sicher geht.
mfg artimmo
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Nach § 551 Abs 2 BGB Satz 1
„ist der Mieter berechtigt, :die Kaution in drei :Monatsraten zu zahlen“.
Ja, soweit es sich um Bargeld handelt. Dem geht man mit der Kaution als Bankbürgschaft aus dem Weg. Dann wird die Wohnung herausgerückt, sobald die Bürgschaft nebst erster Miete auf dem Tisch des Hauses liegen. Dabei ist es dem Mieter anheim gestellt, die Kaution zu einem späteren Zeitpunkt als Sparbuch herzugeben.
Ein seriöser Vermieter legt natürlich auf Bargeld (womöglich zum Stopfen von Finanzlöchern) keinen Wert, aber eben auch nicht auf Mietnomaden. Leerstand ist immer noch besser, als an solche Zeitgenossen zu geraten.