Informationen vom Vorstellungsgespräch veröffentlichen

Schönen guten Tag zusammen ;-),

Frage: Darf ich die Informationen, Erkenntnisse, Eindrücke, Angaben der Arbeitsbedingungen und Vertragsdetails, etc., die ich im Vorstellungsgespräch erhalten habe, veröffentlichen?

Ein Beispiel:
Ich bewerbe mich auf die ausgeschriebene Stellenanzeige des Unternehmens „XYZ“. In der Stellenanzeige stehen klassischerweise die Aufgaben, die Qualifikationen und was der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bietet. Im Gespräch erfährt man natürlich viel mehr, z. B. warum die Stelle frei wird, die Arbeitszeiten, welche Systeme man nutzt, wie man arbeitet, Anzahl der Urlaubstage, die aktuelle Situation des Unternehmens bzw. der Abteilung, das Gehalt,etc. (und bei Zeitarbeitsunternehmen den Kunden bzw. die Branche, um die es sich handelt).

Nun würde ich diese Informationen mit einem Link zu der ausgeschriebenen Stellenanzeige mit den oben genannten Informationen in einem Forum veröffentlichen. Ein Arbeitsvertrag oder sonstiges wurde nicht unterschrieben.

Mache ich mich damit strafbar?

Es geht mir hier nicht um „moralisch verwerflich“ oder sonst was. Ich will nur wissen, ob man dadurch mit rechtlichen Konsequenzen rechnen muss.

Vielen Dank für eure Antworten! (Bitte antwortet nur, wenn ihr euch mit der Thematik auskennt, um den Beitrag „sauber zu halten“.)

Hallo Damipami,

macht der potenzielle Arbeitgeber sich strafbar, wenn er deine Bewerbung, dein Zeugnis, deine Gründe für den Wechsel, die Bewertungen deiner früherer Arbeitgeber veröffentlicht?

Nennt sich u. a. vorvertragliche Pflichten.

http://www.mustertexte-musterbewerbung.de/fachartikel/welche-pflichten-gelten-fuer-bewerber-und-arbeitgeber/#Das_vorvertragliche_Vertrauensverhaltnis

Mach es nicht!

Karin