BSP 1: In diesem Fall erhielt der Mieter ein Nebenkostenabrechnung am 03.07, soll diese Nachzahlung bis 13.07 zahlen. Im Mietvetrag jedoch steht:
Ein sich ergebender Saldo, auch soweit er auf der Abrechnung der Vorschüsse beruht, ist mit der nächsten Mietzahlung auszugleichen.
Frage 1: Muss der Mieter nun am 13.07. zahlen oder kann er die nächste Mietzahlung (01.08.) abwarten?
BSP 2: Die Nebenkostenabrechnung enthält eine Feuerversicherung, die aber im Mietvetrag nicht erwähnt wird. Es wird lediglich eine Gebäudeversicherung erwähnt.
Frage 2: Ist Gebäudeversicherung und Feuerversicherung das gleiche? Muss der Mieter die nicht im Vertrag erwähnte Feuerversicherung zahlen?
Frage 3 zur Grundsteuer: Wie wird diese bei einem Mehrfamillenhaus (Eckhaus) berechnet? (5 Eigentumswohnungen + 5 Mietwohnungen)
Vielen Dank, Naysa.