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BSP 1: In diesem Fall erhielt der Mieter ein Nebenkostenabrechnung am 03.07, soll diese Nachzahlung bis 13.07 zahlen. Im Mietvetrag jedoch steht:
Ein sich ergebender Saldo, auch soweit er auf der Abrechnung der Vorschüsse beruht, ist mit der nächsten Mietzahlung auszugleichen.

Frage 1: Muss der Mieter nun am 13.07. zahlen oder kann er die nächste Mietzahlung (01.08.) abwarten?

BSP 2: Die Nebenkostenabrechnung enthält eine Feuerversicherung, die aber im Mietvetrag nicht erwähnt wird. Es wird lediglich eine Gebäudeversicherung erwähnt.

Frage 2: Ist Gebäudeversicherung und Feuerversicherung das gleiche? Muss der Mieter die nicht im Vertrag erwähnte Feuerversicherung zahlen?

Frage 3 zur Grundsteuer: Wie wird diese bei einem Mehrfamillenhaus (Eckhaus) berechnet? (5 Eigentumswohnungen + 5 Mietwohnungen)

Vielen Dank, Naysa.

Hi,

BSP 1: In diesem Fall erhielt der Mieter ein
Nebenkostenabrechnung am 03.07, soll diese Nachzahlung bis
13.07 zahlen. Im Mietvetrag jedoch steht:
Ein sich ergebender Saldo, auch soweit er auf der Abrechnung
der Vorschüsse beruht, ist mit der nächsten Mietzahlung
auszugleichen.

Es käme darauf an welcher Saldo gemeint wurde. IdR würde sich dieser Saldo sich auf die laufenden BK-Vorauszahlungen beziehen.
Die Nachzahlung einer Jahresabrechnung wäre etwas anderes.

Ein Fristsetzung für eine Nachzahlung wäre üblich und wäre auch besser einzuhalten.

Frage 1: Muss der Mieter nun am 13.07. zahlen oder kann er die
nächste Mietzahlung (01.08.) abwarten?

ersteres, s. o.

BSP 2: Die Nebenkostenabrechnung enthält eine
Feuerversicherung, die aber im Mietvetrag nicht erwähnt wird.
Es wird lediglich eine Gebäudeversicherung erwähnt.

Gebäudeversicherungen unfasst bis zu alle Gebäudeschäden für zB:
Katastrophen: Feuer, Sturm, Hagel, Überschwemmung etc.;
Haftpflicht: zur Absicherung für Unfälle aus dem Grundstück, Störungen, Personen

Frage 2: Ist Gebäudeversicherung und Feuerversicherung das
gleiche?

s. o.

Muss der Mieter die nicht im Vertrag erwähnte
Feuerversicherung zahlen?

Wenn dies so im MV vereinbart wurde, ja. Eine vereinbarte Gebäudeversicherung schließt eine Versicherung gegen Feuer ein.

Frage 3 zur Grundsteuer: Wie wird diese bei einem
Mehrfamillenhaus (Eckhaus) berechnet? (5 Eigentumswohnungen +
5 Mietwohnungen)

Dies nimmt der Staat vor mit einer komplizierten, für den Brüger idR unverständlichen Prozedur.

Wie genau müsste ein anderer wissen…
steht irgendwo im Archiv, wer weiss wo.

Vielen Dank, Naysa.

vlg MC