im Betriebsverfassungsgesetz gibt es §43, der sinngemäß aussagt, dass der AG mindestens 1 Mal jährlich über Personal- und Sozialwesen, wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Betriebs etc. berichten muss.
Wie ist Lage in Betrieben ohne Betriebsrat?
Gibt es zu wirtschaftlicher Lage, Auslastung der Mitarbeiter, etc. Informationspflichten des AG bzw. Rechte des AN? Habe ich als MA das Recht zu wissen, wie es dem Unternehmen geht, wieviele MA in letzter Zeit gekündigt wurden, etc.?
Wäre ggf. für Referenzen zu den entsprechenden Rechtsnormen dankbar.
Das sind keine Informationsveranstaltungen des AG, sondern des
Betriebsrats.
Nun, ich habe die Norm nicht komplett gelesen, das gebe ich zu. Dass es hier im Veranstaltungen des Betriebsrats geht, ist mir bewusst. Aber der Paragraph sagt ja aus, dass der AG die Pflicht hat, im Rahmen dieser Veranstaltungen über diverse Dinge zu informieren. Deshalb ja auch meine Frage, wie sich das in Unternehmen ohne Betriebsrat verhält.
Hm, aber auch hier ist immer von Betriebsrat die Rede - was ist, wenn es diesen nicht gibt?
Seid Ihr mehr als 20 AN?
Ja, die Mitarbeiterzahl ist im unteren 3stelligen Bereich.
Ich als Laie würde ja §1 BetrVG Abs. 1 so auslegen, dass in „größeren“ Betrieben auf jeden Fall ein Betriebsrat gewählt werden muss, aber soweit ich den Überblick über die Realität habe, ist das nicht der Fall?!
Es hätte ja sein können, dass es noch andere Rechtsnormen
gibt, die solche Informationspflichten vorschreiben…
Nein, die gibt es nicht. Die einzige Ausnahme ist der Spezialfall des Betriebsübergangs nach § 613a BGB http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__613a.html
Außerdem gibt es ohne BR auch kein Recht auf einen Sozialplan und/oder Nachteilsausgleich bei Massenentlassungen.
Und übrigens läßt sich aus § 1 BetrVG keine Pflicht zur Errichtung eines BR ableiten. Es braucht schon ein paar AN mit A… in der Hose, die die Initiative ergreifen.