Hallo,
mal angenommen jemand bekommt bei einer Wohnungsvermittlungsgesellschaft ein Blatt vorgelegt, dass wie folgt aussieht. Erste Seite mit der großen Überschrift: Informationsnachweis. Dann in der Ecke „Ich“, darauf folgen Namen, Anschrift, etc. des potentiellen Mieters. Rechts unten dann der Vermaerk „bitte wenden“. Auf der Rückseite dann der folgende Sätze: "miete unter der Voraussetzung der Zustimmung des Vermieters die Wohnung XY zum 01.07.05. Die monatliche Höhe von … ist mir bekannt. Weiterhin wurde ich über die Höhe der Kaution von … in Kenntnis gesetzt. Mit meiner Unterschrift bestätige ich die zuvor gemachten Angaben. Ort, Datum Untschrift. Unterschrieben hat aber nur der potentielle Mieter. Mündlich wurde vereinbart, dass die Mängel an der Wohnung (wie kaputter Abzug im Bad, klemmendes Fenster im Wohnzimmer) noch vom Vermieter beseitigt werden. Ist so ein Schreiben nur ein Informationsnachweis oder schon ein Vormietvertag? Ist das bindend für den Mieter, falls die Retaraturen vom Vermieter nicht durchgeführt werden?
DANKE!
Birgit
Hallo,
mal angenommen jemand bekommt bei einer
Wohnungsvermittlungsgesellschaft ein Blatt vorgelegt, dass wie
folgt aussieht. Erste Seite mit der großen Überschrift:
Informationsnachweis. Dann in der Ecke „Ich“, darauf folgen
Namen, Anschrift, etc. des potentiellen Mieters. Rechts unten
dann der Vermaerk „bitte wenden“. Auf der Rückseite dann der
folgende Sätze: "miete unter der Voraussetzung der Zustimmung
des Vermieters die Wohnung XY zum 01.07.05. Die monatliche
Höhe von … ist mir bekannt. Weiterhin wurde ich über die Höhe
der Kaution von … in Kenntnis gesetzt. Mit meiner
Unterschrift bestätige ich die zuvor gemachten Angaben. Ort,
Datum Untschrift. Unterschrieben hat aber nur der potentielle
Mieter. Mündlich wurde vereinbart, dass die Mängel an der
Wohnung (wie kaputter Abzug im Bad, klemmendes Fenster im
Wohnzimmer) noch vom Vermieter beseitigt werden. Ist so ein
Schreiben nur ein Informationsnachweis oder schon ein
Vormietvertag? Ist das bindend für den Mieter, falls die
Retaraturen vom Vermieter nicht durchgeführt werden?
DANKE!
Hallo Birgit, der Mieter hat wohl einen Vorvertrag abgeschlossen. Die mündlichen Mängel und die Zusage der Beseitigung müssen nun dem Verhandlungspartner schriftlich vorgelegt werden mit der Aufforderung, die Zusagen bis zum Einzug einzuhalten. Jedoch hier die Zusage des Vermieters in Schriftform verlangen. Solange die Maklerprovision nicht gezahlt ist, sollte der Mieter auf der Mängelbeseitigung bestehen, muss aber auf jeden Fall die Übernhame der Wohnung mit den Mängel nicht akzeptieren.
Grüsse Günter