Standardfall:
Der Ehepartner eines Verstorbenen ist als Alleinerbe eingesetzt.
Der Sohn des Verstorbenen möchte nun seinen Pflichtteil haben.
Neben der Übersicht über den eingetragenen Grundbesitz erhält man ja meines Wissens keine Vermögensauflistung vom Amt.
Wenn das Verhältnis zur Mutter nun zerrüttet ist und sie angibt, dass keine Spareinlagen vorliegen, wie kann der Sohn sicher gehen, dass er nicht betrogen wird? Gibt es Auskunftsmöglichkeiten bei Banken oder Behörden?
MfG
E. Graben