Informationspflicht

Guten Abend,

hinsichtlich des bedauerlichen vollen Krankenkassenbeitrages + Pflegeversicherung auf Betriebsrente wurde bekanntlich in der letzten Zeit wiederholt auf diversen Foren angefragt und diskutiert.
Aber meine nachfolgende Frage wurde bisher vollkommen ausser acht gelassen. Es könnte aber auch sein, dass ich mich mit diesem komplexen Thema noch nicht eingehend genug beschäftigt habe.

> Bekanntlich wurde „GMG 2004“ in 2004 beschlossen und trat rückwirkend zum 01.01.2004 in Kraft. Die Bestätigung des BFG erfolgte in 2008.

> Der § 40 EStG regelt die Pauschalversteuerung nicht nur der aktuellen Verträge sondern auch die Altverträge. Darüber hinaus ist meines Erachtens auch der § 3 (63) hier mit eingebunden.

> Bei einer Wechselmöglichkeit von der ges.KK in die private Versicherung bestand (meines Wissens?) die Möglichkeit dies bis zum 01.04.2007 umzusetzen.

>> Besteht nicht seitens der Versicherungsbranche eine
generelle Informationspflicht? Und seitens des Arbeitgebers eine Fürsorgepflicht, indem er alle Arbeitnehmer explicit ausführlich und umfassend über negative Auswirkungen eines abgeschlossenen Vertrages informieren muss?

>> Ist davon auszugehen, dass in 2003 keine Informationen an die Begünstigen erfolgten; denn ansonsten hätten es Millionen ausserordentliche Kündigungen gegeben?

>> Warum wurden in der Vergangenheit keine Aufsplittung der Verträge: AG + AN vorgenommen?

Für die Beantwortung meiner Fragen bedanke
ich mich !!

Herr Hauschulz ist zur Zeit krank und beantwortet keine Fragen

Sorry, für ihr thema bin ich der falsche ansprechpartner, aber ich denke sie werden bestimmt einen profi hinsichtlich ihrer fragen finden. evtl. einen rechtsbeistand (tipp)
schönen abend noch
i.b.