Informationspflicht bei Gebührenerhöhung

Moin zusammen, ich hab da mal ne Frage…

Wenn eine (online)-Bank in ihrem Preisaushang eine Gebühr von 1% bzw. mindestens 4€ für den Einsatz der ec-Karte an institutsfremden Geldautomaten verlangt ( Visa ist kostenlos) , wie muss diese Bank dann ihre Kunden informieren, daß die Gebühr auf 1% bzw. mindestens 10€ erhöht wurde?

a) Mail an Kunden, Hinweis unter"Aktuelles" auf der homepage oder Text auf dem online-Kontoauszug.

oder

b) Keine explizite Info an den Kunden weil der neue Preis in der als *pdf auf der homepage veröffentlichten Preistafel vermerkt ist und damit jederzeit für den Kunden einsehbar; allerdings ist hier erst nach download der Datei der aktuelle Status bzw. das aktuelle Datum zu erkennen.

Was kennt Ihr, was ist üblich, was ist erlaubt?

Gruß

heavyfuel

hi,

variante b)

grüße

uwe