ich bin ein Kleinaktionär der Arcandor AG. Seit der Insolvenz Ende 2009 gab es mehrere finanziele Änderung was Verbindlichkeiten und Vermögen der AG betrifft.
Nun möchte ich von Arcandor-Sprechern oder vom Insolvenzverwaltet Auskunft bezüglich der aktuellen Höhe des Firmenvermögens bzw. der aktuellen Höhe der Verbindlichkeiten.
Hat der Insolvenzverwalter eine rechtliche Pflicht dazu? Kann ich mit einem Anwalt vorwärts kommen? Ich habe es etliche versucht, aber ich werde immer abgeleitet und bekomme die Informationen nicht.
die werden vermutlich nicht die Zeit haben, auf die Bedürfnisse jedes einzelnen Kleinaktionärs einzugehen (und von denen gibt es vermutlich tausende).
Am ehesten kommst du vermutlich voran, wenn du dich mit anderen Kleinaktionären zusammenschließt.
Ich weiß aber nicht, ob der Insolvenzverwalter zur Auskunft verpflichtet ist, denke eher nicht, aber vielleicht weiß das jemand anderst. Denke, das die Aktionäre ihre Auskünfte auf der Hauptversammlung bekommen.
Ich frage mich grad auch ernsthaft, inwieweit dir eine Auskunft des Insolvenzverwalters weiterhelfen würde…
Glaub es mir, ich habe es schon mit dem Zusammentun versucht. Es ist gar nicht so einfach bei einer Sache wo vermutlich aus „Zockgründen“ drinnen investiert sind.
Diese finanzielle Auskunft bedeutet Alles für die Aktionäre. Überlege Dir mal, Arcandor hat inzwischen alle Schulden ausgegliechen. DAnn weiß ich dass ich abwarten kann. Oder im Gegenteil, Arcandor hat noch Schulden über Milliarden und kein Vermögen mehr, also, totaler Crash. Deswegen sind solche Auskünfte die normalerweise Quartalsweise vorgegeben werden so wichtig. Bei Arcandor gibt es keine solchen Infos seit über anderthalb Jahre.
Übrigens muss der Verwalter nicht für mich exta was machen. Er könnte es für ALLE Aktionäre machen und veröffentlichen. Ansonsten müsste es natürlich einzeln machen.
Deswegen… existiert so eine Pflicht oder nicht? Schönen Abend!
Wie gesagt, würde mich darüber freuen, eine „festere Aussage“ zu bekommen. Damit wüsste ich ob einen Anwalt mehr schaffen würde oder ob ich weiterhin „blind“ mit meinem Mitvermögen umgehen muss. :-/
Natürlich werden solche Unterlagen und Berichte des Insolvenzverwalters erstellt… ob pünktlich sei dahin gestellt.
Ich würde mich an das zuständige Amtsgericht bei dem das Insolvenzverfahren anhängig ist wenden und da mal nachfragen was sie so an Unterlagen haben, wenn du beim Insolvenzverwalter nicht weiter kommst.
Ich habe für unsere Kunden in einem ähnlich gelagerten Fall wo wir seit 3 Jahren keine neuen Informationen hatten, mal ein Fax ans Amtsgericht Ludwigsburg geschickt in dem ich auch geschildert habe, dass wir vom Insolvenzverwalter keine Auskünfte erhalten, weil er nicht reagiert.
Da habe ich wenige Tage später den letzten Bericht den Insolvenzverwalters auf dem Tisch gehabt… zwar war auch dieser schon 8 Monate alt und der Veralter mit den neuen Berichten im Verzug, aber besser als nichts. Meine Kunden waren zwar nur Bondholder und keine Aktionäre, aber das dürfte nur wenig Rolle spielen…
erstmals, vielen vielen Dank für Deine Antwort. Ich war beruflich unterwegs und etwas vom Aktienkrieg isoliert Noch ist mir etwas unklar inwieweit eine Pflicht von IRgendeinen besteht (Insolvenzverwalter, Amtsgericht oder Sprecher der „alten“ Firma).
Zwei Punkte habe ich noch
a) Bei einer normalen und gesunden Firma… Besteht so eine Informationspflicht? Gibt es gewisse Fristen dabei? Müssen sie jedem kleinen Aktionär zufriedenstellen
b) Kann eine nromale Person sich an ein Gericht anwenden und nach solchen Informationen verlangen?