Informationspflicht der Polizei an Hinterbliebene?

Meine Schwägerin verstarb vor 2 1/2 Wochen. Wir wohnen in einiger Entfernung, man sieht sich halt nich täglich. Als meine Frau ihre Schwester nicht mehr telefonisch erreichen konnte wurde sie nervös. Sie bat einen vor Ort wohnenden Verwandten, nach dem Rechten zu schauen. Als dieser dann an der Wohnung Sturm klingelte, kam der Vermieter. Er informierte, das unsere Schwägerin verstorben sei. Die Todesursache ist unklar, der Leichnam zu einer Obduktion mitgenommen.
Anfragen bei der Kripo ergaben folgendes:

  1. Die zuständige Beamtin hatte frei:
  2. Die Todesursache war noch nicht genau geklärt.
  3. Der Leichnam ist bereits freigegeben und bei einem Bestattungsunternehmen. (Unklar, ob bereits bestattet oder nicht)
  4. Das Verwandschaft vorhanden sei wäre nicht bekannt gewesen. (Welche Daten hat man eigentlich in Meldeämtern?)

Daraus also endgültig meine Fragen:

  1. Wer ist eigentlich in einem Fall wie diesen verpflichtet, Angehörige über den Tod eines Familienmitglieds zu informieren?
  2. Wenn es (wie ich vermute) die Polizei ist, warum konnten dann nicht zumindest vor Ort lebende Verwandte informiert werden?

Vielen Dank im Voraus für die Antworten.

Hallo,

das ist natürlich eine traurige und unbefriedigende Situation für Sie.
Leider verfügen die Meldeämter nicht über alle Verwandschaftsdaten. Abgesehen von Ehen und Eltern/Kind-Beziehungen (und das auch erst seit einigen Jahren) können die Leute hier auch nichts finden.
Besonders schwierig wird es, wenn Verwandte nicht in der gleichen Gemeinde wohnen. Leider gibt es nicht so etwas wie ein Bundes-Einwohnermeldeamt, über das man einen Wohnort im ganzen Bundesgebiet herausfinden könnte. Das würde natürlich der Polizei die Arbeit in einem solchen Fall enorm erleichtern. Doch hiergegen bestehen seit eh und je Vorbehalte wegen des Datenschutzes .(Auch aus meiner Sicht) Unbegründet.

Hoffentlich läuft wenigstens ab jetzt alles angenehmer.

MfG

Die Anfrage enthält einige unzutreffende Aussagen, die der Richtigstellung bedürfen.

  1. Die Polizei gibt keine Leiche frei, deren Todesursache nicht geklärt ist.
    Wenn die Polizei die Todesursache nicht jedem Anfragenden bekannt gibt, hat das Datenschutzgründe. Die Todesursache steht im Totenschein. Berechtigte können das dort nachlesen.
  2. Die Polizei ist nicht verpflichtet, nach Angehörigen zu forschen. Das tut gegebenenfalls das Nachlassgericht.

Mit freundlichem Gruß
Horst Gotthardt

Hallo!
Stellt der den Tod feststellende Arzt den Leichenschauschein auf „unklare/ungewisse“ Todesart aus, muss die Polizei ein Todesermittlungsverfahren einleiten.
Dabei ist die Ermittlung Angehöriger und deren Information/Befragung ein wesentlicher Aspekt und Polizeiaufgabe! Ziel des Verfahrens ist es, Fremdeinwirkung im jeweiligen Todesfall auszuschließen oder ggf diese festzustellen!
I.d.R. gibt die Obduktion bereits hinreichend Aufschluss bzgl der Todesursache. Eine Bestattungsgenehmigung wird erst erteilt, wenn die gerichtsmedizinischen Bemühungen abgeschlossen sind.
Warum in Ihrem Fall die Ermittlung hinsichtlich Angehöriger fehl schlug, werden Ihnen nur die Ermittler selbst sagen können. Spätestens wenn Kosten entstehen (Aufbahrung bei der Ger-Medizin/Bestattungskosten) werden die Angehörigenermittlungen maximiert, um der Stadt-oder Landeskasse diese Kosten zu ersparen.
Wenden Sie sich mit offenen Fragen direkt an die zuständige Sachbearbeiterin!
Beste Grüße,
Christian

Hallo,

wie soll ich von hier aus dazu eine Antwort geben. ich kenne den Sachverhalt bzw. das Todesgeschehen nicht. Da sollten sie die zuständige Fachdienststelle fragen. Oder hatl mal warten, bis die Kollegin oder ein anderer anwesender Kollege wieder im Dienst sind. Auch uns steht es mal zu, dass wir frei haben. Dafür haben wir vermutlich mehr Überstunden, als mancher Bürger glaubt.
allgemein kann ich ihnen sagen, dass man versucht, die nächsten Angehörigen zu ermitteln, wenn man sie denn auch sofort ermitteln kann. Wie schon erwähnt, ich war nicht vor Ort und kann folglich keine Fernbeurteilung stellen. Also…bei der zuständigen Dienststelle noch mal nachfragen.

Hallo,

die Information der Angehörigen wird von Polizei und Stadtverwaltung übernommen. Wenn jemand verstirbt und, wie hier, die Todesursache unklar ist, dann wird die Polizei in der Wohnung nach Hinweisen suchen, die auf Angehörige schließen lässt und die Nachbarn befragen. Findet die Polizei nichts, wird die Wohnung und die Organisation der weiteren Modalitäten an die Gemeinde (Ordnungsamt) übergeben.
Die Gemeinde hat eigentlich ein sehr großes Interesse daran, Verwandte zu finden. Denn es geht, wie immer im Leben, um Geld. Also, um die Kosten der Beerdigung.

Damit kommen wir zum Meldeamt. Hier liegen keine Ahnenlisten und die Daten der Verwandtschaft. Jeder sollte gemeldet sein und es gibt eine Art Historie, wer wann von wo wohin gezogen ist, mehr nicht. Es ist über das Meldeamt fast unmöglich Angehörige zu finden. Ausnahmen sind z.B. Kinder. Wenn jemand immer im selben Ort wohnt, sind seine Anschriften theoretisch lückenlos aufgezeichnet. Wenn man hier sucht und findet in der selben Anschrift mehrere Personen mit selbem Familiennamen, dann könnte es sich um Verwandte handeln, die im selben Haushalt gelebt haben. Wenn die dann auch heute noch in der selben Stadt wohnen, dann ist deren Weg auch nachvollziehbar. Hat man aber mal den Wohnort gewechselt, oder gar das Bundesland, dann wird es fast unmöglich. Es gibt keine Vernetzung der Ämter untereinander. Hier müsste man sich durch telefonieren und wirklich intensiv ermitteln, auch wieder mit Hilfe der Polizei.
Was in Ihrem Fall schief gelaufen ist, kann ich nicht sagen. Aber irgendwo hat sich entweder die Spur verloren oder jemand hat zu früh aufgegeben.
Wie gesagt, die Gemeinde hat eigentlich ein recht großes Interesse daran, Angehörige zu finden.
Es muss sich ja auch jemand um den Nachlass, die Wohnungsauflösung, alle Abmeldungen bei Versorgern (Wasser, Strom, Gas, Telefon, TV,…) kümmern. Das übernimmt das Ordnungsamt nur ungern. Ganz zu schweigen von den Kosten für eine Beerdigung.
Wenn die Leiche freigegeben wurde von der Staatsanwaltschaft, dann sollte übrigens die Gemeinde-/Stadtverwaltung wissen, ob die Beerdigung schon war u auch auf welchem Friedhof. Von der Polizei erfahren Sie maximal das Beerdigungsunternehmen. Nach der Freigabe ist alles andere nicht mehr Sache der Polizei. Für die ist die Akte damit geschlossen und ihre Verpflichtungen sind erledigt. Nach der Freigabe „gehört“ der Leichnam den Verwandten oder eben der Gemeinde-/Stadtverwaltung.

Hallo,
die Polizei ist nicht verplichtet, Angehörige von Verstorbenen zu suchen. Ich denke das ist Aufgabe eines Nachlassverwalters. Die Polizei erforscht Straftaten. Gruß
HH

Nicht für alles was in der Welt passiert ist die Polizei verantwortlich.
In diesem Fall wurde die Polizei tätig, weil für den Arzt der den Tod bescheinigen sollte,
die Todesursache unklar war. In einem solchen Fall muss die Polizei ermitteln und eine Opduktion durch einen gerichtlich bestellten Arzt durchführen zu lassen.
Aufgabe der Ordnungsbehörde ist es dann die Angehörigen zu benachrichtigen bzw. im Falle dieses nicht möglich ist, eine Beerdigung von Amtswegen vor zu nehmen.
Dies ist nicht Aufgabe der Polizei.

Hallo!

Zunächst mal mein Beileid in dieser Sache. Also natürlich sucht die Polizei zuerst nach Angehörigen, das wird immer gemacht, denn dann ist alles für die Beamten viel einfacher. Die polizeilichen Suchsysteme können allerdings nicht alles und ob man jeden Angehörigen so ohne weiteres ermitteln kann, bezweifle ich. Ihre Frau hat sicher Ihren Namen angenommen und so war es dann fast unmöglich sie zu finden. Diese Aufgabe übernimmt später der Nachlassverwalter und der hätte definitiv auch Angehörige gefunden. Für die Polizei ist es erst mal wichtiger, die Todesursache zu klären. Das hört sich jetzt vielleicht sehr kalt und herzlos an, aber eine Obduktion muss in der Regel sehr schnell stattfinden und alles weitere hat dann Zeit und wie in Ihrem Fall zu sehen, melden sich Angehörige in der Regel irgendwann selbst bei der Polizei. Warten sie doch einfach bis die zuständige Polizistin wieder im Dienst ist und vereinbaren sie einen Termin. Die wird Ihnen die näheren Umstände dann sicher besser erklären können.

Mit freundlichen Grüßen,

:

Wenn die polizei eine verstorbene person in einer wohnung hat, bemühen sich die beamten vor ort, hinweise die zu einem hinterbliebenen führen zu finden.
(Das macht auch die bearbeitung leichter…, ist also im interesse der beamten).

Finden sie nichts, wird die leiche beschlagnahmt und obduziert, um eine straftat auszuschließen.
Dann wird sie freigegeben und an einen bestatter aus einer liste übergeben(rechtlich).

GELD: Ihr könnt einen anderen preisgünstigeren bestatter wählen. Ihr müßt nicht den vorgegeben nehmen.

Sie wurden deshalb nicht informiert, weil keine hinweise (telefonmerker, handy, usw) darauf hinwies, daß sie mit der verstorbenen verwandt sind.
Wenn sie „nur“ die schwägerin sind, ist das auch so aus dem melderegister nicht gleich zu ersehen.
Günstig ist immer ein zettel beim ausweis auf dem jemand vermerkt ist, der im todesfall zu benachrichtigen ist (steht auch auf organspendeausweisen).

ich hoffe, ich konnte helfen.

o)

liebe grüße

karsti

Die Polizei ist nur für Straftaten zuständig. In diesem Falle gibt es eine unklare Todesursache. Da der Leichnam bereits freigegeben wurde und beim Bestatter ist, gehe ich davon aus, dass keine Straftat vorliegt. Es gibt einen ordnungsgemässen Totenschein. Da keine Straftat vorliegt endet hier die Zuständigkeit der Polizei.
Zuständig ist nun das Ordnungsamt, welches alle weiteren erforderlichen Massnahmen einleiten muss.
Über Einwohnermeldedateien sind nicht immer sofortige Verwandtschaftsverhältnisse erkennbar. Unklar ist auch, zu welcher Zeit diese Abfragen getätigt worden sind (Computerzugriff der Polizei auf eingeschränkte Daten bzw. Nachfragen beim Einwohnermeldeamt nur zu den Dienstzeiten möglich).
Meist fragt man sich aber in der Nachbarschaft durch und kann Hinweise auf Familienangehörige erfahren. Es muss aber nicht sein, dass die gesamte Verwandtschaft von der zuständigen Behörde ermittelt und informiert wird.
mfg.
W.

Zunächst einmal mein herzliches Beileid!

Daraus also endgültig meine Fragen:

  1. Wer ist eigentlich in einem Fall wie diesen verpflichtet,
    Angehörige über den Tod eines Familienmitglieds zu
    informieren?

Völlig richtig vermutet - im Normalfall informiert die Polizei die Angehörigen (zumindest die nächsten Angehörigen).

  1. Wenn es (wie ich vermute) die Polizei ist, warum konnten
    dann nicht zumindest vor Ort lebende Verwandte informiert
    werden?

Und hier könnte es problematisch werden. Ich weiss nicht, wo Deine Schwägerin wohnte - in einem kleinen Ort, wo jeder jeden kennt - oder in einer Großstadt.
Ich kann hier nur für Berlin sprechen. Im Einwohnermeldesystem können wir nur MINDERJÄHRIGE Kinder einer Person sehen/erkennen. Aber andere, vor allem volljährige, Verwandte sind nicht ersichtlich. Und wenn nicht gerade irgendwelche Hinweise in der Wohnung zu finden sind, dass ein Bruder/Schwester/TAnte/Onkel oder gar Elternteil in der Nähe wohnt, haben wir kaum eine Chance, diese (zumindest zeitnah) herauszufinden und zu benachrichtigen.
Klar ist es für Angehörige wie Euch frustrierend - aber was sollen wir machen?? Wir können nur die Papiere durchforsten und hoffen, einen Hinweis zu finden. Selbst wenn der Angehörige um die Ecke wohnt - in dem Fall könnte er auch am anderen Ende der Republik wohnen - wir müssen ihn erst einmal ermitteln…

Hoffe mal, ich konnte wenigstens ein wenig „Licht ins Dunkel“ bringen.

Guten Tag
es hat leider etwas gedauert, aber hier ist meine Antwort:
Polizeiliches oder speziell kriminalpolizeiliches Erscheinen/Einschreiten/Ermitteln befasst sich
a l l e i n mit der Frage, ob beim Tode eines Menschen Fremdverschulden vorliegt.
Dem ist Rechnung getragen worden durch die Vornahme einer Obduktion. Danach wird die Leiche zur Beerdigung freigegeben.
Im Ergebnis ist damit die Arbeit der Polizei erledigt
Der Vorgang wird zur weiteren Abwicklung, Erbe, Auflösung Haushalt, Angehörigenermittlung pp, an das Nachlassgericht abgegeben.
Wenn Verwandte, Erben sich melden, vereinfacht sich die Sache natürlich. Wenn also der ermittelnde Beamte keine Angehörigen gefunden/gesucht hat, so ist das so hinzunehmen. Es ist nicht sein vordergründiges Interesse.
In diesem Fall glaube ich aber, dass die Angelegenheit sich etwas hingezogen hat, weil die Sachbearbeiterin eben frei bzw. Urlaub hatte.
Nach ihrem Dienstantritt hätte sie sich bestimmt noch um das Herausfinden von Verwandten bemüht, um sich die Abwicklung zu erleichtern. Wenn es ihr aber egal war, müsste sie den Teilbereich des Vorganges an das Nachlassgericht abgegeben haben müssen.

Mit freundlichen Grüßen,
W.G.

Ich Danke allen für die hilfreichen Antworten!

Sollte ich mit meinen Formulierungen jemanden versehentlich auf die Füße getreten haben, bitte ich um Entschuldigung.

Ich wollte keiner Behörde Untätigkeit unterstellen, sondern nur das Vorgehen in einem solchen Fall kennen lernen. Unter dem ersten Schock hab ich mich eventuell zum Teil ein bischen unglücklich ausgedrückt.

Also noch mals vielen Dank an Alle.

Eine tolle Gemeinde und eine gute Einrichtung.

Wise

Generell informiert die Polizei natürlich schon die Angehörigen, wenn jemand stirbt. Im Einzelfall ist es jedoch oft sehr schwierig, Angehörige überhaupt zu ermitteln. Wenn im Haus keine Angehörigen wohnen, bei der verstorbenen Person nichts gefunden wird (zunächst wird nur grob geschaut, z. B. nach einem Adressbuch), sie keine Kinder hat, die Nachbarn auch nichts wissen und sich kein Angehöriger meldet, ermittelt die Stadt, ob es noch Verwandte gibt.

Wenn Sie weitere Fragen zur Beerdigung etc. haben, kann ich den bestatterweblog.de als Informationsquelle sehr empfehlen!