Hallo,
die Information der Angehörigen wird von Polizei und Stadtverwaltung übernommen. Wenn jemand verstirbt und, wie hier, die Todesursache unklar ist, dann wird die Polizei in der Wohnung nach Hinweisen suchen, die auf Angehörige schließen lässt und die Nachbarn befragen. Findet die Polizei nichts, wird die Wohnung und die Organisation der weiteren Modalitäten an die Gemeinde (Ordnungsamt) übergeben.
Die Gemeinde hat eigentlich ein sehr großes Interesse daran, Verwandte zu finden. Denn es geht, wie immer im Leben, um Geld. Also, um die Kosten der Beerdigung.
Damit kommen wir zum Meldeamt. Hier liegen keine Ahnenlisten und die Daten der Verwandtschaft. Jeder sollte gemeldet sein und es gibt eine Art Historie, wer wann von wo wohin gezogen ist, mehr nicht. Es ist über das Meldeamt fast unmöglich Angehörige zu finden. Ausnahmen sind z.B. Kinder. Wenn jemand immer im selben Ort wohnt, sind seine Anschriften theoretisch lückenlos aufgezeichnet. Wenn man hier sucht und findet in der selben Anschrift mehrere Personen mit selbem Familiennamen, dann könnte es sich um Verwandte handeln, die im selben Haushalt gelebt haben. Wenn die dann auch heute noch in der selben Stadt wohnen, dann ist deren Weg auch nachvollziehbar. Hat man aber mal den Wohnort gewechselt, oder gar das Bundesland, dann wird es fast unmöglich. Es gibt keine Vernetzung der Ämter untereinander. Hier müsste man sich durch telefonieren und wirklich intensiv ermitteln, auch wieder mit Hilfe der Polizei.
Was in Ihrem Fall schief gelaufen ist, kann ich nicht sagen. Aber irgendwo hat sich entweder die Spur verloren oder jemand hat zu früh aufgegeben.
Wie gesagt, die Gemeinde hat eigentlich ein recht großes Interesse daran, Angehörige zu finden.
Es muss sich ja auch jemand um den Nachlass, die Wohnungsauflösung, alle Abmeldungen bei Versorgern (Wasser, Strom, Gas, Telefon, TV,…) kümmern. Das übernimmt das Ordnungsamt nur ungern. Ganz zu schweigen von den Kosten für eine Beerdigung.
Wenn die Leiche freigegeben wurde von der Staatsanwaltschaft, dann sollte übrigens die Gemeinde-/Stadtverwaltung wissen, ob die Beerdigung schon war u auch auf welchem Friedhof. Von der Polizei erfahren Sie maximal das Beerdigungsunternehmen. Nach der Freigabe ist alles andere nicht mehr Sache der Polizei. Für die ist die Akte damit geschlossen und ihre Verpflichtungen sind erledigt. Nach der Freigabe „gehört“ der Leichnam den Verwandten oder eben der Gemeinde-/Stadtverwaltung.