Informationspflicht des anwalts ?

hallo

jemand hatte anfang 2009 ein bussgeldverfahren ( es ging um punkte, viel geld und fahrverbot ). er kontaktierte eine anwalt und wollte dagegen einspruch einlegen. der anwalt übernahm den fall und meinte aber das es wohl schon zu spät sei für einen einspruch und er sich nochmal melden wolle.

das war dann auch die letzte informations vom anwalt an den mandanten.

derjenige bezahlte ein paar tage später das bussgeld und akzeptierte die strafe.

nun bekamm derjenige diese woche eine rechnung des anwalts von damals.

der anwalt legte einspruch ein und ging vor gericht und verlor.

ist sowas überhaupt rechtens ? da hat ein anwalt über 2 jahre keinen kontakt zum mandanten und fordert dann geld für eine sache die damals schon erledigt war ?

kommt demjenigen alles etwas seltsam vor

muss der anwalt sich nicht normal melden bevor er irgendetwas unternimmt ?

mfg

Hallo!

Das kann man so allgemein nicht sagen. Kommt drauf an, was vereinbart war, wobei es eigentlich zu den anwaltlichen Pflichten gehört über den Verfahrensstand zu berichten.

Die Hauptfrage ist aber, ob der Auftrag erteilt wurde Rechtsmittel zu erheben obwohl die Frist vorbei war.

Gruß
Tom

Hallo!

Die Hauptfrage ist aber, ob der Auftrag erteilt wurde
Rechtsmittel zu erheben obwohl die Frist vorbei war.

Da stand doch: „der anwalt legte einspruch ein und ging vor gericht und verlor.“
Da kann die Frist doch nicht vorbei gewesen sein. oder?
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo!

Ich hab das so verstanden, dass der Anwalt erst kontaktiert wurde als die Frist vorbei war. Vielleicht sollte der Fragesteller die Rechtsfrage präzisieren.

Gruß
Tom