Informationspflicht im Impressum

Liebe/-r Experte/-in,

ich hab mir gerade § 5 des Telemediengesetzes angesehen, zum Thema Informationspflichten im Impressum von Internetseiten. Dabei bin ich auf folgenden Punkt gestoßen:

„in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer“

Was mich dabei nun interessieren würde: In welchen Fällen besitzt denn ein Unternehmen KEINE Umsatzsteueridentifikationsnummer und muss diese daher auch nicht im Impressum angeben?

Danke schon jetzt für jede Hilfe und liebe Grüße
Daniel

Lieber Daniel

Muss mal meinen Eintrag nachschauen. Ich bin nämlich nicht Steuerexperte. Und als Schweizer kenne ich mich natürlich bei den deutschen Gessetzen noch weniger aus.
Gruss
Ruedi Müller

Hallo Daniel,

in der Regel besitzt ein Unternehmen keine USt-IdNr., wenn keine Umsatzsteuer abgeführt wird. Z.B. Kleinunternehmer, Land- und Forstwirte. Nachzulesen auch unter www.bzst.bund.de

So, ich hoffe, das genügt auf die Schnelle.

Viele Grüße
Manuela

Sorry, aber dabei kann ich nicht helfen.

hi Daniel,

soory, kann ich dir nicht helfen! Wüsste auch nicht dass ich bei diesem Themengebeit als Experte eingetragen bin.

Viele Grüße
Astrid

Hallo, Daniel!
Ewig später … sorry, aber ich habe die Anfrage verbummelt. Allerdings muss ich Dir auch sagen, dass ich von Umsatzsteuer auch keine Ahnung habe!
Viele Grüße, hoffentlich hattest Du woanders mehr Erfolg!