Hallo,
angenommen, es würde folgende causa zugrunde liegen:
Der Enkel E erfährt von seiner Cousine C, dass seine Oma O kürzlich verstorben ist.
Mit jener er keinen Kontakt mehr haben dürfte, da dass sein Vater V - und Sohn der Oma O - das verboten und unterbunden hatte.
Wie E nun durch C erfahren hatte, soll Oma O jedoch (ohne Wissen des V), jedoch trotzdem vor Ihrem Tode, für Ihren Enkel E, zwecks Erbschaft etwas bei einer Bank deponiert haben. - In welcher Form auch immer ist allerdings nicht bekannt: viell. … Papiere, Wertgegenstände, Schließfach etc.
(Da V soviel „Macht“ über O hatte, dass dieser sie wohl unter Druck setzte ihn als allein Begünstigter/Erbe zu fixieren).
O wollte womöglich so die „Machenschaften“ des V zumindest zum Teil umgehen.
Wie kann E hier machen? Wenn er lediglich vermuten, um welche Bank es sich handeln könnte. - Oma O war die aktuelle Adresse des Enkel E zum Zeitpunkt Ihres Todes nicht bekannt. Sodass zu vermuten ist, dass die Bank nur den Namen des E kennt, jedoch nur unmittelbar seine Adresse.
Hat die Bank hier nicht eventuell eine Art „Informationspflicht“ gegenüber dem Nachlassgericht, wenn noch Vermögen einer verstorbenen Person vorhanden ist, „auch wenn es an Bedingungen gebunden ist“?
Oder würde solch’ eine „Informationspflicht“ der Bank wiederum gegen irgendein Bankgeheimnis verstoßen?
Vielen Dank fürs posting im Voraus.
Grüsse,
Questioner