Guten Tag!
Folgende Situation:
Unfall zweier PKWs, Fahrer A fährt auf und hat einen Beifahrer, Fahrer B hat keinen Beifahrer.
Beide Fahrer verlangen Schadenersatz.
Die Versicherung von Fahrer A erklärt Fahrer B, dass erst nach Befragen der Zeugen weiter entschieden wird.
Meine Frage nun:
Ist die Versicherung von A verpflichtet, dem »gegnerischen« Fahrer B die Zeugen zu nennen (auch vor deren Befragung)?
Gruß
Norbert
Hallo,
eine Informationspflicht besteht m.E. nicht.
I.d.R. wird sich aber bei Ablehnungen der VR auf die Zeugenaussage stützen. Insofern ist der Zeuge dann auch bekannt. Oder wenn´s vor Gericht geht ist der Zeuge natülich auch bekannt.
Dann noch ne Frage: Welchen Grund gäbe es guten Gewissnes einen Zeugen zu verschweigen?
Gruß SnakeShit