Informationspflichten Zoll

Hallo,

wo und wie muss ein Verkäufer im online Handel den Käufer über evtl. anfallende Zollgebühren informieren?

Stephanie

Hallo,

Zollbeteiligter als auch Zollverpflichteter ist grundsätzlich der Käufer/Empfänger der Ware.

Anders ist es auch schwer vorstellbar. Mal angenommen, Du (als Verkäufer) bietest Ware in einem Internetauktionshaus an und hast Interessenten aus der Mongolei, Bolivien und Kenia. Wie könntest Du denn den potentiellen Kunden über die jeweiligen Zollgebühren informieren des Landes bzw. Wirtschaftsraumes informieren ?

Gruß
André

Hi,

wo und wie muss ein Verkäufer im online Handel den Käufer über
evtl. anfallende Zollgebühren informieren?

Soviel ich weiß muss gar nicht über den Zoll informiert werden. Normalerweise meldet sich im Falle des Zolls das freundliche Hauptzollamt von nebenan von ganz alleine.

Wie weit man daß dann aber doch macht ist wohl jedem selbst überlassen.

Gruss,
Julia

Hallo,

Zollbeteiligter als auch Zollverpflichteter ist grundsätzlich
der Käufer/Empfänger der Ware.

Anders ist es auch schwer vorstellbar. Mal angenommen, Du (als
Verkäufer) bietest Ware in einem Internetauktionshaus an und
hast Interessenten aus der Mongolei, Bolivien und Kenia. Wie
könntest Du denn den potentiellen Kunden über die jeweiligen
Zollgebühren informieren des Landes bzw. Wirtschaftsraumes
informieren ?

War das jetzt gewusst oder vermutet? Information über anfallende Zölle ist also in keiner Weise Teil der Preisangabenverordnung oder BGB-InfoV (z. B. Abschnitt 1.8 „Hinweis auf mögliche weitere Steuern oder Kosten, die nicht über den Unternehmer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden“…)?

Von welchen Steuern oder Kosten ist denn in der InfoV die Rede?

Stephanie

Hallo,

Anders ist es auch schwer vorstellbar. Mal angenommen, Du (als
Verkäufer) bietest Ware in einem Internetauktionshaus an und
hast Interessenten aus der Mongolei, Bolivien und Kenia. Wie
könntest Du denn den potentiellen Kunden über die jeweiligen
Zollgebühren informieren des Landes bzw. Wirtschaftsraumes
informieren ?

So weit so gut. Aber gerade bei den erwähnten Auktionsseiten, wo der Artikelstandort nur ziemlich unscheinbar zu erkennen ist, würde ich einen gut sichtbaren Hinweis in der Auktionsbeschreibung erwarten. Wenn ich z.B. bei ebay.de kaufe, gehe ich davon aus, dass kein Zoll fällig wird, außer es ist anders vermerkt. Ist das reine Kulanz des Verkäufers?

Gruß,

Myriam