Hallo,
was sind eigentlich die Rechtsfolgen, wenn dieser Informationspflicht nicht nachgekommen wird?
Rechtsfolgen für unterlassene Widerrufsbelehrung sind klar - bis auf folgendes: Unterlassene Belehrung über das NICHTBESTEHEN des Widerrufsrechts
§ 1
Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen
(1) Der Unternehmer muss dem Verbraucher gemäß § 312c Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs folgende Informationen zur Verfügung stellen:…
…10. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufs oder Rückgaberechts…"
wenn ich Dich richtig verstehe, fragst Du nach dem
„Nichtbestehen“…
Jein
Das ist ja gesetzlich geregelt und bräuchte doch für den Fall des Nichtbestehens gar nicht extra zur Kenntnis gebracht werden.
Meine Frage bezieht sich darauf, was denn nun die Rechtsfolge einer Nichtbelehrung über das NICHTBESTEHEN eines Widerrufsrechts sein soll.
Ich vermute da eher ein Redaktionsversehen des Verordnunsgebers.
Gruß
Peter