Informationspflichtverordnung Sanktionen?

Hallo,
was sind eigentlich die Rechtsfolgen, wenn dieser Informationspflicht nicht nachgekommen wird?
Rechtsfolgen für unterlassene Widerrufsbelehrung sind klar - bis auf folgendes: Unterlassene Belehrung über das NICHTBESTEHEN des Widerrufsrechts

http://www.versandhandelsrecht.de/index.php?url=beit…

§ 1
Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen
(1) Der Unternehmer muss dem Verbraucher gemäß § 312c Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs folgende Informationen zur Verfügung stellen:…
…10. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufs oder Rückgaberechts…"

Gruß
Peter

Hallo,
wenn ich Dich richtig verstehe, fragst Du nach dem „Nichtbestehen“…

Also in der Tat gibt es kein grundsätzliches Recht des Widerrufs.
-Auch bei Versandgeschäften und dergleichen.

Hier mal Artikel die vom Widerrufsrecht ausgenommen werden können.

Unversiegelte CD,DVD,Software etc.
Extraanfertigungen (Ring mit Gravur als Beispiel)

Meintest Du dieses ???
Grüße
Christian

Nachtrag
…würde ich also nicht darauf hinweisen ,dass

Unversiegelte CD,DVD,Software etc.
Extraanfertigungen (Ring mit Gravur als Beispiel)

vom Widerruf ausgeschlossen sind…

So müßte ich diese zurücknehmen, ohne wenn und aber.

Hallo,

wenn ich Dich richtig verstehe, fragst Du nach dem
„Nichtbestehen“…

Jein
Das ist ja gesetzlich geregelt und bräuchte doch für den Fall des Nichtbestehens gar nicht extra zur Kenntnis gebracht werden.
Meine Frage bezieht sich darauf, was denn nun die Rechtsfolge einer Nichtbelehrung über das NICHTBESTEHEN eines Widerrufsrechts sein soll.
Ich vermute da eher ein Redaktionsversehen des Verordnunsgebers.
Gruß
Peter

Hallo!

und woraus würdest du das ableiten?

Gruß
Tom

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