Hallo,
habe ich die Pflicht auf die Nachfrage meines Vermieters nach einem Jobwechsel meinerseits, diesem Auskünfte über neue Gehälter, Adressen der Firma etc zu geben? Habe vor kurzem einen Wechsel gehabt, der mich zwar in eine höhere Gehaltsklasse gebracht hat (alles für ihn eigentlich alles bestens) aber muss ehrlich gesagt sagen dass sein Nachfragen heute mir ein Stück zu weit in meine Privatssphäre gegangen ist, weil ihn das eigentlich einfach nichts angeht.
Hätte ich aus anderen Gründen (z.B. eine Promotion) einen schlechterbezahlten Job angenommen, müsste ich ihm dies sagen? Hätte er dann ausgehend von meinen Angaben zum Einzug ein Recht auf Kündigung? Dass ich ihm bei Einzug einen Gehaltsnachweis gebe verstehe ich ja, aber kann ich mir meine berufliche Planung quasi durch meinen Vermieter durch Auskunftspflicht teilweise „vorschreiben“ bzw. kontrollieren lassen?
Grüße,
René