Hallo an alle,
nemen wir mal an, dass Mitarbeiterin x vor längerer Zeit von einem Abseillehrgang bei der freiwilligen Feuerwehr geschwärmt und schon geäussert hat bei diesem gerne dabei zu sein.
Nun nehmen wir weiter an, dass aufgrund von Aufträgen der Arbeitgeber ihr für diese Lehrgänge nicht freigeben kann.
Nun ist zufälligerweise die Arbeitnehmerin genau in der Woche in der diese Lehrgänge stattfinden krankgeschrieben. Hatt der Arbeitgeber irgend eine rechtliche Grundlage bei der freiwilligen Feuerwehr die Teilnehmerliste anzufordern oder einzusehen?
Wie geschrieben handelt es sich um einen freiwlligen Lehrgang und nicht um einen Einsatz oder ähnlichem bei dem der AG ja verpflichtet wäre freizugeben.
Danke scon mal im Voraus für die Antworten
Grüße RS99