Liebe „Anwortwillige“!
Besteht für den Beschwerde führenden Steuerbürger Anspruch, von der OFD die Antwortschreiben des FA abschriftlich zu erhalten? Und wenn ja, nach welcher rechtlichen Grundlage/Verfügung? (Untätigkeitsbeschwerde wg. Nichtbearbeitung eines Steuereinspruches von über einem Jahr)
Danke!
MfG
M.-L. Gräbel
kann ich leider nicht helfen
Hallo,
das kann nur ein Anwalt für Steuerstrafrecht beanmtworten.
Gruß
MArinel
Da es sich hier um ein reines Verwaltungsverfahren (keine Untätigkeitsklage) handelt, gibt es nach meinem Wissen keinen Rechtsanspruch auf Abschriften der Stellungnahmen des Beschwerdegegners. In aller Regel erhält man aber von der Finanzverwaltung die Begründung des Finanzamts ohne Probleme zur Kenntnisnahme zugestellt.
Ich würde zunächst mit dem zuständigen Sachbearbeiter des FA, bzw dessen Sachgebietsleiter Kontakt aufnehmen, um die Gründe für die Verzögerung zu erfahren. Böser Wille ist es sicher nicht. Eher liegt es an der bekannten Unterbesetzung der deutschen Finanzbehörden. Nach den Feststellungen des Bayer. Obersten Rechnungshofes fehlen allein in Bayern an die 5.000 Finanzbeamte. Die Fachleute schätzen, dass der deutsche Staat dadurcj jährlich auf ca 150 Milliarden € an gesetzlich geschuldeten Steuergeldern verzichtet.
Wegen des Länderfinanzausgleichs hat allerdings kein Bundesland Interesse an einer funktionierenden Finanzverwaltung. Die reichen Südländer, insbes. Bayern, müssen z.B. den Haushalt des Landes Berlin finanzieren. Und die armen Bundesländer müssen sich nicht anstrengen, weil ihre Defizite von den reichen Ländern finanziert werden.
Aber nochmals: „Mit Reden kommen die Leute zusammen!“ sagen die Bayern.
Gruß (aus Bayern), RHG.
Ob ein Anspruch besteht weiß ich leider nicht, aber ein Versuch ist die Sache schon wert.
MfG Arndt
Hallo,
sorry, da bin ich überfragt.
Aber wurde korrekt eine beschwerde eingereicht, muss ein schriftlicher bescheid oder stellungnahme an den beschwerdeführer erfolgen. Dies muss auch geregelt sein. Am besten beim Finanzamt schriftlich nachfragen. Der richtige Weg wäre eine Dienst- oder Sachaufsichtsbeschwerde mit fristensetzung ihrerseits gewesen. (Bearbeitungszeiten von einem Jahr und länger sind leider nicht ungewöhnlich).
mfg ignaz
Hallo,
m. E. ist Akteneinsicht erstmals im gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren möglich. Dies betrifft m. E. jedoch nur die Akten der zuständigen Finanzbehörde - keinesfalls die Akten der OFD.
Dies ist allerdings keine gesicherte Auskunft.
Grüße.
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Hallo.
Bedaure, weiß ich nicht.
Gruß
Ich verstehe die Anfrage nicht ganz: Warum sollte das Finanzamt bei einer Beschwerde des Steuerbürgers der OFD antworten? In der Regel antwortet das FA direkt, sollte es dies nicht tun, so wendet man sich zunächst an den Sachgebietsleiter des zuständigen FA`s, später dann an den Finanzamtsleiter
Hallo
Da kann ich Ihnen leider nicht weiterhelfen.
Gruß Andreas
Guten Abend,
leider kann ich nicht weiterhelfen.
Damit kennen sich die Steuerfachanwälte aus.
Ich vermute jedoch, dass der interne Schriftverkehr zwischen OFD und FA zumindest nicht vollständig offengelegt werden muss.
MfG Tagliatelle78
Weiß ich nicht. Daniela
Hallo Ute,
danke für die Antwort.
Ich kläre gerne auf:
Als Aufsichtsbehörde ist eine Untätigkeitsbeschwerde vom Steuerbürger direkt bei der OFD einzulegen. Die OFD sendet diesen Schriftsatz an das FA. Deshalb antwortet das FA auf die Beschwerde der OFD und nicht dem Steuerbürger direkt. Es geht darum, ob diese Antwort des FA an die OFD dem Steuerbürger zur Kenntnis zur Verfügung zu stellen ist, genauso wie seine Beschwerde dem FA zur Verfügung gestellt wurde.
Ich kann leider nicht sagen, ob dies „automatisch“ so ist.
Hallo,
ich arbeite in einem gewinnorienterietem Unternehmen mit mehr als 20.000 mitarbeitern. Das Thema Beschwerde ist heilig und wird auf jeden Fall schriftlich bantwortet. Kommen wir nun zum beamtentum, wenn du eine Beschwerde (schriftlich oder per mail oder per fax…?)eingereicht hast, welche „Folgeprozesse“ bewirken kann oder uß, ist eine schriftliche Antowrt (n.M.E.) selbstverständlich. Wenn Du aber noch keine erhalten hast, würde ich mich dranhängen um eine schriftliche Antwort zu erhalten, auch zu Deiner (Rechts)sicherheit!! Mache ein Einschreiben mit der Beschwerde von letztem Jahtr und du wirst sicher in den nächsten 4 Wochen (so bald schon ! eine Antwort erhalten! viele Glück, Bacco
Nein, die „innerberiebliche Korrespondenz“ bleibt auch intern. Die OFD antwortet dem Beschwerdeführer selbst.