muss eine werdene Mutter den möglichen Vater wahrheitsgemäß darüber in Kenntniss setzen, wenn Sie das Kind verliert, bzw. die Schwangerschaft abbricht (damit der Vater mit evtl. Kosten rechnen kann)?
Ich verstehe die Frage nicht ganz - welche Kosten soll der Vater haben, falls die Schwangere eine Fehlgeburt bzw. eine Abtreibung hat? Aber sei’s drum - solange das Kind nicht da ist, existiert keine Vaterschaft und auch kein Mitentscheidungs- und Informationsrecht des Vaters. Aber auch kein Anspruch auf Unterhalt für die Schwangere durch den möglichen Vater, außer aus einer früheren Scheidung heraus oder wegen bereits existierenden gemeinsamen Kindern.
VG
Claudia
muss eine werdene Mutter den möglichen Vater wahrheitsgemäß
darüber in Kenntniss setzen, wenn Sie das Kind verliert, bzw.
die Schwangerschaft abbricht (damit der Vater mit evtl. Kosten
rechnen kann)?