Hallo liebe Experten,
wie sollte man eigentlich in einem Fall vorgehen, der so gelagert sein könnte:
A, ca. 20 Jahre, begehe aus Wut mit Vorsatz eine Sachbeschädigung an einer zufällig in der Nähe befindlichen Sache, der Schaden soll schon erheblich sein (500 €).
B als Eigentümer dieser Sache (und damit Geschädigter) erfahre nun, dass gegen A polizeilich ermittelt wird, und kann nun entscheiden, ob gegen A ein Strafantrag gestellt werden soll.
-Auf Grund welcher Kriterien könnte B das entscheiden?
B kennt A ja nicht. Womöglich ist ein laufendes Strafverfahren nachteilig für A.
-B würde ja anerkennen, dass A Reuhe zeigt, falls A sich selbst bei der Polizei als Schädiger gemeldet hätte, und deshalb von einem Strafantrag absehen.
Hat B die Möglichkeit solche Informationen von der Polizei zu bekommen?
- Ab wann kann man übrigens denn von einem besonderen öffentlichen Interesse sprechen? Kann diese Schwelle in Geldeinheiten ausgedrückt werden? Somit hätte die Staatsanwaltschaft doch selbst die Möglichkeit über die Stellung eines Strafantrages zu entscheiden.
Vielen Dank erstmal für die Hilfe
EasyJoel
P.S. Hatte diesen Beitrag erst unter Recht abgelegt, hier ist der Ort aber etwas besser denke ich.