Infos zur Verfügung des MDI der DDR v.28.9.51

Ich suche z.o.g. Verfügung nähere Infos.
Auf Grund dieser Verfügung ist die Ehe meiner Eltern
für ungültig erklärt worden.

hallo,
bin kein Fachmann habe nur etwas gegoogelt.
Sind Deine Eltern als damalige DDR Bürger eventuell im Westen getraut worden oder umgekehrt, bzw.war einer West-der andere Ostdeutscher?
Das war damals eventuell nicht gewünscht.

Ich kam über 28.9.1951 DDR MDI zu einem Verlag der ein Sachbuch vertreibt wo es auch um die entsprechende Verordnung zu gehen scheint.
Leider ist nur ein Blatt zum probelesen zugänglich.

Gruß Bernd

Hallo,
Danke, soweit war ich auch schon.
Ich habe durch einen Zufall die Kopie der Heiratsurkunde meiner
Eltern gefunden. Auf dieser ist ein handschriftlicher Vermerk
des Standesbeamten, dass die Ehe meiner Eltern nicht zustande-
gekommen sei, da das Heimatrecht des Verlobten dies nicht zulässt.
Die Ehe meiner Eltern wurde am 23.Mai 1945 vom Standesamt geschlossen.
Der Vermerk des Standesbeamten steht für den 24.10.1951
Mein Vater war sowjetischer Staatsbürger, meine Mutter Deutsche.
Nun erhebt sich die Frage, wie kann ein Staat die Ehe 6 Jahre nach Eheschließung für nicht zustandegekommen erklären.
Obwohl sie nach geltendem Recht zum Zeitpunkt der Eheschließung
rechtens war.

Hi,
also zu der Verordnung find ich gar nichts. Vielleicht mal beim Bundesarchiv anfragen?

Aber warum eine Ehe einer Deutschen mit einem Russen illegal gewesen sein kann dazu hab ich eine Idee.

Du schreibst daß es am Heimatrecht des Verlobten lag.
Also muss die Lösung in der russischen Gesetzgebung zu finden sein.
Es gab vor dem Krieg eine deutsche Minderheit (Wolgadeutsche) die aber meines Wissens die russische Staatsbürgerschaft hatten.

Diese Minderheit erlebte das volle Programm staatlicher Unterdrückung. Deportationen, Arbeitslager, etc.
Darunter auch ein Gesetz daß ihnen alles deutsche austreiben sollte.
Sie durften ihre Sprache nicht mehr sprechen, nicht studieren UND keine Deutschen heiraten!

Wenn also dein Vater dieser Gruppe zugehörig war, galt die Ehe für die Russen als ungültig. Daß sich die Exekutive der DDR im Zweifelsfall nach der Vorgabe aus Moskau richtete ist ja klar!

Gruß
Nick H

Hallo Nick H,
die Eheschließung erfolgte in Deutschland,(Naumburg/Saale) vor einem deutschen Standesbeamten, also unter deutscher Gesetzgebung.
Sie war ordentlich, da ja durch den Standesbeamten beurkundet.
Ist es wohl als Kennzeichnung für einen Unrechtsstaat zu sehen ?
Willi Stoph war zu der Zeit Innenminister. Später Ministerpräsident
der DDR.
Der Stalinsche Einfluß auf die Führung der DDR ist wohl anzunehmen.

Ich suche z.o.g. Verfügung nähere Infos.
Auf Grund dieser Verfügung ist die Ehe meiner Eltern
für ungültig erklärt worden.

mich interessieren vor allen Dingen die gesetzlichen Grundlagen
dieser Verfügung.
Oder gibt es solche gar nicht ?
Ich habe auf Grund der Ungültigkeitserklärung eine Geburtsurkunde
aus dem Jahre 1952, obwohl 1946 das Geburtsjahr ist und auch eine
Standesamtliche Geburtsurkunde aus dieser Zeit vorhanden ist.
Laut handschriftlichem Hinweis auf derselben "darf keine amtlich
beglaubigte Kopie angefertigt werden).
Ich gehe mal davon aus, dass die Verfügung eines Ministeriums nur
auf Grundlage von bestehenden Gesetzen erfolgen kann.
Ansonsten ist der Staat, der solches Handeln zulässt, nicht rechts-
staatlich.
Wenn heutzutage führende Mitglieder der Partei „Die Linke“ Anderes
behaupten, dann lügen sie dreist.

Hallo,
wenn die Ehe 23.05.1945 geschlossen wurde (oder Tipfehler ? )war das ja direkt nach Kriegsende. War da Stoph schon als Minister eingesetzt?
Und welche Gesetze sollen da gegolten haben die Nazigesetze wohl nicht mehr, den das wäre eine Erklärung wenn es nach deutschem „Recht“ nicht ginge (Rassengesetze). Aber die haben die Kommunisten sicher so nicht angewendet.
Neue ,eigene Gesetze können aber eigentlich noch nicht gegolten haben ,wann sollten die ausgearbeitet worden sein.Warum sollten die Befreier keine Deutsche heiraten dürfen?
Kürzlich kam ein Bericht im Fernsehen über ein Paar ,Deutsche Frau-Russischer Soldat das auch nach dem krieg schwer verliebt war und heitaten wollte. Dort wurde gesagt das solche Verbindungen von Sowjetseite nicht erlaubt waren.Der Soldat ist damals über seinen Kommandanten an eine Ausnahmegenehmigung gekommen und die Sache ging gut aus.
Haben Deine Eltern den zusammen gelebt, oder musste der Vater zurück nach Rußland ?

die Ehe wurde 1945 geschlossen und erst 1951 für „nicht zustandegekommen“ gemäß Verfügung des Innenministeriums
erklärt. Zu dieser Zeit gab es die DDR schon (1949 gegründet)
Ich kenne meinen Vater nur von Bildern und einigen Briefen an meine
Mutter. 2 Monate vor meiner Geburt (1946)wurde er nach Russland zurückkommandiert. Dort ist er angeblich „tödlich verunglückt“
Nun weiss man ja, wie Stalin mit unliebsamen Menschen umgehen ließ.
Mir geht es um die gesetzliche Grundlage, die es zulässt eine solche
Verordnung zu erlassen.

Guten Abend.

Oder gibt es solche gar nicht?

Warum suchst Du keine Archive auf? Selbstverständlich erfolgten Verfügungen, Verordnungen etc. auf Grundlage der Verfassung und der Gesetze. Der Unterschied z.B. zu Westdeutschland war, daß die Gesetze in der DDR in vielen Fällen allgemeiner und kürzer (und in guter, verständlicher Sprache) formuliert wurden, so daß die Exekutive weitreichendere Spielräume und Befugnisse für Verfügungen, Verordnungen, Direktiven, Anweisungen usw. hatte. Ein gutes Beispiel ist das Bildungssystem gewesen und die außerordentliche Machtfülle des Ministeriums für Volksbildung, welches nie eine Verfügung zur Gestaltung des Bildungswesens erließ, die ein gültiges Bildungsgesetz durchbrochen hätte.

In weiten Teilen arbeitete die Justiz der DDR rechtsstaatlich. Der Unrechtsstaat dahinter blitzte immer erst durch, wenn die politische Ideologie berührt wurde oder bestimmte Dinge, bei denen der Apparat keinen Spaß verstand. Doch z.B. eine Zivilklage wegen erlittener Körperverletzung, weil Dir ein Mitbürger grundlos die Faust ins Gesicht geschlagen hat, da hättest Du die DDR-Justiz nicht von der BRD-Justiz unterscheiden können. Soviel zu dieser einseitigen Reduktion auf den Unrechtsstaat.

Nach dem Krieg übten die Siegermächte der Antihitlerkoalition die Regierungsgewalt in Deutschland aus. Die Rechtsprechung, die Gesetzgebung und die Verwaltung bestimmte alleine der Alliierte Kontrollrat sowie die Militärkommandanturen und Behörden der Siegermächte in den einzelnen Zonen.

In der sowjetischen Zone regierte die Sowjetische Militäradministration, die nach der Staatsgründung der DDR in die Sowjetische Kontrollkommission und 1953 in die Hohe Kommission überging. Die Kommission übte bis zur Souveränität der DDR 1955 politische Kontroll- und Führungsfunktionen aus, d.h. die Kommission durfte Einfluß nehmen auf den Staat DDR. Das gleiche passierte ebenfalls in Westdeutschland. Dort hieß das Gremium Alliierte Hohe Kommission. Legitimation hierfür war die Potsdamer Konferenz und die Landkriegsordnung.

Die Rote Armee versuchte nach dem Krieg die Verbindung von sowjetischen Soldaten und deutschen Frauen zu unterbinden. Soweit ich weiß, war es sowjetischen Soldaten verboten und Ehen wurden nicht genehmigt. Durch die Sowjetische Kommission ist der institutionelle Rahmen gegeben, daß nach dem resoluten Handeln Stalins 1950 gegen die DDR möglicherweise auch militärpolitische Dinge in Bewegung gerieten. Die genauen Informationen findest Du in den Gesetzen, die Du - siehe oben - in Archiven und historischen Bibliotheken findest.
Eine einfache Recherche im Internet bringt die Information, daß bis 1955 in der DDR noch das „Ehegesetz“ des Alliierten Kontrollrats von 1946 in Kraft war (und auch in den anderen Besatzungszonen).

Aus dem Internet gefischt:

http://www.verfassungen.de/de/de45-49/kr-gesetz16.htm

"[…]
B - Eheverbote:

§ 10. Eheunfähigkeitszeugnis für Ausländer.

Ausländer sollen eine Ehe nicht eingehen, bevor sie ein Zeugnis der inneren Behörde ihres Heimatlandes darüber beigebracht haben, daß der Eheschließung ein in den Gesetzen des Heimatlandes begründetes Ehehindernis nicht entgegensteht. […]"

In der Ostzone wurde das Ehegesetz 1947 verändert durch das „Gesetz Nr. 52“. Ein weiterer Ansatzpunkt für Recherche.

Was der deutsche Standesbeamte nach dem Krieg machte, könnte durchaus ungültig gewesen sein - wegen der Besetzung Deutschlands und der Regierungshoheit des alliierten Besatzungsregimes. Mit der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht und der Besetzung des Deutschen Reiches hörte das deutsche Recht auf. Mehrere Varianten sind daher möglich, z.B. daß die Ehe grundsätzlich ungültig war, oder daß die Ehe später für ungültig erklärt wurde, weil dies das Innenministerium gemäß gültigen Rechts festlegte, oder weil die Sowjetische Kontrollkommission im Interesse der Roten Armee dies wollte. Das gleiche hätte Deinen Eltern auch in Westdeutschland zustoßen können - auch die BRD war nicht souverän und die Alliierte Hohe Kommission verfügte über Eingriffsrechte. Es ist auch möglich, daß die Ehe Deiner Eltern viel früher aufgelöst werden sollte, aber nach dem Krieg mit der zerstörten Infrastruktur im langsamen Wiederaufbau und der vielen Arbeit für die Justiz verzögerte sich das Urteil vielleicht.

Alles Fragen, die Du klären mußt.

Gute Nacht

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Danke,
das hat mir schon weitergeholfen.
In der Zeit zwischen 1945-1947 scheint es in Deutschland ein größeres
Durcheinander gegeben zu haben als 1989-1991.
Traurig für einzelne Betroffene, wie meine Mutter.
Bei den Nazis wegen Wehrkraftzersetzung ins Zuchthaus gesteckt.
(wegen allzu positivem Umgang mit Kriegsgefangenen/Zwangsarbeitern)
Dann zu DDR-Zeiten die Auflösung ihrer (nach meinem Empfinden zu Recht
geschlossenen) Ehe.

Hallo,
viele Gesetze wurden ja bei den Kommunisten so geschrieben wie es die Politiker haben wollten.
Wurde die Ehe eventuell auf betreiben Deines Vaters annuliert weil er in seiner Heimat erneut heiraten wollte? Kann ja sein das er von der Verfügung irgendwie erfahren hat und so für eine neue Frau freisein konnte.Gibt es eine Sterbeurkunde , oder ist der Tod vielleicht vorgetäuscht gewesen um Unterhaltszahlungen oder ähnlichem zu entgehen?
Dieser Gedanke ist für dich als betroffenem sicher nicht schön aber als junger Kerl ist Mann (auch der Russische) oft ja nicht zurechnungsfähig was Anstand und Gefühle anderer betrifft.

Noch eine Idee wie vielleicht der rechtliche Hintergrung zu klären ist,Anfrage bei einer Anwaltskanzlei die auch schon zu Ostzeiten aktiv war. da fallen mir als Promis speziel Gregor Gysi und Lothar de Mezier ein. Sonst kann sicher eine Ost Anwaltskammer helfen.
gruß