INFOZETTEL VERTEILEN einfach so erlaubt?

Hallo alle zusammen,
darf man Infozettel in Briefkästen verteilen. Keine Werbung für Sachen sondern z.b. Aufruf sich bei einer Bürgerinitiative zu beteiligen, gegen etwas zu unterschreiben oder ähnliches.
Gruß und vielen Dank SillyP

Warum nicht?
Solange dort kein Aufkleber hängt „bitte keine Infozettel einwerfen“ o.ä.

Gruß Uwe

Ich dachte nur da hätte sich in letzter Zeit was geändert in der Rechtsprechung.
Wegen der Telefonwerbung. Nicht dass da da auch was bezüglich Briefkasten geändert wurde. Ist ja keine Werbung, weil eine Bürgerinitiative will ja kein Geld erwirtschaften, oder sehe ich das falsch?
Grüße Sylvia

Bei der Telefonwerbung geht es aber vor allem um mißbräuchliche Datenerhebung, bzw. Unterschiebung von Verträgen usw., soweit ich das verstanden habe.
Zumal du keine Gewinnabsicht hast.
Wenn also diese Zettel selber keine rechtswidrigen Inhalte haben wie Volksverhetzung oder Beleidigung, dann sehe ich da kein Problem.
Jeder darf mir ja auch einen Brief schreiben, und muss mich vorher nicht um Erlaubnis fragen.
Erst wenn ich mir das verbitte, weil belästigend (stalking/unerwünschte Werbung etc.), könnte ich eventuell Rechtysmittel in Anspruch nehmen, aber man darf denke ich durchaus immer noch Leute ansprechen, anrufen oder auch informieren.
Solange dem nicht ausdrücklich widersprochen wird.

Solange dort kein Aufkleber hängt „bitte keine Infozettel
einwerfen“ o.ä.

Und bitte auch „Bitte keine Werbung“ beachten. Ein „Infozettel“ ist auch nichts anderes als Werbung.

Gruß
Falke

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Hi,
ggfs ist ein landesrechtliches Pressegesetz zu beachten.

So z. B. in BY:

"Art. 7

(1) 1 Auf jedem in Bayern erscheinenden Druckwerk muss der Drucker und Verleger, beim Selbstverlag der Verfasser oder Herausgeber genannt sein. 2 Anzugeben sind Name oder Firma und Anschrift.

(2) Ausgenommen sind Druckwerke, die ausschließlich Zwecken des Gewerbes oder Verkehrs oder des häuslichen oder geselligen Lebens dienen, wie Formblätter, Preislisten, Gebrauchsanweisungen, Fahrkarten, Familienanzeigen und dergleichen."

Da es ein Infozettel für eine BI sein soll, ist der Name und Anschrift des Herausgebers aufzudrucken

Grüße
miamei

Vielen dank für die Antworten

Sylvia