„ohne Dienstleistungen“ musst Du zusammen mit „§34a GewO“ lesen. Und wenn Du Dir diesen Paragraphen ansiehst, stellst Du fest, dass es da ums Bewachungsgewerbe geht, wofür man eine besondere Erlaubnis braucht.
Wenn Du nicht bewachst, sondern normale Hausmeisterarbeiten durchführst, sollte nichts gegen die Angabe „Facility Management“ sprechen.
die rechtliche Seite bespricht man eher im Brett Steuern. Hausmeistertätigkeit, ohne dies abwerten zu wollen, als FM zu bezeichnen wirkt jedoch eher zumindest belustigend. Guck dazu https://de.wikipedia.org/wiki/Facilitymanagement