Hallo!
Ursprünglich diente das
„s“ wahrscheinlich der Kennzeichnung des Genitivs (der Hof des
Königs = König s hof).
Diese Bedeutung hat das Fugen-s aber verloren, was mna daran merkt, daß es auch dort auftaucht, wo es kein Genitiv-s gibt:
Arbeitsrecht
Versicherungspolice
Verwaltungsrecht
Deswegen halte ich eine inhaltliche Herleitung des Fugen-s synchrob betrachtet für eher gewagt.
So wird im Amtsdeutsch aber auch
umgangssprachlich das Fugen-s in Substantivkompositionen
zunehmend weggelassen (Einkommensteuererklärung).
Das Kanzleideutsch hat was gegen das Fugen-S, ja.
))
Im Archiv von www findet man auch einiges dazu.
Gruß,
Max