Ingenieurbüro - Freiberufler oder nicht?

Hallo zusammen!

Angenommen ein Ingenieur macht sich mit einem Ingenieurbüro selbständig und führt im Auftrag seiner Kunden Entwicklungsaufträge durch. Dieser umfasst die Hard- und Softwareentwicklung eines Produkts. Ist dieser Ingenieur mit dieser Dienstleistung dann ein Freiberufler (mit einfacher Buchführung und ohne Gewerbesteuer), oder ist das als Gewerbe anzusehen, da es keine beratende Tätigkeit ist, sondern ein physisches Produkt entwickelt und an einen Kunden verkauft wird?

Gruß

Michael

Hallo Michael,

als Ingenieure sind wir per Definition Freiberufler (Katalogberuf). Wenn Du aber nicht nur entwickelst, sondern auch fertigst oder die Fertigung für Deinen Auftraggeber durchführen lässt, könnte es eng werden. Evtl. wirst Du davon etwas schlauer, mich hat es etwas verwirrt (liegt vermutlich an meinem speziellen Fall):
http://de.wikipedia.org/wiki/Freiberuflich

Gruß
Ingo

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Hallo Ingo,

vielen Dank für deine Antwort.

Die Entwicklung beinhaltet bei mir in der Regel einen oder mehrere Prototypen (ob Software, Hardware oder beides zusammen sei einmal dahingestellt).
Ist das deiner Einschätzung nach bereits eine Fertigung? Es kann ja vorkommen, dass man eine Kleinserie (bspsw. 10 Teile) zur Erprobung an den Kunden schickt.
Wenn man es genauer wissen will, fragt man dann ab besten das Finanzamt? Wie würdest du vorgehen?

Gruß

Michael

als Ingenieure sind wir per Definition Freiberufler
(Katalogberuf). Wenn Du aber nicht nur entwickelst, sondern
auch fertigst oder die Fertigung für Deinen Auftraggeber
durchführen lässt, könnte es eng werden. Evtl. wirst Du davon
etwas schlauer, mich hat es etwas verwirrt (liegt vermutlich
an meinem speziellen Fall):
http://de.wikipedia.org/wiki/Freiberuflich

Gruß
Ingo