Ingenieurleistung und deren Vergütung

Einen herzlichen Gruß an alle Experten und Fachleute,

ich habe eine wichtige Frage zur Honorierung von Ingenieursleistungen auf dem Gebiet der Planung von Gebäude-/Anlagentechnik (TGA, GLT, MSR) sowie entsprechender Projekt-/Bauleitung. Ich werde demnächst zwei Projekte in diesen Bereichen für Kunden übernehmen und, da ich die hierin enthaltenen Planungs- und Bauleitungsleistungen nicht selbst oder durch eigene Mitarbeiter erbringen kann, insoweit auf Fachplaner und Bauleiter zurückgreifen (Beauftragung als Subunternehmer). Da ich von meinen Kunden für diese Leistungen eine Vergütung nach der HOAI erhalten werden, stellt sich mir nun die Frage, welche realistische Vergütung ich den Subunternehmern anbieten kann. Einerseits möchte ich nicht zu viel zahlen (zumal die HOAI-Sätzen ja eh schon nicht üppig sind), andererseits sollte es aber auch ein fairer Stunden- oder Prozentsatz sein, damit ich fähige und verlässliche Planer und Bauleiter bekomme. Derartige Projekte gehören sonst nicht zu meinem Business, daher bin ich in diesem Honorarsektor ziemlich unsicher und hoffe sehr auf Hilfe von den Lesern dieser Anfrage. Für alle Hinweise und Antworten schon jetzt vielen Dank.

Raffael

Hallo,
zunächst stellt sich die Frage, ob „Sub“ vertraglich möglich sind, wenn ja, dann gibt es die Möglichkeit der „Oberbauleitung“ mit 6% der LPH 8 zuzuschlagen und diese dann beim Sub zu mindern. Es ist Verhandlungssache, sofern die Sub ebenfalls nach HOAI zu entlohnen sind, wie die Vertragsmodalitäten ausgehandelt werden, so dass für einen selbst noch etwas übrig bleibt, zumal die komplette Verantwortung bei Ihnen liegen wird! (nicht beim Sub).

LG

Hallo,
zunächst einmal vielen Dank für die Antwort. Die 6 % für Oberbauleitung würden zwar bei der Leistungsphase 8 funktionieren, nicht aber bei den weit umfangreicheren vorherigen LPH. Zudem ist es ja wohl nicht selten so, dass Bauherrn sehr gerne versuchen, die Leistung zu Konditionen unter jenen der HOAI zu erlangen bzw. die unteren Werte der Korridore auszunutzen. Nur ist es dann schwierig, den Subs nochmals weniger zu geben.
Nach meiner Wahrnehmung ist es ja völlig gängig, dass Generalübernehmer o.ä. Großteile eines Gesamtauftrages an verschiedene Subs übertragen. Nur wenn diese zu HOAI-Konditionen entlohnt werden, was bleibt dann für den Generalübernehmer, der zudem das ganze Risiko trägt (m.a.W. wie funktioniert dann dessen Geschäft)?
Beste Grüße

Hallo Raffael,

wenn du die Leistungen nach HOAI vergütet bekommst (du Glücklicher) bist du auch verpflichtet dem Sub die Leistungen ebenso zu vergüten. Einen geringen Anteil an den einzelnen Leistungsbereichen steht dir dabei zu, da du den Auftrag ja koordinierst und vermittelst (beachte den eigenen Anteil an der Haftpflichtversicherung. Anderenfalls kannst du dir natürlich ein verbindliches Angebot von dem Planer deines Vertrauens einholen und einen entsprechenden Pauschalvertrag aushandeln.

Viele Grüße aus dem sonnigen Eichsfeld (die Sonne kommt gerade über die Berge)

Jürgen Hartleib, Architekt

Hallo,

die LPH die durch Ihr Büro vollständig erbracht werden, werden selbstverständlich auch von Ihnen vollständig abgerechnet. Hierauf hat der Sub überhaupt keinen Anspruch.

Die HOAI mit Ihren Sätzen liegt eigentlich im höheren Rahmen des Honorars. Man kann sich generell glücklich schätzen, die HOAI durchzusetzen, was ja eigentlich kein Thema sein müsste, da sie in Deutschland gesetzliche Honorar-Regelung ist! Zuschläge gelten für Umbauten, Instandsetzung etc. Hier sind weit höhere Spielräume möglich. Für den GÜ gibt es die Möglickeit der kompletten Abgabe über einen Projektsteuerungsvertrag, der sich ja bekanntlich ein 2 große Themengebiete aufteilt. Für die reine Projektsteuerung sind ebenfalls 3 - 6 % der anrechenbaren Kosten durchaus realistisch. Dies muss aber im Vertrag mit dem Bauherrn auch so geregelt sein.

In Ihrem Fall würde ich die LPH 8 ausnehmen, hier lediglich 6 % „Oberbauleitung“ veranschlagen und dem Sub die vollen Anteile aus dieser LPH. Dieser kann natürlich dann einen Aufschlag verlangen, da er sich in die Materie erst einarbeiten muss.

Denn Rahmen gibt dennoch ausschließlich die HOAI - auch beim „Sub“ es sei denn, sie finden die Fachfirma für diese Leistung, die gleichzeitig die Leistungen nach HOAI inkl. Bauüberwachung erbringt.

LG

Vorschlag HOAI abzügl. 10%

Hallo

und abermals besten Dank für die ausführliche Antwort. Offensichtlich ist diese aus profunder Fachkenntnis gespeist, es würde mich daher freuen, wenn ich Sie auf direkterem, d.h. telefonischen Wege kontaktieren dürfte, dies würde allemal schneller zur abschließenden Klärung meiner Fragen führen. Wenn Sie mir also Ihr Ohr und ein paar Minuten Ihrer Zeit schenken wollen, würde ich mich sehr freuen.

Beste Grüße

Hallo,

vielen Dank auch für Deine Nachricht. Dürfte ich zur Klärung meines Anliegens den telefonischen Weg ins Eichsfeld einschlagen?

Beste Grüße und einen weiterhin sonnigen Tag

Hallo,

eine telefonische Kontaktaufnahme geht gegen die Grundsätze von „wer-weiss-was“.
Ich sage Ihnen ganz erhlich, dass es auch mir widerstrebt, meine Telefon-Nummer und damit meine Anschrift einem „Nicknamen“ anzuvertrauen. Es gibt eine Vielzahl weitere Portale zur HOAI einschl. der Architektenkammer, die sich ebenfalls für solche Fragen zuständig fühlt. Eine weitere Frage beantworte ich gern, weise aber in diesem Zusammenhang noch einmal eindeutig darauf hin, dass alle wichtigen Details zu einer Baumaßnahme maßgeblich erforderlich sind um ein Gesamtbild einschätzen zu können. Dazu ist sicherlich nicht ein solches Portal zweckmäßig!

LG

Kein Problem, bin ab morgen wieder im Hause 036082 48080

Gruß aus Hamburg mit Schmuddelwetter
J.Hartleib

Sorry aber mit Gebäudetechnik habe ich nichts zu tun.

Guten Morgen,

prinzipiell gilt für Fachplanungsleistungen für Anlagen der Technischen Ausrüstung das Preisrecht und somit die HOAI §51ff.

Eine faire und realistische Vergütung wäre beispielweise die Vergütung über anrechenbare Kosten, Tafelwert und beauftragte Leistungsphasen abzüglich einer „Koordinationsgebühr“. Koordinationsgebühr begründet durch Fragen der Gewährleistung, Steuerung, Akquisitionskosten die der Fachplaner nicht hatte, etc.

Wir arbeiten für unsere Auftraggeber oftmals in ähnlichen Konstellationen. Hier wenden wir folgende Variante an. Der Fachplaner erbringt Leistungen bis zur Lph 7 vollumfänglich ./. der 10% Koordination.

Für die Lph 8 wird vereinbart, dass der Fachplaner nicht die Objektüberwachung erbringt, sondern eine Oberleitung. Bei der Oberleitung gibt es dann,

  • eine Einweisung der ausführenden Firmen
  • einen Zwischentermin zur Kontrolle auf Einhaltung der Planung-
    einen Termin zur Vor Abnahme
  • einen Termin zur Abnahme

Diese 4 Termine werden vertraglich mit fixiert. Sofern mehr Einsätze vor Ort erforderlich sind, können diese „bestellt“ und gesondert abgerechnet werden.

Beste Grüße

Wallace

davon habe ich leider keine ahnung, sorry dass ich trotzdem antworte, aber mein account wird sonst deaktiviert, wenn ich nicht auf jede anfrage antworte.