Inhaber ausfindig machen

Hallo WWW’ler,
angenommen man möchte (aus welchem Grund auch immer) den Inhaber/Geschäftsführer/Eigentümer eines Restaurants ausfindig machen.

Wo MUSS das stehen?

Aushang, Telefonbuch, Finanzamt? Habe ich - ehm Person A natürlich - überhaupt ein Recht darauf zu erfahren welche Person hinter einer Firma steckt?

Lieben Gruß
jartUl

Nach Gesetzes Vorschrift an der Eingangstür jenes verruchten Etablissements.

HM

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,
kann aber auch auf der Speisekarte / Getränkekarte stehen, so erklärte es mir eine Kneipenwirtin, als ich sie danach fragte. Und tatsächlich hatte sie dort die Angaben auch stehen und nicht an der Türe.
Lasse mich aber gerne belehren, bzw. aufklären und gebe es an die Kneipe weiter. (Da aber das Ordnungsamt das alles für gut befunden hatte, gehe ich von der Richtigkeit aus.)
Lieben Gruß
Plö

Nach Gesetzes Vorschrift an der Eingangstür jenes verruchten
Etablissements.

HM

Hallo,

das glaube ich kaum:

§ 15a GewO sagt ganz deutlich, dass Gaststätten das am Eingang oder
der Außenseite anbringen müssen. Nix mit Speisekarte.

http://bundesrecht.juris.de/gewo/__15a.html

Grüße
EK

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

1 „Gefällt mir“

Danke, owT

§ 15a GewO sagt ganz deutlich, dass Gaststätten das am Eingang
oder
der Außenseite anbringen müssen. Nix mit Speisekarte.

http://bundesrecht.juris.de/gewo/__15a.html

Dankeschön!