Hi,
kann aber auch auf der Speisekarte / Getränkekarte stehen, so erklärte es mir eine Kneipenwirtin, als ich sie danach fragte. Und tatsächlich hatte sie dort die Angaben auch stehen und nicht an der Türe.
Lasse mich aber gerne belehren, bzw. aufklären und gebe es an die Kneipe weiter. (Da aber das Ordnungsamt das alles für gut befunden hatte, gehe ich von der Richtigkeit aus.)
Lieben Gruß
Plö
Nach Gesetzes Vorschrift an der Eingangstür jenes verruchten
Etablissements.