Inhaber in dubai / firma in DE

Hallo.

Als erstes möchte ich mich bei Ihnen für diese Service> bedanken.

Meine frage: eine Firma in Dubai oder Person haben in Deutschland> eine Firma gekauft oder eröffnet.

Muss man dann Umsatzsteuer bezahlen (in> Deutschlan)??
Gibt es irgendwelche Möglichkeiten diese Umsatzsteuer zu> senken wenn man ein gutes Gewinn macht?? weil man hat in Dubai genug> Aufwendungen!!!

Ich bitte Sie mir schnellstmöglich eine Antwort zu schicken.> Vielen Dank im Voraus!

mit freundlichen Grüßen

Servus,

Muss man dann Umsatzsteuer bezahlen (in> Deutschland)??

Ja, wenn in Deutschland steuerpflichtige Umsätze gemacht werden. Das gibts auch, wenn es gar keine Firma in Deutschland gibt: z.B. französisches Versandhandelsunternehmen hat ein Lager in Deutschland und verschickt von dort aus - gleich ist deutsche USt dabei.

Gibt es irgendwelche Möglichkeiten diese Umsatzsteuer zu>
senken wenn man ein gutes Gewinn macht?? weil man hat in Dubai
genug> Aufwendungen!!!

Aufwendungen verringern den Gewinn. Umsatzsteuer wird aber nicht auf den Gewinn bezahlt. Abzuführende Umsatzsteuer wird berechnet aus Umsatzsteuer auf die Umsätze minus Vorsteuer (= Umsatzsteuer aus erhaltenen Lieferungen und Leistungen). Hohe Vorsteuerbeträge verringern die Umsatzsteuer-Zahllast.

Schöne Grüße

MM

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Sie haben geschrieben, dass die Aufwendungen die Umsatzsteuer verringern.

Nur die meisten Aufwendungen werden Dubai gemacht. Und in Dubai gibt es keine Steuer.
–> Wie sieht es dann in diesem Fall aus???

Servus,

Sie haben geschrieben, dass die Aufwendungen die Umsatzsteuer
verringern.

dann habe ich mich unklar ausgedrückt.

Aufwendungen verringern den Ertrag (= Gewinn), der für die Ertragsteuern (= Gewerbesteuer und im gegebenen Fall eines Einzelunternehmens Einkommensteuer) wichtig ist.

Aufwendungen verringern die Umsatzsteuer nicht. Die abzuführende Umsatzsteuer wird berechnet als Differenz zwischen eingenommener Umsatzsteuer auf die im Inland steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätze und den Vorsteuerbeträgen (= ausgewiesene Umsatzsteuer), die für Lieferungen und Leistungen anfallen, die der Unternehmer für sein Unternehmen im Inland bezogen hat.

Die USt ist eine rein nationale Angelegenheit, und um die internationalen Vorgänge herauszuhalten, gibt es einen umfangreichen Apparat von auf den ersten Blick kompliziert erscheinenden Vorschriften.

Für den gegebenen Fall zusammenfassend bloß Folgendes:

Was der gleiche Unternehmer in Dubai macht, ist für die deutsche USt ganz ohne Einfluss. Für die deutsche USt zählt nur, was im deutschen Unternehmen oder dessen deutscher Betriebsstätte passiert. Allerdings ist bereits der Begriff der Betriebsstätte bei zwei Einzelunternehmen in verschiedenen Ländern im Eigentum derselben Person etwas, was bei der USt sehr seltsame Rattenschwänze nach sich ziehen kann.

Hinsichtlich Einkommensteuer können sich unter Umständen Auswirkungen ergeben, aber die sind zu komplex, um hier im Forum behandelt werden zu können.

Es gibt in diesem Zusammenhang auch Dinge, die sinnvollerweise nur mündlich besprochen werden - zumal auf das Stichwort Dubai beim deutschen Fiskus alle Alarmglocken schrillen, ungefähr so, wie wenn jemand mitten in der Zehnuhrpause „Cayman Islands“ sagt.

Einstweilen bloß der Hinweis, daß es eine Überlegung wert ist, ob das frisch gekaufte Einzelunternehmen in D nicht in eine Kapitalgesellschaft (GmbH oder sowas) umgebaut werden sollte.

Es ist keine Fehlinvestition, wenn man mit der ganzen Kiste zum StB geht.

Schöne Grüße

MM