Servus,
Sie haben geschrieben, dass die Aufwendungen die Umsatzsteuer
verringern.
dann habe ich mich unklar ausgedrückt.
Aufwendungen verringern den Ertrag (= Gewinn), der für die Ertragsteuern (= Gewerbesteuer und im gegebenen Fall eines Einzelunternehmens Einkommensteuer) wichtig ist.
Aufwendungen verringern die Umsatzsteuer nicht. Die abzuführende Umsatzsteuer wird berechnet als Differenz zwischen eingenommener Umsatzsteuer auf die im Inland steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätze und den Vorsteuerbeträgen (= ausgewiesene Umsatzsteuer), die für Lieferungen und Leistungen anfallen, die der Unternehmer für sein Unternehmen im Inland bezogen hat.
Die USt ist eine rein nationale Angelegenheit, und um die internationalen Vorgänge herauszuhalten, gibt es einen umfangreichen Apparat von auf den ersten Blick kompliziert erscheinenden Vorschriften.
Für den gegebenen Fall zusammenfassend bloß Folgendes:
Was der gleiche Unternehmer in Dubai macht, ist für die deutsche USt ganz ohne Einfluss. Für die deutsche USt zählt nur, was im deutschen Unternehmen oder dessen deutscher Betriebsstätte passiert. Allerdings ist bereits der Begriff der Betriebsstätte bei zwei Einzelunternehmen in verschiedenen Ländern im Eigentum derselben Person etwas, was bei der USt sehr seltsame Rattenschwänze nach sich ziehen kann.
Hinsichtlich Einkommensteuer können sich unter Umständen Auswirkungen ergeben, aber die sind zu komplex, um hier im Forum behandelt werden zu können.
Es gibt in diesem Zusammenhang auch Dinge, die sinnvollerweise nur mündlich besprochen werden - zumal auf das Stichwort Dubai beim deutschen Fiskus alle Alarmglocken schrillen, ungefähr so, wie wenn jemand mitten in der Zehnuhrpause „Cayman Islands“ sagt.
Einstweilen bloß der Hinweis, daß es eine Überlegung wert ist, ob das frisch gekaufte Einzelunternehmen in D nicht in eine Kapitalgesellschaft (GmbH oder sowas) umgebaut werden sollte.
Es ist keine Fehlinvestition, wenn man mit der ganzen Kiste zum StB geht.
Schöne Grüße
MM