Inhaber verschleiern, trotzdem Chef?

Hallo zusammen.
Die Person muss eine Firma gründen um ein Einkaufskonto bei einem Großhändler zu bekommen. Als Familienmitglied des dortigen Verkaufsleiters, darf der Name (gleicher Familienname) aber nirgendwo erscheinen. Wie stellt er es evtl. auch mit einem Strohmann an, dass er als Eigentümer/Inhaber der Firma in keinem öffentlich zugänglichen Verzeichnis erscheint, aber trotzdem alle Gewinne/Verluste an ihn gehen?

Bitte nur legale Möglichkeiten, es reicht schon, dass er höhere Rabatte beim Einkauf bekommt…

Als Zugabe: Treuhand? persönlicher Nebenvertrag?

Hallo!

Evtl. Treuhandvertrag abschließen. Zumindest bei GmbH & UG problemlos möglich, nur das Finanzamt erfährt von dem Treuhandvertrag.

Gruß

derschwede77

Ich verstehe das alles nicht so ganz.

Eine Firma soll gegründet werden, nur um Einkaufsrabatte im Großhandel zu bekommen?

Welche Gewinne und Verluste entstehen da?

Wieso darf die Firma in keinem öffentlichen Verzeichnis erscheinen?

Wie soll jemand anhand gleicher Nachnamen auf den zwingenden Rückschluss kommen, dass da zwei verwandt sind?

Und selbst wenn - wieso sollen keine Familienangehörige eine Gewerbe betreiben und dort einkaufen können?

Abgesehen davon, dass in der Praxis man selbst als Mitarbeiter einer x-beliebigen, namensverschiedenen Firma namentlich registriert wird. Was soll schlechter daran sein, dass Egon Müller als Inhaber der Egon Müller-Firma den Laden betritt, anstatt als Egon Müller, Mitarbeiter von Lieschen Wagner?!

IANAL - aber soweit ich weiß ist der Großhändler derjenige, der verpflichtet ist, dafür zu sorgen, dass seine Ware nur an Gewerbe geht und muss dafür Sorge tragen, dass das eingehalten wird. Dafür will er ein Mal einen Gewerbeschein (oder eine Umsatzsteuernummer vom Finanzamt) vorlegen. Wenn Egon Müller sich für 20 € einen Gewerbeschein holt, damit am nächsten Tag zum Großhandel geht und sich einen Einkaufsschein geben lässt, um am übernächsten Tag zum Entschluss zu kommen, sein Gewerbe nicht mehr auszuüben, den Einkaufsausweis aber weiter nutzt, gibt das zumindest praktisch keine Probleme, weil da später kein Hahn mehr nach kräht.

Die Frage wäre dann nur, ob der Großhandel (dann eher theoretisch) irgendwelchen Ansprüche haben könnte, wenn er irgendwann (wie auch immer) feststellt, dass das Gewerbe gar nicht mehr ausgeführt wird. Sollte er da keine haben, dann wäre das allemal der bessere Weg als irgendwelche „Verschleierungen“, die schon per se den Ruch von Grauzone haben. Irgendwie beschleicht mich der Verdacht, dass da jemand vor lauter Dollarzeichen im Nacken ein wenig viel Knoten in die Gehirnwindungen macht. (Bleibt überhaupt offen, ob sich der Aufwand finanziell lohnt…)

Ich verstehe das alles nicht so ganz.

Ist auch net einfach, aber ich erkläre gerne mehr.

Eine Firma soll gegründet werden, nur um Einkaufsrabatte im
Großhandel zu bekommen?

Nicht nur um die Rabatte zu bekommen, sondern um überhaupt ein Einkaufskonto beim Großhändler zu bekommen.

Welche Gewinne und Verluste entstehen da?

Der Großhändler verkauft der neuen Firma seine Produkte mit sehr hohem Rabatt, welchen er eigentlich nur sehr umsatzstarken Kunden gibt. Die Firma verkauft die Artikel weiter an Privatkunden und behält eine Marge.

Wieso darf die Firma in keinem öffentlichen Verzeichnis
erscheinen?

Sie darf sehr wohl erscheinen, aber derjenige welcher die Firma eröffnet, leitet und auch die Gewinne einstreicht, sollte nicht auf jedem Briefpapier/ Rechnung bzw. im Handelsregister erscheinen. Stell Dir vor du arbeitest bei Teufel (lautsprecher) und verkaufst dem Onlineshop Deines Bruders Geräte knapp über EK, damit der diese mit Marge in seinem Onlineshop verkauft…

Wie soll jemand anhand gleicher Nachnamen auf den zwingenden
Rückschluss kommen, dass da zwei verwandt sind?

Der Vertriebler hat ein Vertriebsgebiet, Firmenneugründungen innerhalb des Gebietes werden von der Konzernleitung etwas genauer betrachtet. Da wird dann schon nachgefragt, wer den der Eigentümer der neuen Firma ist…

Und selbst wenn - wieso sollen keine Familienangehörige eine
Gewerbe betreiben und dort einkaufen können?

Gewerbe betreiben Ok! Einkaufen auch OK! Aber günstig online wieder verkaufen ist nicht OK.

Abgesehen davon, dass in der Praxis man selbst als Mitarbeiter
einer x-beliebigen, namensverschiedenen Firma namentlich
registriert wird. Was soll schlechter daran sein, dass Egon
Müller als Inhaber der Egon Müller-Firma den Laden betritt,
anstatt als Egon Müller, Mitarbeiter von Lieschen Wagner?!

IANAL - aber soweit ich weiß ist der Großhändler derjenige,
der verpflichtet ist, dafür zu sorgen, dass seine Ware nur an
Gewerbe geht und muss dafür Sorge tragen, dass das eingehalten
wird. Dafür will er ein Mal einen Gewerbeschein (oder eine
Umsatzsteuernummer vom Finanzamt) vorlegen. Wenn Egon Müller
sich für 20 € einen Gewerbeschein holt, damit am nächsten Tag
zum Großhandel geht und sich einen Einkaufsschein geben lässt,
um am übernächsten Tag zum Entschluss zu kommen, sein Gewerbe
nicht mehr auszuüben, den Einkaufsausweis aber weiter nutzt,
gibt das zumindest praktisch keine Probleme, weil da später
kein Hahn mehr nach kräht.

Die Frage wäre dann nur, ob der Großhandel (dann eher
theoretisch) irgendwelchen Ansprüche haben könnte, wenn er
irgendwann (wie auch immer) feststellt, dass das Gewerbe gar
nicht mehr ausgeführt wird. Sollte er da keine haben, dann
wäre das allemal der bessere Weg als irgendwelche
„Verschleierungen“, die schon per se den Ruch von Grauzone
haben. Irgendwie beschleicht mich der Verdacht, dass da jemand
vor lauter Dollarzeichen im Nacken ein wenig viel Knoten in
die Gehirnwindungen macht. (Bleibt überhaupt offen, ob sich
der Aufwand finanziell lohnt…)

Ohne Grauzone gehts leider selten, getrickst wird wo es geht, solange niemand zu Schaden kommt. Hier kommt weder das Finanzamt, der Großhändler, der Vertriebler noch der Endkunde zu Schaden. Lediglich die Verkaufspolitik des Konzerns wird untergraben…

Dollarzeichen: JA!
Knoten: Auch JA!
Aber: Lohnt sich sicherlich, und wo ein Wille da auch ein Weg.

Hallo!

Der Großhändler verkauft der neuen Firma seine Produkte mit
sehr hohem Rabatt, welchen er eigentlich nur sehr
umsatzstarken Kunden gibt.

Warum sollte der Großhändler das tun?

Stell Dir vor du arbeitest bei
Teufel (lautsprecher) und verkaufst dem Onlineshop Deines
Bruders Geräte knapp über EK, damit der diese mit Marge in
seinem Onlineshop verkauft…

Könnte eine Veruntreuung sein:
darstellen.#http://dejure.org/gesetze/StGB/266.html

Der Vertriebler hat ein Vertriebsgebiet, Firmenneugründungen
innerhalb des Gebietes werden von der Konzernleitung etwas
genauer betrachtet. Da wird dann schon nachgefragt, wer den
der Eigentümer der neuen Firma ist…

Anscheinend aus gutem Grund, denn offensichtlich versuchen immer wieder Vertriebler, ihren Arbeitgeber zu bescheissen.

M.

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Hallo

Die Person muss eine Firma gründen um ein Einkaufskonto bei
einem Großhändler zu bekommen. Als Familienmitglied des
dortigen Verkaufsleiters, darf der Name (gleicher
Familienname) aber nirgendwo erscheinen. Wie stellt er es
evtl. auch mit einem Strohmann an, dass er als
Eigentümer/Inhaber der Firma in keinem öffentlich zugänglichen
Verzeichnis erscheint, aber trotzdem alle Gewinne/Verluste an
ihn gehen?

Bitte nur legale Möglichkeiten, es reicht schon, dass er
höhere Rabatte beim Einkauf bekommt…

Wie wäre es denn mit einem Franchise-System?
http://www.mcdonalds.de/unternehmen/franchise/franch…

A = Verkaufsleiter
B = Franchise-Geber
c = Franchise-Nehmer

A und B sind Verheiratet.
A unterhält Geschäftsbeziehungen mit C
B unterhält Geschäftsbeziehungen mit C

MfG Frank

Hallo!

Der Großhändler verkauft der neuen Firma seine Produkte mit
sehr hohem Rabatt, welchen er eigentlich nur sehr
umsatzstarken Kunden gibt.

Warum sollte der Großhändler das tun?

Stell Dir vor du arbeitest bei
Teufel (lautsprecher) und verkaufst dem Onlineshop Deines
Bruders Geräte knapp über EK, damit der diese mit Marge in
seinem Onlineshop verkauft…

Könnte eine Veruntreuung sein:
darstellen.#http://dejure.org/gesetze/StGB/266.html

Danke für den Hinweis, das muss geprüft und ausgeschlossen werden. Hier will niemand gegen bestehende Gesetze verstossen, das ist es nicht wert.

Der Vertriebler hat ein Vertriebsgebiet, Firmenneugründungen
innerhalb des Gebietes werden von der Konzernleitung etwas
genauer betrachtet. Da wird dann schon nachgefragt, wer den
der Eigentümer der neuen Firma ist…

Anscheinend aus gutem Grund, denn offensichtlich versuchen
immer wieder Vertriebler, ihren Arbeitgeber zu bescheissen.

Hier wird niemand beschissen. Bestehende Regeln werden gebeugt, nicht gebrochen. Sollten wir den Pfad der legalen Tricks (und nur nach diesen Frage ich hier) verlassen, wird die Sache ad acta gelegt.

M.

Ohne Fett tut es auch!

Nicht nur um die Rabatte zu bekommen, sondern um überhaupt ein
Einkaufskonto beim Großhändler zu bekommen.

Welche Gewinne und Verluste entstehen da?

Der Großhändler verkauft der neuen Firma seine Produkte mit
sehr hohem Rabatt, welchen er eigentlich nur sehr
umsatzstarken Kunden gibt. Die Firma verkauft die Artikel
weiter an Privatkunden und behält eine Marge.

Dann will x nicht nur die Firma gründen, um beim Großhändler einkaufen zu können, sondern weil er tatsächlich ein Gewerbe betreiben will. Das Finanzamt interessiert nicht, welche Beziehungen zwischen - jetzt ist X als Verkäufer gemeint! - x und seinen „Privatkunden“ besteht. Da kommt es darauf an, ob er das geschäftsmäßig betreibt.

Insofern liegt der Knackpunkt hier also weniger bis gar nicht zwischen Großhändler und X sondern zwischen X und u.a. dem Finanzamt.

Wieso darf die Firma in keinem öffentlichen Verzeichnis
erscheinen?

Sie darf sehr wohl erscheinen, aber derjenige welcher die
Firma eröffnet, leitet und auch die Gewinne einstreicht,
sollte nicht auf jedem Briefpapier/ Rechnung bzw. im
Handelsregister erscheinen. Stell Dir vor du arbeitest bei
Teufel (lautsprecher) und verkaufst dem Onlineshop Deines
Bruders Geräte knapp über EK, damit der diese mit Marge in
seinem Onlineshop verkauft…

Wenn der Bruder von X irgendjemandem einen Rabatt gewährt, den er nicht vergeben dürfte, dann hat der Bruder von X in jedem Fall Probleme mit seinem Chef. Da dürfte der Knackpunkt wieder weniger sein, dass es sich um den Bruder handelt, sondern vielmehr darum, dass da jemand Großkundenrabatte bekommen soll, der gar kein Großkunde ist. Das würde der Firma von X’ens Bruder auch nicht passen, wenn nicht x sondern y diese Rabatte kassiert. Daher ist die „Verschleierung“ völlig unnötig.

Ggf. ist sie sogar schädlich. Wobei neben Veruntreuung (aus Sicht des Bruders) ggf. auch Betrug in Frage kommt.

Wie soll jemand anhand gleicher Nachnamen auf den zwingenden
Rückschluss kommen, dass da zwei verwandt sind?

Der Vertriebler hat ein Vertriebsgebiet, Firmenneugründungen
innerhalb des Gebietes werden von der Konzernleitung etwas
genauer betrachtet. Da wird dann schon nachgefragt, wer den
der Eigentümer der neuen Firma ist…

Was zeigt, dass die Firma von Xens Bruder ein - im Zweifel auch berechtigtes! - Interesse hat, über die wirtschaftlichen Verhältnisse des neuen Kunden informiert zu sein.
Und nun will der Bruder von X seinen Chef wider besseren Wissens über solch wesentliche Umstände bescheissen?

Unabhängig von strafrechtlichen Konsequenzen könnte er dann schon mal nach Stellenanzeigen gucken.

Und selbst wenn - wieso sollen keine Familienangehörige eine
Gewerbe betreiben und dort einkaufen können?

Gewerbe betreiben Ok! Einkaufen auch OK! Aber günstig online
wieder verkaufen ist nicht OK.

Falsch. Das wäre alles OK, wenn es transparent ablaufen würde! Nicht OK wird es erst dadurch, dass X Rabatte bekommen möchte, die er als normaler Händler nicht bekommen würde.

Ohne Grauzone gehts leider selten,

Oh, das geht prima! Auch wenn unser Bundespräsident gerade Vorbild für die schillernsten Grautöne abgibt.

getrickst wird wo es geht,
solange niemand zu Schaden kommt. Hier kommt weder das
Finanzamt, der Großhändler, der Vertriebler noch der Endkunde
zu Schaden.

Hier kommt aber jemand zu schaden - nämlich der Großhändler!

Erwartest du hier eigentlich ernsthaft Tipps, wie du jemanden bescheißen kannst? Deine „Grauzone“ ist so dunkel, dass man kein Stück Kohle drauf sieht.

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Hallo,

wenn es sich nicht gerade um Obst und Gemüse handelt,das bis heute ja noch ohne irgendwelche Nummern in seinem Innern auskommt,ist das ganze sowieso Quatsch…der Konzern kann jederzeit feststellen,wie seine Produkte an den Endkunden gelangen…alle technischen Produkte haben heutzutage eine Seriennummer…anhand derer kann der Konzern leicht feststellen,das diese Teil an Großhändler X gegangen ist.
Und bei Großhändler X wiederum lässt sich anhand der Lieferliste ebenso genau feststellen,welcher Händler das Teil bekam…und wenn der Händler dieses Teil nun weit unter dem Preis verkauft,der ihm in den Lieferbedingungen des Konzernes (über den Großhändler) vorgegeben worden ist (Gebietsschutz) hat er ein Problem.