Hallo an Alle!
Brauche dringend Euren Rat, damit ich später nichts bereue!
Kurz meine Situation:
z.Zt. mithelfende Ehefrau im Geschäft meines Mannes (GmbH), mit richtigem monatl. Gehalt u. Arbeitsvertrag etc.
Firma geht langsam den Bach runter - Mann ist kein richtiger Geschäftsmann, er glaubt, das es wieder besser wird! Aber ich nicht!!!
Es ist im Moment schon so weit, daß ich sein monatl.Gehalt nicht in einem auszahlen kann, sondern nur stückchenweise…
Geschäft schlecht - privat schlecht…- Haben Haus abzubezahlen. Wir haben keinen Cent als „Rücklage“ für den Ernstfall! Ehe krieselt, wird bald zu Ende sein…
Ich habe wärenddessen eine Ausbildung zur med.Fußpflegerin gemacht und will versuchen, im Nebenraum der GmbH eine eigene Praxis zu eröffnen, sozusagen für später, daß ich nicht mit in irgendwelche Insolvenz-Geschichten mit reingezogen werde… und daß ich ein eigenes Einkommen habe, sollte ich mich von meinem M. trennen…
Wenn ich jetzt die Eigentüm. bzw. Inhaberin einer solchen Praxis bin, könnte dann im Falle einer Insolvenz der GmbH auch mein Inventar etc. mit „angegriffen“ werden? Ich habe als Ehefrau natürlich bei den Banken mit unterschrieben für Bürgschaft…!!
Würde ich beispielsweise meine Mutter als „Inhaberin“ der Praxis einsetzten, müsste meine Mutter mich ja als „Beschäftigte“ einstellen, oder?
Vielleicht hat jemand von Euch einen Tipp oder auch so eine änliche Situation?? Durch die jetztige schlimme Situation in Geschäft wie auch privat bin ich ganz schön tief unten, habe Depressionen und habe fürchterliche Angst vor dem finanziellen Aus!
Danke schon mal für Eure Antworten!
Romy
Hallo!
Firma geht langsam den Bach runter
Geschäft schlecht - privat schlecht…
Ich habe als Ehefrau :natürlich bei den Banken mit :unterschrieben für :Bürgschaft…!!
Für welche Darlehen bürgst Du? Für das Haus? Für die GmbH?
Firma, Haus, Ehe - so gewichtige, miteinander verwobene Problemkreise lassen sich nicht in diesem Forum behandeln. Ihr braucht sachkundige Hilfe, um das Handeln in der Hand zu behalten. Ich kann nicht beurteilen, ob und wie das Geschäft zu retten ist. Wenn das Geschäft zu retten ist, wird es nur möglich sein, wenn nicht gleichzeitig noch ein Ehekrieg stattfindet. Ist das Geschäft nicht zu retten, könnt Ihr gegeneinander auch nur verlieren. Auch wenn Ihr die Ehe nicht aufrecht erhalten wollt, solltet Ihr versuchen, bei den Bemühungen um Geschäft und Haus jedes kleinkarierte Gegeneinander zu vermeiden. Als Bürge kannst Du Dich nicht einfach „abseilen“ und Du gefährdest nur zu leicht auch neue Aktivitäten.
Wenn sich Deine Bürgschaft erfolgversprechend anfechten läßt, sollte das ein Anwalt machen. Wenn überhaupt, ist mit keinem kurzfristigen Erfolg zu rechnen. Du sitzt also mit Deinem Mann in einem Boot und wenn einer zickt, geht Ihr beide unter. Deshalb ist zunächst zu klären, ob und wie das Geschäft zu retten ist. Um welche Art Geschäft handelt es sich? Wo liegen die Probleme?
Gruß
Wolfgang
Oh - ging ja schnell!! Danke für die Antwort!
Damits keine 5 Seiten werden - hier ganz kurz zusammengefaßt:
Ende 2001 hat sich der 2. GF unserer damaligen Firma verabschiedet. Demzufolge sind alle laufenden Kredite (Kontokorrent, lfd. Darlehen etc.) natürlich auf die Ehefrau, also mich, umgeschrieben worden. Wer auch sonst…
) muß dran glauben.
Der Kauf des Grundstücks (ich stehe im Grundbuch), der Bau u. das Darlehen fürs Haus läuft alles auch mich, im Falle eines Firmenendes - das dies nicht angegriffen werden kann.
Bei d. Geschäft handelt es sich um Gebäudereinigung aller Art. Nicht, daß nächste Woche oder Monat das Ende droht, so ist es noch nicht.Laufende Aufträge sind auch noch da, aber durch die moment.schlechte wirtschaftl. Lage, Konkurenzdruck, Fehler durch GF etc. ist das Ende „schleichend“ im Anmarsch! Die monatl.laufenden KOsten sind fast nicht mehr zu decken (Steuer, Versicherungen, Löhne werden verspätet gezahlt usw.) Firmenberater wurden auch eingeschaltet, sind aber auf die Dauer viel zu teuer!!!
Wie Du sehr richtig schreibst, wird es sehr kompliziert, wenn wir uns nicht wie Erwachsene „trennen“… In dieser schwierigen Lage müssen wir beide dann das beste draus machen.
Das dumme ist eben ausgerechnet, daß man sich von früh bis spät sieht, da wir ja beide im gleichen Büro sitzen, am Abend dann zu Hause usw. usw. Ich bekomme tägl. mit, wie mein M. eben seine Geschäfte erledigt. Und da gibt es so einiges, was eben nicht so nach meiner Meinung läuft!!! Das schlimmste, was ich hier noch bemerken möchte ist, daß mein M. und sein damaliger Koll. sich überhaupt nicht bewußt waren, was selbständig machen heißt!! Weder Ahnung von Betriebswirtschaft u. Buchhaltung noch haben die einen Existenzgründer-Kurs besucht…!! Naja, aber was gewesen ist, kann man nun nicht mehr gutmachen. Ich habe denen beiden damals geholfen, alle Arbeiten im Büro abzunehmen und somit bin ich so hereingeschlittert…
Wichtig wäre eben für mich zu wissen, ob „mein neues Projekt“, den ich in dieser Kriese nebenher aufbauen möchte, im Falle einer Insolvenz der GmbH, dem Insolvenzverwalter zum Opfer fällt. Ist es eine andere Inhaberin, dann dürfte das ja schwieriger sein??
Wovor ich eben Angst habe, sind die horrenten Kosten für einen Anwalt. Und wenn der Stein ins Rollen kommt …
Danke fürs Lesen!
Romy
Hallo,
wenn die GmbH Insolvenz anmeldet betrifft dies natürlich nur die
GmbH und evt. Sicherheiten / Bürgschaften. Wird die Insolvenz
verschleppt (sieht ja fast so aus, wenn die Gehälter nicht
pünktlich gezahlt werden) kann die Haftung auch ins Privatvermögen
der Gesellschafter gehen.
Sobald du, sei es wegen einer Bürgschaftserklärung oder Insolvenzverschleppung, privat in die Pflicht genommen werden
solltest, ist auch deine neue Existenz gefährdet - es sei denn
diese wird auch als GmbH geführt.
Gruss
Olli
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Gibts nich noch einen anderen Weg…
Vielen Dank für Deine Antwort Olli!
Der einzige Haken an der Sache ist, daß ich keinen Cent bzw. überhaupt kein Geld für so eine Stammeinlage habe…!
Wenn aber nun die Praxis jemanden ganz anderes gehört und ich „nur“ dort angestellt bin und die Praxis leite sozusagen, dann kann doch lt. Gesetz niemand ran, oder??!
Danke für Eure Antworten!!
Romy
Hallo,
wenn die GmbH Insolvenz anmeldet betrifft dies natürlich nur
die
GmbH und evt. Sicherheiten / Bürgschaften. Wird die Insolvenz
verschleppt (sieht ja fast so aus, wenn die Gehälter nicht
pünktlich gezahlt werden) kann die Haftung auch ins
Privatvermögen
der Gesellschafter gehen.Sobald du, sei es wegen einer Bürgschaftserklärung oder
Insolvenzverschleppung, privat in die Pflicht genommen werden
solltest, ist auch deine neue Existenz gefährdet - es sei denn
diese wird auch als GmbH geführt.Gruss
Olli
Hallo Romy!
Du bürgst für Firmenkredite und wirst im Fall der Zahlungsunfähigkeit der Firma aus der Bürgschaft in Anspruch genommen. Wenn das Unternehmen in größere Schwierigkeiten gerät und Insolvenz anmelden muß, wird in der Folge Deine Privatinsolvenz unausweichlich sein.
Du schreibst, „natürlich“ für Firmenkredite gebürgt zu haben. Daran ist nichts Natürliches. Der Schilderung ist zu entnehmen, daß Du und Dein Mann Privat- und Geschäftsvermögen sowie die Risiken nicht strikt getrennt habt. Da wurden elementare Fehler begangen. Eine Bank wird Dich aus der Bürgschaft nicht entlassen, der Fehler ist also nicht reparabel. Jetzt muß man mit dem Fehler leben und das Beste daraus machen. Wenn das private Schicksal so eng an die Firma geknüpft ist, kann das nur heißen, mit ganzer Kraft das bestehende Unternehmen vor dem Ruin zu retten. Um genau das zu erzwingen, versucht jede Bank, eine Bürgschaft zu bekommen, wie Du sie unterschrieben hast. Was immer Dir als Alternative vorschwebt, ist es nur eine Sackgasse, an deren Ende das wirtschaftliche Aus steht. Es kostet Kraft und Geld, parallel ein anderes Unternehmen aufzubauen und am Ende wirst Du nichts beieinander halten können, wenn Du privat in die Insolvenz mußt. Was immer Du jetzt parallel neu aufbaust, baust Du auf Sand.
Dein Mann hat nach Deinen Worten zu geringe kaufmännische Kenntnisse. Das ist reparabel, wenn nur die Einsicht in solche Defizite vorhanden ist. Ihr braucht kaufmännisches Know-how im eigenen Haus, müßt also genau wissen, wo genau das Geld verdient wird und an welchen Stellen Verluste eingefahren werden oder vermeidbare Kosten entstehen. Das ist kein Hexenwerk, dafür reichen solide (eigene!) Buchführungskenntnisse und dann hat man den Durchblick. Ein Steuerberater, der nur das Nötigste fürs Finanzamt erledigt, ist dafür kein Ersatz. Es sind Gedanken über Markt, Kunden, Marktlücken, Preisgestaltung, Kundenbindung, Qualität erforderlich. Damit ist ein Mensch alleine leicht überfordert. Man braucht einen Menschen für Gedankenaustausch und Gespräch. Die Menschen - Du und Dein Mann - müssen betriebliche Zahlen kennen, die die Basis für alles Handeln sind. Mit Kenntnis laufend aktueller Zahlen erkennt man Schwachstellen und entwickelt im Gespräch Ideen, wie es ab sofort besser läuft, von welchem Personal und welchen Kunden man sich trennen muß und wo rentable Aktivitäten verstärkt werden können. Mit solchem Gedankenaustausch verdient man mehr Geld, als sich mit Verzweiflung und bis zur Erschöpfung an womöglich kaum kostendeckende Arbeiten zu klammern. Werde zum Zahlen- und Auswertefreak! Krankenstand, Fahrzeugkosten, Zahlungsverhalten der Kunden und vieles mehr läßt sich emotionslos nur mit Auswertungen des laufenden Geschäfts beurteilen. Dann wird konsequent gehandelt - nach Zahlen (!), nicht aus dem Bauch, nicht nach Gefühl und Sympathie. Faule Zahler, denen man hinterher laufen muß und die sich letztlich eigenmächtig Kredit von Dir bewilligen, schmeißt Du raus und überläßt sie den Wettbewerbern. Unzuverlässige Mitarbeiter auch. Läuft in der Personalführung alles richtig? Werden Kumpeltypen und alle möglichen Bekannten mitgeschleppt, die nur Sand im Getriebe sind? Wird auf Qualität, Termintreue und Zuverlässigkeit geachtet (und kontrolliert!), damit die guten Kunden gehalten werden, ohne daß man immer nur der billigste Dienstleister sein muß? Alles muß auf den Prüfstand, entbehrliche Leasing- und Wartungsverträge, Versicherungen und jede noch so heilige Kuh. An den richtigen Stellen muß Stacheldraht ins Portemonnaie.
Geht das Unternehmen den Bach herunter, verliert Dein Mann alles, aber Du auch. Ihr sitzt in einem Boot. Ihr könnt euch gerne privat trennen, aber das Geschäft muß gemeinsam auf Vordermann gebracht werden. Als Bürge kannst Du Dich nicht auf eine Angestelltenrolle zurückziehen. Du mußt gleichberechtigten Einfluß nehmen. Der Weg ist alternativlos oder ihr geht beide unter und tragt beide für viele Jahre die Folgen geschäftlicher und privater Insolvenz.
Ein Unternehmen, das nicht nur an einem einzigen Kunden hängt und nicht überschuldet ist, bekommt man mit kaufmännisch kluger Führung i. d. R. über die Runden und in ruhiges Fahrwasser. Mit Ehekrieg und Abseilversuchen kannst Du den Laden am besten gleich schließen. Übrig bleiben zerstrittene ehemalige Eheleute, die das Dach über dem Kopf und die Firma, einfach alles verloren haben.
Zusammenfassung: Die Idee mit dem parallelen Aufbau einer neuen Firma ist kontraproduktiv. Angesichts der Bürgschaftsverhältnisse müßt ihr das Unternehmen gemeinsam, gleichberechtigt und nach ausschließlich kaufmännischen Kriterien führen. Kaufmännische Defizite sind kurzfristig abzustellen. Der Betrieb ist so zu organisieren, daß monatlich kaufmännische Auswertungen aller relevanten Zahlen zur Verfügung stehen. Wenn das aus eigener Kraft nicht möglich erscheint, holt kompetente, erfahrene Hilfe ins Haus, z. B. Business Angels. Holt Hilfe von der Handwerkskammer, egal woher. Hauptsache, alles Tun und Lassen im Unternehmen wird kaufmännisch durchschaubar und vom Feinsten organisiert. Wenn man das schafft, bekommt man den Laden auch auf Vordermann. Im Interesse der eigenen Existenz haben persönliche Differenzen in der Firma nichts verloren.
Du hast die Wahl: Wie beschrieben oder Ruin für beide. Den dritten Weg, den Du suchst, gibt es nicht.
Gruß
Wolfgang
Zweite Karriere
Hallo Wolfgang,
solltest Du -warum auch immer- mal nicht mehr Maschinchen bauen können, als Unternehmensberater bist auch geeignet. Leider werden Dich gerade die bedürftigen (Leute wie in diesem Fall) wohl nicht bezahlen können/wollen. Ich finde deine Tips in diesem Thread unbezahlbar.
Ciao maxet.
Hallo romy !
Google dich schlau mit den stichwörtern: sittenwidrigkeit und angehörigenbürgenschaft und dann überlege dir, ob du das alles verstehst.
mfg astrachan
ich bin sicher, dass er sein Lehrgeld auch schon mal bezahlt hat.
*grins*
Hallo!
ich bin sicher, dass er sein :Lehrgeld auch schon mal :bezahlt hat.
Das ist wahr und es ist gut so!
Gruß
Wolfgang
Man man,
da ist die Hälfte ja schon im Archiv verschwunden… Drei möglicherweise wichtige Anmerkungen:
Es gibt bei einer GmbH die Pflicht, Insolvenzantrag zu stellen, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Wenn Löhne schon nicht mehr richtig gezahlt werden können, ist erfahrungsgemäß kurz vor Schluss. Es hört sich nach Deiner Schilderung sehr brenzlig an. Wenn der Antrag nicht kommt, können die Gläubiger bzw. ein Insolvenzverwalter ggf. den GF persönlich in Haftung nehmen, im schlimmsten Fall mit Deliktforderungen, die bei einer Restschuldbefreiung in der „Privatinsolvenz“ nicht verjähren und danach weiter eingetrieben werden. Dann würde für Deinen Mann selbst der Rettungsanker Insolvenz nur teilweise greifen.
Zweitens ist ein großes Problem bei Rettungsversuchen, dass sie oft zu spät kommen. Wenn man sich frühzeitig kümmert, hat man viel bessere Gestaltungsmöglichkeiten, als wenn bereits alle Reserven aufgebraucht sind.
Drittens: Was die Anfechtbarkeit von Bürgschaften wegen Sittenwidrigkeit angeht (was astrachan angedeutet hat): Wenn der Bürgschaftsbetrag zu Deinem damaligen Vermögen und Einkommen völlig außer Verhältnis steht, sollte man darüber mit einem Anwalt reden, der sich damit auskennt (Anwaltskammer fragen).
In jedem Fall solltet ihr euch an einen Schuldnerberater wenden (z.B. beim Amtsgericht/Insolvenzgericht nach Insolvenzverwaltern nachfragen), damit ihr euch vorbereitet und handeln könnt.
Gruß Oskar