Inhaberin von ambulatem Pflegedienst Alleinerbin?

Eine alleinstehende Dame ist im November 2012 gestorben. Sie hatte keine Angehoerigen ausser drei Nichten. Die dachten, es gibt kein Testament, aber die Inhaberin vom ambulanten Pflegedienst, die die Verstorbene im eigenen Haus pflegte, legt beim Gericht ein handschriftliches Testament zu ihren Gunsten als Alleinerbin vor.
Das Testament wurde bereits im Maerz 2010 aufgesetzt. Zu diesem Zeitpunkt wurde die aeltere Dame noch nicht gepflegt und kannte die Beguenstigte nicht einmal. Die Verstorbene war bis zu ihrem Ableben sehr ruestig und hatte sich anfaenglich gegen einen Pflegedienst gestraeubt und erst Ende July 2010 - nach gutem Zureden ihrer Nichten und ihres Hausarztes - dazu ueberreden lassen, Hilfe anzunehmen. Hauptsaechlich ging es darum sicherzustellen, dass sie regelmaessig ihre Spritzen zur Behandlung der Zuckerkrankheit erhielt, da sie dies nicht mehr so gut selbst konnte.
Ausser dem Testament gibt es auch einen handschriftlichen Vermerk vom August 2010 (Start der Pflege)auf separatem Blatt der nur sagt, dass das Testament vom Maerz 2010 Gueltigkeit besitzt.
Die Nichten wollen das Testament anfechten, da sie der Auffassung sind, dass da was nicht stimmt. Die Leisungen fuer die Pflege wurden ueber die Krankenkasse abgerechnet und der Verkehrswert des Erbes mindestens Euro 420.000 betraegt.
Die Heimklausel kann bei diesem Fall nicht angewendet werden. Gaebe es dennoch Gruende, das Testament anzufechten?

Gruss
L

Hallo,

Eine alleinstehende Dame ist im November 2012 gestorben. Sie hatte keine Angehoerigen ausser drei Nichten. Die dachten, es gibt kein Testament, aber die Inhaberin vom ambulanten Pflegedienst, die die Verstorbene im eigenen Haus pflegte,

Im eigenen Haus der Inhaberin oder im eigenen Haus der Verstorbenen?

legt beim Gericht ein handschriftliches Testament zu ihren Gunsten als Alleinerbin vor.
Das Testament wurde bereits im Maerz 2010 aufgesetzt. Zu diesem Zeitpunkt wurde die aeltere Dame noch nicht gepflegt und kannte die Beguenstigte nicht einmal. Die Verstorbene war bis zu ihrem Ableben sehr ruestig und hatte sich anfaenglich gegen einen Pflegedienst gestraeubt und erst Ende July 2010 - nach gutem Zureden ihrer Nichten und ihres Hausarztes - dazu ueberreden lassen, Hilfe anzunehmen. Hauptsaechlich ging es darum sicherzustellen, dass sie regelmaessig ihre Spritzen zur Behandlung der Zuckerkrankheit erhielt, da sie dies nicht mehr so gut selbst konnte.
Ausser dem Testament gibt es auch einen handschriftlichen Vermerk vom August 2010 (Start der Pflege)auf separatem Blatt der nur sagt, dass das Testament vom Maerz 2010 Gueltigkeit besitzt.
Die Nichten wollen das Testament anfechten, da sie der Auffassung sind, dass da was nicht stimmt. Die Leisungen fuer die Pflege wurden ueber die Krankenkasse abgerechnet und der Verkehrswert des Erbes mindestens Euro 420.000 betraegt.
Die Heimklausel kann bei diesem Fall nicht angewendet werden.
Gaebe es dennoch Gruende, das Testament anzufechten?

Naja, Grund wäre schon, dass man selbst erben will. Ein besserer Aufhänger ist sicher die Erbeinsetzung einer Person, die zum Zeitpunkt des Testaments wohl noch gar nicht bekannt war. Man wird also zu einem Anwalt gehen müssen, der sich mit sowas auskennt und die Erfolgsaussichten beurteilen kann. Erfahrungsgemäß sind solche „Erbschleicher“ sehr einfallsreich und kennen die Kniffe und werden sich auch gegen irgendwelche Ansprüche mit Hilfe von Anwälten wehren. Also muss man sichebenfalss der Unterstützung geschulter Leute bedienen, um überhaupt eine Chance zu haben.

Grüße

wieso fällt mir nur ständig das wort urkundenfälschung und schriftprobenvergleich ein?

Hallo,

wieso fällt mir nur ständig das wort urkundenfälschung und schriftprobenvergleich ein?

Ratestunde? Dann stelle ich folgende Option zur Wahl: Eigene Erfahrungen.

Grüße

Howdy,

wieso fällt mir nur ständig das wort urkundenfälschung und
schriftprobenvergleich ein?

sollte man machen, aber man sollte auch darauf gefasst sein, dass die alte Dame das tatsaechlich handschriftlich verfasst hat, allerdings erst viel spaeter (z.B. in 2012 oder kurz vor ihrem Tod) und dann das Jahr fälschlicherweise und weil man es nicht mehr so genau wusste mit 2010 benannt hat. Und vielleicht war das Ganze auch nicht ganz freiwillig.

In diesem Fall muesste man auch eine Altersbestimmung des Testaments durchfuehren (Alter des Papiers, Alter des Schreibmittels), was sich hier aber wohl rentieren könnte.

Die Empfehlung ist aber klar: Man suche jemanden auf, der sich damit auskennt.

Gruss
n.

In diesem Fall muesste man auch eine Altersbestimmung des
Testaments durchfuehren (Alter des Papiers, Alter des
Schreibmittels), was sich hier aber wohl rentieren könnte.

naja, das ist wohl etwas weniger sinnvoll, oder? die alte dame hat das papier doch nicht extra für ihr testament anfertigen lassen. wie das bei alten leute so ist, haben die bergeweise briefpapier und stifte in der schublade - man kann es ja mal irgendwann brauchen. und dann zeigt deine altersbestimmung dass das papier von 1968 und die tinte von 1972 mit einer feder von 1953 verschrieben wurde. das hilft dann auch nicht. 'ne altersbestimmung von papier und tinte macht vielleicht sinn, wenn man sich über einen rahmen von zehn jahren streitet, aber wohl weniger bei ein paar monaten.

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Hi,

In diesem Fall muesste man auch eine Altersbestimmung des
Testaments durchfuehren (Alter des Papiers, Alter des
Schreibmittels), was sich hier aber wohl rentieren könnte.

naja, das ist wohl etwas weniger sinnvoll, oder? die alte dame

was hier sinnvoll ist oder nicht, wird der Anwalt mitentscheiden, der hier eingeschaltet werden muss. Fakt bleibt: Hat die potenzielle Betruegerin alles bedacht und „richtig“ gemacht, so helfen all diese Gutachten nicht. Hat sie schlampig gearbeitet, so kann das an den genannten Sachen liegen. Viel mehr Optionen gibt es hier nicht, es sei denn, es tauchen noch unerwarteterweise Zeugen auf, die bestaetigen koennen, wie und wann das Testament geschrieben wurde.

Was schlaegst du denn vor, wie hier bewiesen werden kann, dass das Testament gefaelscht ist?

Gruss
n.