Hallo, ich habe mich jetzt schon durch viele Gesetze gekämpft und bin etwas ratlos. Hatte bisher ein kleines Gewerbe und war umsatzsteuerbefreit. Möchte nun ein Gewerbe eröffnen, bei welchem aber dringend Umsatzsteuer auszuweisen ist. Beide Gewerbe würde ich zwar gern „behalten“, geht aber nicht, weil sonst das andere (erste) Gewerbe auch umsatzsteuerpflichtig wird (was sich dann gar nicht mehr lohnt). Nun muss das Gewerbe demzufolge abgemeldet werden bzw. es soll ein Inhaberwechsel stattfinden (bekommt die Frau). Bisher wurde es nur mit EÜR abgerechnet.
Wenn für die Firma aus früheren Jahren noch ein Negativ-Betrag (Gewerbesteuer) zu Buche stünde, ginge dieser sicher verloren, da die Firma quasi vom „Stande Null“ beginnt, richtig?
Worauf ist bei der Umschreibung zu achten? Sollte man die Firma für einen gewissen Betrag verkaufen? Vorteile / Nachteile? Wenn keine Eröffnungsbilanz gemacht wurde, braucht man auch keine Abschlussbilanz, oder?
Es gibt keine Lösung für das Problem, eine Firma mit Kleinunternehmerregelung angemeldet zu lassen und eine zweite (völlig anderes Betätigungsfeld) mit Umsatzsteuer-Anmeldung auf die gleiche Person anzumelden, richtig? Auch nicht, wenn zweite Firma eine OHG oder GbR wäre?
Danke schon im Voraus für die Antworten!