Inhaberwechsel Firma - was ist zu beachten?

Hallo, ich habe mich jetzt schon durch viele Gesetze gekämpft und bin etwas ratlos. Hatte bisher ein kleines Gewerbe und war umsatzsteuerbefreit. Möchte nun ein Gewerbe eröffnen, bei welchem aber dringend Umsatzsteuer auszuweisen ist. Beide Gewerbe würde ich zwar gern „behalten“, geht aber nicht, weil sonst das andere (erste) Gewerbe auch umsatzsteuerpflichtig wird (was sich dann gar nicht mehr lohnt). Nun muss das Gewerbe demzufolge abgemeldet werden bzw. es soll ein Inhaberwechsel stattfinden (bekommt die Frau). Bisher wurde es nur mit EÜR abgerechnet.

Wenn für die Firma aus früheren Jahren noch ein Negativ-Betrag (Gewerbesteuer) zu Buche stünde, ginge dieser sicher verloren, da die Firma quasi vom „Stande Null“ beginnt, richtig?

Worauf ist bei der Umschreibung zu achten? Sollte man die Firma für einen gewissen Betrag verkaufen? Vorteile / Nachteile? Wenn keine Eröffnungsbilanz gemacht wurde, braucht man auch keine Abschlussbilanz, oder?

Es gibt keine Lösung für das Problem, eine Firma mit Kleinunternehmerregelung angemeldet zu lassen und eine zweite (völlig anderes Betätigungsfeld) mit Umsatzsteuer-Anmeldung auf die gleiche Person anzumelden, richtig? Auch nicht, wenn zweite Firma eine OHG oder GbR wäre?

Danke schon im Voraus für die Antworten!

Servus,

Deine Frage ist in diesem Brett gelandet, weil sein Name von Herrn GF Doka aka „The Nobody Man“ vor ein paar Tagen zur Unkenntlichkeit verstümmelt worden ist - sie gehört hier nicht hin.

Im Wesentlichen sind zwei Fachbretter betroffen: „Steuern“ und „Existenzgründung“.

Bitte beachte bei Fragen zu steuer-, handels- und gewerberechtlichen Themen, dass hier keine Rechtsberatung im Einzelfall durchgeführt werden darf. Vermeide also Formulierungen wie " Ich habe … betrieben und möchte jetzt (…)", formuliere besser in allgemeiner Weise „Ein seit einiger Zeit ruhendes Gewerbe in der Rechtsform eines Einzelunternehmens soll jetzt wieder aktiv werden“ oder ähnlich.

Versuche außerdem, die konkreten einzelnen Fragestellungen zu isolieren und nicht in einem großen, schwer lesbaren Paket zu servieren, und jede konkrete Einzelfrage dem Fachbrett zuzuordnen, in dem sie sinnvoll beantwortet werden kann.

Auf Deine Anfrage im Brett „Steuern“ freut sich

Dä Blumepeder