Inhaftierter soll in sein Land überstellt werden ,

Wenn ein inhaftierter Italiener einen überstellungsantrag in sein Heimatland gestellt hat,aber jetzt doch nicht mehr überstellt werden möchte,gibt es für ihn eine möglichkeit hier zu bleiben?

Antrag zurücknehmen?

Das geht leider nicht so einfach!

Das geht leider nicht so einfach!

es gibt halt doch noch ein klein wenig gerechtigkeit

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Hallo,

einen „Überstellungsantrag“ kenne ich nicht. Kann es sich vielleicht um eine Auslieferung aufgrund eines europäischen bzw. internationalen Haftbefehls handeln?
Sollte es so sein, so ist das Prozedere in der Regel so, dass der Auszuliefernde der Auslieferung zustimmen kann (was in dem geschilderten Fall vermutlich anfangs zutraf). Dann ist das Auslieferungsverfahren in der Regel innerhalb von 2 Wochen abgeschlossen. Ist er dagegen, dann wird das Verfahren und die Auslieferungsgründe geprüft - was dauert - und bei positivem Ergebnis wird derjenige ausgeliefert (ist in Europa mittlerweile eine Selbstverständlichkeit, da das Recht weitgehend angeglichen ist).
Stimmt der Betroffene aber zunächst zu und will dann widerrufen ändert das nicht viel an dem Prozedere; es wird dann ausgeliefert. Die deutsche Justiz ist halt kein Selbstbedienungsladen, wo man was in den Korb legt und dann wieder herausnehmen kann…

Gruss

Iru

ÜBERSTELLUNG
Guten Tag,

Er ist seit 2 Jahren in haft!Er stellte selber den Antrag,da er in sen Land wollte!
Jetzt kam der Bescheid dass er gehen kann,aber er will hier bleiben!

Hallo,

um das halbwegs seriös zu beantworten, fehlen dann doch zu viele Fakten. So einfach, weil es der Betroffene will, kommt man in Deutschland nicht aus der Haft. Da muss noch ein bisschen mehr vorliegen.
Wenn jemand in Haft sitzt, kann die Reststrafe erlassen und derjenige abgeschoben werden (§ 456a StPO). Handelt es sich um solch ein Verfahren?

Gruss

Iru

Ok!Es war so,er hat eine Lebenslange Freiheitsstrafe hier bekommen,und stellte mit seinem Anwalt einen Antrag,das er die Haftstrafe in seinem Land absitzen kann,das nennt man Überstellungsantrag!
Jetzt ein Jahr ach Antragstellung,bekam er Bescheid,dass er nach Italien verlegt wird!
Er möchte aber jetzt doch hier bleiben.da er hier seine Familie ,und Kinder hat!
Jetzt wollte ich eigentlich nur wissen!
Hat er eine Möglichkeit hier zu bleiben?
Wenn ja was soll er tun um hie zu bleiben?
Wäre für kompetente Antworten sehr dankbar!
Ach ja nicht jeder der inhaftiert ist,ist es auch zu recht!
Gruß

Hallo,

Jetzt ein Jahr ach Antragstellung,bekam er Bescheid,dass er
nach Italien verlegt wird!

immerhin hat er doch mit seinem Antrag Erfolg gehabt.

Er möchte aber jetzt doch hier bleiben.da er hier seine
Familie ,und Kinder hat!

wie ich schon einmal schrieb, ist die Justiz kein Selbstbedienungsladen. Du solltest dir vor Augen führen, dass der Antrag mit ziemlich viel Arbeit verbunden war, deshalb auch die lange Wartezeit. Da haben ziemlich viele ziemlich gut ausgebildete Juristen darüber gebrütet und verhandelt. Und jetzt soll das alles nix gewesen sein, eine Übung ohne Ziel?
Ich bitte dich. Würdest du da mitmachen?

Jetzt wollte ich eigentlich nur wissen!
Hat er eine Möglichkeit hier zu bleiben?
Wenn ja was soll er tun um hie zu bleiben?
Wäre für kompetente Antworten sehr dankbar!

Ich vermute mal, dass er einen Anwalt hat. Dieser weiss - solange er noch nicht ob des Hin und Her hingeschmissen hat - genau, was zu tun ist.
Ich würde jedenfalls möglichst freundlich bei der Justiz nachfragen ob man das zurückdrehen kann. Vielleicht machen sie das… vielleicht auch nicht, weil sie sich vera… fühlen.

Ach ja nicht jeder der inhaftiert ist,ist es auch zu recht!

unsere Gefängnisse sind voll von unschuldig Verurteilten, keiner hat die ihm vorgeworfene Tat begangen.

Gruss

Iru

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