Warum AGBs gemacht werden ist mir bekannt, aber gibt es Punkte in den AGB, zum Beispiel Datenschutz, die IMMER in den AGBs stehen müssen? Kann ich die AGBs frei Schnauze schreiben oder gibt es dazu Vorschriften?
Lisa
Warum AGBs gemacht werden ist mir bekannt, aber gibt es Punkte in den AGB, zum Beispiel Datenschutz, die IMMER in den AGBs stehen müssen? Kann ich die AGBs frei Schnauze schreiben oder gibt es dazu Vorschriften?
Lisa
Hallo,
Warum AGBs gemacht werden ist mir bekannt , aber gibt es
öhm. Ich würde sagen eher nicht. AGB sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die Dinge regeln sollen, die gesetzlich nicht geregelt sind bzw. von deren gesetzlicher Regelung (wenn zulässig) abgewichen werden soll.
Punkte in den AGB, zum Beispiel Datenschutz, die IMMER in den
AGBs stehen müssen?
Nein. Siehe oben. Man schreibt nur das rein, was man explizit regeln möchte. Der Datenschutz ist z.B. weitestgehend gesetzlich geregelt. Man muss in die AGB nicht schreiben, dass man die gesetzlichen Regelungen einhält. Das steht schon im Gesetz und muss nicht abweichend oder explizit vereinbart werden.
Kann ich die AGBs frei Schnauze schreiben
Ja. Ist aber nicht empfehlenswert. Zudem müssen…
oder gibt es dazu Vorschriften?
… die Regelungen des BGB § 305 ff. natürlich beachtet werden.
Gruß
S.J.
Hallo,
Der Datenschutz ist z.B. weitestgehend
gesetzlich geregelt. Man muss in die AGB nicht schreiben, dass
man die gesetzlichen Regelungen einhält. Das steht schon im
Gesetz und muss nicht abweichend oder explizit vereinbart
werden.
das ist nicht der Grund, weshalb es Datenschutzerklärungen gibt. Das BDSG regelt eine Reihe von Informationspflichten, die durch solche Klauseln erfüllt werden.
Z.B.
http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__33.html
http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__28b.html (Nr. 4)
VG
EK
Was ich genauer wissen will ist, ob es vorformulierte Standardsätze gibt die an die eigenen AGB nur noch angepasst werden brauchen.
Es fällt ja schon auf, dass manche AGBs sich sehr ähnlich sind. Kommt das weil man voneinandere abschreibt oder benutzen die tatsächlich Vorformulierungen?
Es gibt also keine Kategorie (Datenschutz war ja nur ein Beispiel; ich hätte auch Widerrufsrecht nennen können) die AUSDRÜCKLICH genannt werden MUSS?
Lisa
Hallo,
irgendwo muss jedenfalls das genannt werden, wofür eine Informationspflicht besteht. Solche gibt es neben dem BDSG auch beim BGB, z.B. auch bei dem genannten Widerrufsrecht.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312c.html
Das muss natürlich nicht zwingend in AGB sein, aber es bietet sich mitunter natürlich an, die ganzen Vertragsbedingungen und Informationspflichten an einer Stelle zusammenzufassen.
VG
EK