Gruss aus Ostfriesland!
Ich habe von 1989 bis 2008 in einem Unternehmen gearbeitet.
Jetzt muss ich mich neu bewerben, aber ich frage mich, ob wirklich alles, was ich in den dreissig Jahren gemacht habe in die Mappe muss.
Wie ist das denn mit:
- Bürokaufmanns-Gehilfenbief 1980
- Arbeitszeugnis für die Zeit von 1976-1980
- Danach diverse Weiterbildungsmassnahmen/Schulungen bis 1987
- Arbeitszeugnis für einjährige Tätigkeit beim Landkreis 1988-1989
und dann: Job als Verwaltungsangestellter von 1989 bis 2008
Arbeitszeugnis von 1989 bis 2008
- Bürokaufmanns-Gehilfenbief 1980
ja
- Arbeitszeugnis für die Zeit von 1976-1980
ja
- Danach diverse Weiterbildungsmassnahmen/Schulungen bis 1987
nur, wenn die Sachen heute noch aktuell sind. z.B. DOS 5.0 Schulung braucht heute keiner mehr
- Arbeitszeugnis für einjährige Tätigkeit beim Landkreis
1988-1989
ja, Arbeitszeugnisse sind immer interessant und zeigen ggf. eine Leistungs-Entwicklung
und dann: Job als Verwaltungsangestellter von 1989 bis 2008
Arbeitszeugnis von 1989 bis 2008
natürlich
Betrifft das auch Arbeitszeugnisse/Bescheinigungen von Übungsfirmen?
Müssen die auch in die Mappe?
1.Juli 1980 bis Januar 1981
2.August 1987 bis April 1988
Müssen die auch in die Mappe?
1.Juli 1980 bis Januar 1981
2.August 1987 bis April 1988
Alle Arbeitszeugnisse, auch von Übungsfirmen.