Hat eine Kindesmutter (KM) das Recht, Wochenendausfahrten, mit Übernachtung zu verbieten? Oder kann von der KM ein Kilometerradius festgelegt werden, in dem sich der Kindesvater (KM) bewegen muss?
Ist die Gestaltung des Wochenende alleinig Sache des KV oder kann die KM da noch Vorgaben machen, was der KV darf, wenn der KV weder verheiratet war noch das Sorgerecht besitzt?
was hat das Gericht dazu gesagt? Gibt es hierzu keine gerichtliche Entscheidung, kann die Mutter auch keine besonderen Einschränkungen vornehmen. Hat sie Gründe, diese zu fordern, muss sie sich an das Gericht wenden und die Frage dort entscheiden lassen.
Gruß vom Wiz
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während der Umgangszeit (gerichtlich geregelt oder aber mit Mutter vereinbart) hat der Umgangsberechtigte im Normalfall das Recht zu bestimmen mit wem das Kind Kontakt hat und wo sich der Berechtigte mit dem Kind aufhalten will. Ist im § 1687 BGB und § 1687a BGB geregelt.
Egal ob der Umgangsberechtigte das Sorgerecht hat oder nicht. Klar dass er mit dem Kind nicht wohin darf, wo das Kind schaden nehmen könnte. Beispiel ein asthmakrankes Kind darf dann nicht in verräucherte Wirtshäuser gebracht werden.
Für dieses Thema und Umgangs-, Sorgerecht allgemein gibt es einiges im Forum von www.vafk.de zu finden.
Gruß
Ingrid
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