Inhalt eines Vertrages

Hallo liebe w-w-w Experten,

es kann sein, dass ich ein Doppelposting verfasse… dafür entschuldige ich mich schon mal. Habe nicht immer regelmäßig eure Beiträge gelesen.

Meine Frage:
Was sollte auf jeden Fall in einem Pachtvertrag stehen der „ewig“ (unbestimmte Zeit) gelten soll? (für eine Weide mit Unterstand)Oder vielleicht in einem „Pachtkauf-Vertrag“?

Wo bekomme ich Musterverträge oder Formulierungsbeispiele?

Danke für eure Hilfe

LG
Baiba

Hallo Baiba,

auf ewig wirst Du nichts kriegen.

Unbestimmte Verträge sind beidseitig mit Jahresfrist kündbar.

Zeitlich festgelegte Verträge (z.B. auf 10 Jahre oder auf 99 Jahre wie beim Erbbaurecht) sind vor Fristablauf nur mit gegenseitigem Einverständniss kündbar.

Gandalf