Inhalt polizeiliches Führungszeugnis

Guten Tag,

mir hat ein Bekannter erzählt in seinem Führungszeugnis würde auch die Erlaubnis, Waffen zu führen,
stehen. Das ist mir neu. Im Internet konnte ich hierzu nichts finden. Es ging immer nur im wahrsten
Sinne des Wortes um „sich führen“ (ggf. Nennung von Strafverfahren usw.).

Vielleicht kann mir da jemand "Licht ins Dunkel bringen.

Thommy

Servus,

was in einem Führungszeugnis steht, kann man in § 3 BZRG nachlesen.

Die Erlaubnis, Waffen zu führen, gehört nicht dazu. Aber die Versagung dieser Erlaubnis schon. Möglicherweise hat er da was nicht ganz gelesen oder nicht verstanden.

Einzelheiten in § 10 BZRG.

Schöne Grüße

MM